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Samstag, 13. März 2010
Landeskirche kneift vor Gericht
harryandanimals, 23:12h
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung 12.3.2010
Landeskirche kneift vor Gericht
Am 16.3.2010 um 11 Uhr wird vor dem Verwaltungsgericht Hannover eine brisante Frage behandelt: „Darf sich die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers weiter ‚christlich’ nennen?“.
Sechs Kläger aus der Bewegung der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt wollen ihr dies untersagen lassen. Der Grund: Die Lehre und das Verhalten der Lutherkirche hat nichts mit der Lehre und dem Leben des Jesus von Nazareth zu tun. Jesus, der Christus, lehrte den Tatglauben – Luther lehrte, dass der Glaube allein genüge. Jesus lehrte Friedfertigkeit – Luther rief zu Mord und Totschlag auf.
Jesus lehrte die Freiheit – die Lutherkirche vereinnahmt ihre Gläubigen durch die Zwangstaufe von Säuglingen. In einer ausführlichen Dokumentation wiesen die Kläger nach, dass die lutherische Kirche den Namen „christlich“ zu Unrecht führt.
Doch wenn am kommenden Dienstag um 11 Uhr die Sache zur Verhandlung aufgerufen wird, bleibt die Bank der beklagten Kirche leer. Sie hat angekündigt, zum Gerichtstermin nicht zu erscheinen.
Hat sie Angst vor der Wahrheit, die von den Klägern vor Gericht gebracht wird – die Gewalttätigkeitdes Despoten und Antisemiten Luther, von dem sie sich bis heute nicht distanziert hat? Oder ist sie sich so sicher, dass das alte Kartell von Staat undKirche immer noch funktioniert und die Hannoveraner Richter ihr aus der Patsche helfen?
Der Sprecher der Freien Christen, Dieter Potzel, hält das Verhalten der Kirchefür „erbärmlich und feige“. „Sie entlarvt sich selbst, wenn sie nicht in der Lage ist, ihren Anspruch, eine ‚christliche’ Organisation zu sein, vor Gericht zu vertreten. Frei nach Luther: Hier kneife ich, ich kann nicht anders. Gleichzeitig desavouiert sie durch ihr Verhalten das Gericht, das in einer Pressemitteilung auch die Öffentlichkeit auf den Verhandlungstermin aufmerksam gemacht hat (www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de). Auch Fernsehteams aus dem Ausland haben sich bereits angemeldet.“
Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13
Pressemitteilung 12.3.2010
Landeskirche kneift vor Gericht
Am 16.3.2010 um 11 Uhr wird vor dem Verwaltungsgericht Hannover eine brisante Frage behandelt: „Darf sich die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers weiter ‚christlich’ nennen?“.
Sechs Kläger aus der Bewegung der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt wollen ihr dies untersagen lassen. Der Grund: Die Lehre und das Verhalten der Lutherkirche hat nichts mit der Lehre und dem Leben des Jesus von Nazareth zu tun. Jesus, der Christus, lehrte den Tatglauben – Luther lehrte, dass der Glaube allein genüge. Jesus lehrte Friedfertigkeit – Luther rief zu Mord und Totschlag auf.
Jesus lehrte die Freiheit – die Lutherkirche vereinnahmt ihre Gläubigen durch die Zwangstaufe von Säuglingen. In einer ausführlichen Dokumentation wiesen die Kläger nach, dass die lutherische Kirche den Namen „christlich“ zu Unrecht führt.
Doch wenn am kommenden Dienstag um 11 Uhr die Sache zur Verhandlung aufgerufen wird, bleibt die Bank der beklagten Kirche leer. Sie hat angekündigt, zum Gerichtstermin nicht zu erscheinen.
Hat sie Angst vor der Wahrheit, die von den Klägern vor Gericht gebracht wird – die Gewalttätigkeitdes Despoten und Antisemiten Luther, von dem sie sich bis heute nicht distanziert hat? Oder ist sie sich so sicher, dass das alte Kartell von Staat undKirche immer noch funktioniert und die Hannoveraner Richter ihr aus der Patsche helfen?
Der Sprecher der Freien Christen, Dieter Potzel, hält das Verhalten der Kirchefür „erbärmlich und feige“. „Sie entlarvt sich selbst, wenn sie nicht in der Lage ist, ihren Anspruch, eine ‚christliche’ Organisation zu sein, vor Gericht zu vertreten. Frei nach Luther: Hier kneife ich, ich kann nicht anders. Gleichzeitig desavouiert sie durch ihr Verhalten das Gericht, das in einer Pressemitteilung auch die Öffentlichkeit auf den Verhandlungstermin aufmerksam gemacht hat (www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de). Auch Fernsehteams aus dem Ausland haben sich bereits angemeldet.“
Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13
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Kirche nicht christlich
harryandanimals, 20:15h
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung11.3.2010
Kirche nicht christlich
Neue Straftaten in evangelischen Einrichtungen Im Vorfeld des Prozesses der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt gegen die Evangelische Kirche vor dem Verwaltungsgericht Hannover am 16.3.2010 wird auch die evangelische Kirche zunehmend von Verbrechen und Skandalen erschüttert.
