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Montag, 15. Februar 2010
Kirche vor Gericht - "Dass die Kirche unchristlich ist, bestreitet offenbar niemand mehr."
harryandanimals, 18:58h
Kirche vor Gericht
"Dass die Kirche unchristlich ist, bestreitet offenbar niemand mehr"
Pressemitteilung
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
14.02.2010
Kirche vor Gericht
„Dass die Kirche unchristlich ist, bestreitet offenbar niemand mehr“
Darf die Kirche sich weiter „christlich“ nennen? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Prozesses am 10.2.10 in Freiburg im Breisgau. Sechs Kläger, Freie Christen für den Christus der Bergpredigt, wollten dies Erzbischof Robert Zollitsch, dem Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, untersagen lassen. Dass dies in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Freiburg noch nicht gelang, überraschte die Kläger nicht: "Wir haben gewonnen", kommentierte Dr. Gert-Joachim Hetzel als juristischer Sprecher der Freien Christen das Ergebnis. "Denn dies ist ein historischer Tag. Jahrhundertelang ließ die Kirche im Namen Christi Menschen, die nicht ihren Glauben teilten, anklagen, foltern und umbringen. Nun muss sie sich erstmals selbst vor Gericht verantworten. Und niemand hat während der Verhandlung bestritten, dass die katholische Kirche bis in die unmittelbare Gegenwart hinein erheblich mit Verbrechen belastet ist und man sie daher nur als unchristlich bezeichnen kann."
Die Kläger hatten nicht nur auf die kirchlichen Verbrechen der Vergangenheit hingewiesen, sondern auch auf die Sexualverbrechen durch Priester in der Gegenwart sowie u.a. auf die unheilvolle Lehre der "ewigen Verdammnis", unter der ungezählte Menschen bis heute litten. Doch nach Auffassung der Richter fehlte es den Klägern an der sogenannten "Aktivlegitimation": Sie könnten nicht beweisen, dass sie berechtigt seien, im Namen Jesu Christi dessen Ruf gegen den Etikettenschwindel der Kirchen zu verteidigen.
Dem hatten die Kläger entgegengehalten, dass sie nach der Lehre der Kirchen durch die Taufe bereits als Säuglinge ein Teil des "mystischen Leibes Christi", nämlich der Kirche, geworden seien. "Blutsverwandter geht es nicht", so Hetzel. Falls das Gericht diese kirchliche Lehre jedoch für falsch halte, so müsse es erst recht einschreiten, weil dann feststehe, dass die Menschheit seit 1500 Jahren durch einen "falschen Zauber" in die Irre geführt und der Name des Jesus, des Christus, mit Füßen getreten werde.
Im Vorfeld des Prozesses hatten die Richter sich geweigert, über ihre Konfession Auskunft zu geben. Ob die Kläger Revision einlegen, steht noch nicht fest. Am 16.3.10 wird auch die lutherische Kirche in Hannover vor Gericht stehen. Auch sie wurde verklagt, weil sie sich nicht länger "christlich" nennen soll.
Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de,
Telefon 09391-50 42 13
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"Dass die Kirche unchristlich ist, bestreitet offenbar niemand mehr"
Pressemitteilung
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
14.02.2010
Kirche vor Gericht
„Dass die Kirche unchristlich ist, bestreitet offenbar niemand mehr“
Darf die Kirche sich weiter „christlich“ nennen? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Prozesses am 10.2.10 in Freiburg im Breisgau. Sechs Kläger, Freie Christen für den Christus der Bergpredigt, wollten dies Erzbischof Robert Zollitsch, dem Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, untersagen lassen. Dass dies in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Freiburg noch nicht gelang, überraschte die Kläger nicht: "Wir haben gewonnen", kommentierte Dr. Gert-Joachim Hetzel als juristischer Sprecher der Freien Christen das Ergebnis. "Denn dies ist ein historischer Tag. Jahrhundertelang ließ die Kirche im Namen Christi Menschen, die nicht ihren Glauben teilten, anklagen, foltern und umbringen. Nun muss sie sich erstmals selbst vor Gericht verantworten. Und niemand hat während der Verhandlung bestritten, dass die katholische Kirche bis in die unmittelbare Gegenwart hinein erheblich mit Verbrechen belastet ist und man sie daher nur als unchristlich bezeichnen kann."
Die Kläger hatten nicht nur auf die kirchlichen Verbrechen der Vergangenheit hingewiesen, sondern auch auf die Sexualverbrechen durch Priester in der Gegenwart sowie u.a. auf die unheilvolle Lehre der "ewigen Verdammnis", unter der ungezählte Menschen bis heute litten. Doch nach Auffassung der Richter fehlte es den Klägern an der sogenannten "Aktivlegitimation": Sie könnten nicht beweisen, dass sie berechtigt seien, im Namen Jesu Christi dessen Ruf gegen den Etikettenschwindel der Kirchen zu verteidigen.