Die Freien Christen fordern sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche auf, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen. Zur Begründung verweisen sie sowohl auf die kirchliche Lehre als auch auf die Taten:
„Wie kann es z.B. sein, dass 17 Mitarbeiter der renommierten Graf-Recke-Stiftung, eine der ältesten Einrichtungen der evangelischen Diakonie, über einen längeren Zeitraum ihnen anvertraute autistische Kinder so schwer körperlich misshandeln konnten?“, so Dr. Peter Thurneysen, Kinderund Jugendpsychiater und einer der Kläger.
Laut eines Berichts von Spiegel-online vom 9.3.2010 werde den 17 Tatverdächtigen „körperliche Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und Nötigung zur Last gelegt“. „Die Kinder, die körperlichen Kontakt nur schwer ertragen können, seien ´teilweise stundenlang umklammert` oder an Stühlen festgebunden und damit in Panik versetzt worden. Bei Gegenwehr entzogen die Tatverdächtigen den Patienten das Essen. Zum Teil seien Kinder über mehrere Tage eingesperrt worden“, so der Bericht. Man mag sich erinnern, dass auch Martin Luther ein Despot und zur Gewalt aufrufender Demagoge war.
“Es kann nicht angehen, dass die Kirche bei jedem neuen Verbrechensbericht die Schuld auf die einzelnen Gläubigen oder Angestellten schiebt. Hier stimmt auch etwas Grundsätzliches nicht“, so Dieter Potzel, Ex-Pfarrer und Kläger. „Allzu locker beruft man sich auf Luthers Ausspruch ´sündige tapfer` und für das Seelenheil ist angeblich eh nur der Glaube ausschlaggebend, nicht die Taten. Schlimm ist, dass bei jedem neuen Verbrechen auch das Gedenken von Jesus, dem Christus, mit in den Schmutz gezogen wird, solange sich die Kirche nach ihm benennt“, so der Ex-Pfarrer.
Aus diesem Grund erwarten die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt von der Kirche, dass sie angesichts der aktuellen Entwicklungen von sich aus auf den Namen „christlich“ verzichtet. Zumal die Kirche die Tatsache, dass sie nicht christlich ist, im Prozess bis jetzt überhaupt nicht bestritten hat.
Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass der schwerer Sexualverbrechen beschuldigte ehemalige Rektor der Odenwaldschule ein bekannter evangelischer Theologe ist. Der mittlerweile pensionierte Täter stieg in den 90er-Jahren sogar bis in die höchsten Gremien der Kirche auf, in diesem Fall in die Kammer für Bildung und Erziehung der EKD, und er verfasste im Namen der Kirche viele Studien und Berichte zu Erziehungsthemen. Eine Reaktion von dort steht jedoch noch aus.
Der Kinder- und Jugendpsychiater Peter Thurneysen: „Die EKD sitzt das einfach aus. Solange die Erziehungseinrichtungen von Menschen geführt werden, die Luthers Lehre folgen, wonach man ‚tapfer sündigen’ könne, solange man nur noch ‚tapferer glaubt’, wird sich im Umgang mit Kindern und Jugendlichen kaum etwas ändern.“ Jesus von Nazareth betonte immer wieder, dass es auf das rechte Tun und nicht den bloßen Glauben ankomme.
Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-504213
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung11.3.2010
Kirche nicht christlich
Neue Straftaten in evangelischen Einrichtungen Im Vorfeld des Prozesses der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt gegen die Evangelische Kirche vor dem Verwaltungsgericht Hannover am 16.3.2010 wird auch die evangelische Kirche zunehmend von Verbrechen und Skandalen erschüttert.
Die Freien Christen fordern sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche auf, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen. Zur Begründung verweisen sie sowohl auf die kirchliche Lehre als auch auf die Taten:
„Wie kann es z.B. sein, dass 17 Mitarbeiter der renommierten Graf-Recke-Stiftung, eine der ältesten Einrichtungen der evangelischen Diakonie, über einen längeren Zeitraum ihnen anvertraute autistische Kinder so schwer körperlich misshandeln konnten?“, so Dr. Peter Thurneysen, Kinderund Jugendpsychiater und einer der Kläger.