Dem hatten die Kläger entgegengehalten, dass sie nach der Lehre der Kirchen durch die Taufe bereits als Säuglinge ein Teil des "mystischen Leibes Christi", nämlich der Kirche, geworden seien. "Blutsverwandter geht es nicht", so Hetzel. Falls das Gericht diese kirchliche Lehre jedoch für falsch halte, so müsse es erst recht einschreiten, weil dann feststehe, dass die Menschheit seit 1500 Jahren durch einen "falschen Zauber" in die Irre geführt und der Name des Jesus, des Christus, mit Füßen getreten werde.
Im Vorfeld des Prozesses hatten die Richter sich geweigert, über ihre Konfession Auskunft zu geben. Ob die Kläger Revision einlegen, steht noch nicht fest. Am 16.3.10 wird auch die lutherische Kirche in Hannover vor Gericht stehen. Auch sie wurde verklagt, weil sie sich nicht länger "christlich" nennen soll.
Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de,
Telefon 09391-50 42 13
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Montag, 8. Februar 2010
Katholische Kirche vor Gericht
harryandanimals, 23:26h
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung 7.2.2010
Katholische Kirche vor Gericht
Am 10.2.2010 wird das Verwaltungsgericht Freiburg über eine brisante Klage verhandeln und entscheiden. Die Richter sollen der römisch-katholischen Kirche untersagen, sich weiter „christlich“ zu nennen.
Das verlangen die Kläger, ein Theologe, ein Arzt, zwei Journalisten und zwei Juristen, mit der Begründung, dass viele Verhaltensweisen und Lehren der Kirche mit Jesus Christus, wie er in den Evangelien beschrieben ist, unvereinbar sind.
Verklagt wurde stellvertretend für die Gesamtkirche das Erzbistum Freiburg des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Zollitsch.
Eine Kirche, in der Kinderschändung an der Tagesordnung ist und vertuscht wird, hat mit Jesus Christus nichts zu tun. Ebenso wenig ihre blutige Vergangenheit, bis hin zu den Massenmorden des vergangenen Jahrhunderts in Jugoslawien. Auch ihre Verdammnisdrohungen, mit denen sie die eigenen Gläubigen in Schach hält, haben mit Jesus von Nazareth nichts zu tun. Ebenso wenig ihre Rituale heidnischer Herkunft. Das sind nur einige Beispiele aus einer ausführlichen Dokumentation des unchristlichen Verhaltens und der unchristlichen Lehre der katholischen Kirche, die dem Gericht vorliegt.
Die Kläger, Freie Christen für den Christus der Bergpredigt, wollen den Etikettenschwindel der katholischen Kirche und den Missbrauch des Namens Christus nicht länger hinnehmen.
Ob die Freiburger Richter in der Lage sind, zugunsten der Wahrheit und gegen die katholische Kirche zu entscheiden, bleibt abzuwarten. Ihr religiöses Bekenntnis mochten die Richter den rechtsuchenden Bürgern nicht offenbaren. Inwieweit sie durch ihr Glaubensbekenntnis der
katholischen Kirche verpflichtet sind, könnte aber für den Ausgang des Verfahrens nicht ohne Bedeutung sein.
Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung 7.2.2010
Katholische Kirche vor Gericht
Am 10.2.2010 wird das Verwaltungsgericht Freiburg über eine brisante Klage verhandeln und entscheiden. Die Richter sollen der römisch-katholischen Kirche untersagen, sich weiter „christlich“ zu nennen.
Das verlangen die Kläger, ein Theologe, ein Arzt, zwei Journalisten und zwei Juristen, mit der Begründung, dass viele Verhaltensweisen und Lehren der Kirche mit Jesus Christus, wie er in den Evangelien beschrieben ist, unvereinbar sind.
Verklagt wurde stellvertretend für die Gesamtkirche das Erzbistum Freiburg des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Zollitsch.
Eine Kirche, in der Kinderschändung an der Tagesordnung ist und vertuscht wird, hat mit Jesus Christus nichts zu tun. Ebenso wenig ihre blutige Vergangenheit, bis hin zu den Massenmorden des vergangenen Jahrhunderts in Jugoslawien. Auch ihre Verdammnisdrohungen, mit denen sie die eigenen Gläubigen in Schach hält, haben mit Jesus von Nazareth nichts zu tun. Ebenso wenig ihre Rituale heidnischer Herkunft. Das sind nur einige Beispiele aus einer ausführlichen Dokumentation des unchristlichen Verhaltens und der unchristlichen Lehre der katholischen Kirche, die dem Gericht vorliegt.
Die Kläger, Freie Christen für den Christus der Bergpredigt, wollen den Etikettenschwindel der katholischen Kirche und den Missbrauch des Namens Christus nicht länger hinnehmen.
Ob die Freiburger Richter in der Lage sind, zugunsten der Wahrheit und gegen die katholische Kirche zu entscheiden, bleibt abzuwarten. Ihr religiöses Bekenntnis mochten die Richter den rechtsuchenden Bürgern nicht offenbaren. Inwieweit sie durch ihr Glaubensbekenntnis der
katholischen Kirche verpflichtet sind, könnte aber für den Ausgang des Verfahrens nicht ohne Bedeutung sein.
Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13
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Dienstag, 2. Februar 2010
Katholische Kirche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg - Religiöser Verbraucherschutz auf dem Prüfstand
harryandanimals, 22:39h
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung 1.2.2010
Katholische Kirche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg - Religiöser Verbraucherschutz auf dem Prüfstand
Der Schutz des Verbrauchers im Verkehr mit Waren und Dienstleistungen ist in Deutschland eingehend geregelt. Niemand soll durch falsche oder irreführende Angaben getäuscht und hinters Licht geführt oder geschädigt werden. So kann durch die Gerichte beispielsweise untersagt werden, irreführende oder missbräuchliche Angaben im Rechtsverkehr zu unterlassen.
Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob ein ähnlicher Schutz des Bürgers im Bereich der Religion nicht wünschenswert wäre.
Einen Vorstoß in diese Richtung haben jetzt einige Bürger, die sich Freie Christen für den Christus der Bergpredigt nennen, in Richtung auf die Marktführer im religiösen Bereich unternommen. Sie haben analog den Verbraucherschutzvorschriften die katholische Kirche abgemahnt, den Gebrauch des Begriffs „christlich“ für ihre Konfession zu unterlassen.
Nachdem die katholische Kirche dieser Aufforderung nicht nachkam, erhoben sie Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht Freiburg. Dort wird am 10. Februar 2010 über diese Klage verhandelt.
Die Kläger, unter ihnen ein Theologe, ein Arzt, zwei Journalisten und zwei Juristen, weisen nach, dass die römisch-katholische Dogmatik mit der Person und der Lehre des Jesus von Nazareth, wie sie in den Evangelien überliefert ist, nichts zu tun hat, sondern weitgehend dazu konträr ist.
Die katholische Kirche hat die Argumente der Kläger nicht widerlegt. Sie vertraut darauf, dass der von den Klägern beanstandete Etikettenschwindel und die damit verbundene Irreführung der Bürger von den Freiburger Richtern nicht beanstandet wird. Es wäre in der Tat das erste Verfahren eines effektiven Schutzes des Bürgers vor religiösem Etikettenschwindel.
Ob die Freiburger Richter in der Lage sind, für die Bürger und gegen die katholische Kirche zu entscheiden, bleibt abzuwarten. Ihr religiöses Bekenntnis mochten die Richter den rechtssuchenden Bürgern nicht offenbaren. Inwieweit sie durch ihr Glaubens-bekenntnis der katholischen Kirche verpflichtet sind, könnte aber für den Ausgang des Verfahrens nicht ohne Bedeutung sein.
Nähere Informationen: www:christus-oder-kirche.de Telefon 09391-50 42 13
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung 1.2.2010
Katholische Kirche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg - Religiöser Verbraucherschutz auf dem Prüfstand
Der Schutz des Verbrauchers im Verkehr mit Waren und Dienstleistungen ist in Deutschland eingehend geregelt. Niemand soll durch falsche oder irreführende Angaben getäuscht und hinters Licht geführt oder geschädigt werden. So kann durch die Gerichte beispielsweise untersagt werden, irreführende oder missbräuchliche Angaben im Rechtsverkehr zu unterlassen.
Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob ein ähnlicher Schutz des Bürgers im Bereich der Religion nicht wünschenswert wäre.
Einen Vorstoß in diese Richtung haben jetzt einige Bürger, die sich Freie Christen für den Christus der Bergpredigt nennen, in Richtung auf die Marktführer im religiösen Bereich unternommen. Sie haben analog den Verbraucherschutzvorschriften die katholische Kirche abgemahnt, den Gebrauch des Begriffs „christlich“ für ihre Konfession zu unterlassen.
Nachdem die katholische Kirche dieser Aufforderung nicht nachkam, erhoben sie Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht Freiburg. Dort wird am 10. Februar 2010 über diese Klage verhandelt.
Die Kläger, unter ihnen ein Theologe, ein Arzt, zwei Journalisten und zwei Juristen, weisen nach, dass die römisch-katholische Dogmatik mit der Person und der Lehre des Jesus von Nazareth, wie sie in den Evangelien überliefert ist, nichts zu tun hat, sondern weitgehend dazu konträr ist.
Die katholische Kirche hat die Argumente der Kläger nicht widerlegt. Sie vertraut darauf, dass der von den Klägern beanstandete Etikettenschwindel und die damit verbundene Irreführung der Bürger von den Freiburger Richtern nicht beanstandet wird. Es wäre in der Tat das erste Verfahren eines effektiven Schutzes des Bürgers vor religiösem Etikettenschwindel.
Ob die Freiburger Richter in der Lage sind, für die Bürger und gegen die katholische Kirche zu entscheiden, bleibt abzuwarten. Ihr religiöses Bekenntnis mochten die Richter den rechtssuchenden Bürgern nicht offenbaren. Inwieweit sie durch ihr Glaubens-bekenntnis der katholischen Kirche verpflichtet sind, könnte aber für den Ausgang des Verfahrens nicht ohne Bedeutung sein.
Nähere Informationen: www:christus-oder-kirche.de Telefon 09391-50 42 13
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