Laut eines Berichts von Spiegel-online vom 9.3.2010 werde den 17 Tatverdächtigen „körperliche Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und Nötigung zur Last gelegt“. „Die Kinder, die körperlichen Kontakt nur schwer ertragen können, seien ´teilweise stundenlang umklammert` oder an Stühlen festgebunden und damit in Panik versetzt worden. Bei Gegenwehr entzogen die Tatverdächtigen den Patienten das Essen. Zum Teil seien Kinder über mehrere Tage eingesperrt worden“, so der Bericht. Man mag sich erinnern, dass auch Martin Luther ein Despot und zur Gewalt aufrufender Demagoge war.
“Es kann nicht angehen, dass die Kirche bei jedem neuen Verbrechensbericht die Schuld auf die einzelnen Gläubigen oder Angestellten schiebt. Hier stimmt auch etwas Grundsätzliches nicht“, so Dieter Potzel, Ex-Pfarrer und Kläger. „Allzu locker beruft man sich auf Luthers Ausspruch ´sündige tapfer` und für das Seelenheil ist angeblich eh nur der Glaube ausschlaggebend, nicht die Taten. Schlimm ist, dass bei jedem neuen Verbrechen auch das Gedenken von Jesus, dem Christus, mit in den Schmutz gezogen wird, solange sich die Kirche nach ihm benennt“, so der Ex-Pfarrer.
Aus diesem Grund erwarten die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt von der Kirche, dass sie angesichts der aktuellen Entwicklungen von sich aus auf den Namen „christlich“ verzichtet. Zumal die Kirche die Tatsache, dass sie nicht christlich ist, im Prozess bis jetzt überhaupt nicht bestritten hat.
Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass der schwerer Sexualverbrechen beschuldigte ehemalige Rektor der Odenwaldschule ein bekannter evangelischer Theologe ist. Der mittlerweile pensionierte Täter stieg in den 90er-Jahren sogar bis in die höchsten Gremien der Kirche auf, in diesem Fall in die Kammer für Bildung und Erziehung der EKD, und er verfasste im Namen der Kirche viele Studien und Berichte zu Erziehungsthemen. Eine Reaktion von dort steht jedoch noch aus.
Der Kinder- und Jugendpsychiater Peter Thurneysen: „Die EKD sitzt das einfach aus. Solange die Erziehungseinrichtungen von Menschen geführt werden, die Luthers Lehre folgen, wonach man ‚tapfer sündigen’ könne, solange man nur noch ‚tapferer glaubt’, wird sich im Umgang mit Kindern und Jugendlichen kaum etwas ändern.“ Jesus von Nazareth betonte immer wieder, dass es auf das rechte Tun und nicht den bloßen Glauben ankomme.
Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-504213
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Samstag, 6. März 2010
Klage gegen Evangelische-Lutherische Landeskirche Hannover
harryandanimals, 13:21h
Schriftsatz vom 22.02.2010
Verwaltungsgericht Hannover
- 6. Kammer -
Eintrachtweg 19
30173 Hannover
22. Februar 2010
h-h
Potzel u.a. ./. Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers6 A 4904/09
Zum Beweis dafür, dass die Beklagte nicht christlich ist und deshalb durch die Verwendung der Bezeichnung „christlich“ Namensmissbrauch und Etikettenschwindel betreibt, tragen wir ergänzend vor:
1. Es dürfte gerichtsbekannt sein, dass die Kläger auch die deutschen katholischen Bischöfe aufgefordert haben, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen und deswegen gegen die Erzdiözese Freiburg beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage erhoben haben.
Es dürfte aufgrund des breiten Echos, welches das Verfahren in der Öffentlichkeit ausgelöst hat, ebenfalls gerichtsbekannt sein, dass die Klage vom Verwaltungsgericht Freiburg in erster Instanz aus formalen Gründen abgewiesen wurde.
In tatsächlicher Hinsicht war das Verfahren jedoch ein voller Erfolg für die Kläger. Es wurde weder von der Kirche noch vom Gericht in Abrede gestellt, dass es sich bei der katholischen Kirche um ein Konglomerat aus heidnischen Versatzstücken des Baalskultes, des Mitras- und Isis-Kultes und anderer heidnischer Religionen handelt, das mit Christus nichts zu tun hat.
Ebenso wenig wurde die unendlich lange und leidvolle Liste schwerster Verbrechen von der Antike bis in die Gegenwart der Kinderschänderverbrecher in Abrede gestellt oder der Aussage von Karlheinz Deschner widersprochen.
Der weltweit anerkannte und vielfach preisgekrönte Schriftsteller Karlheinz Deschner verbreitet seit 1986 unwidersprochen sein Fazit: „Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche.“ (Die beleidigte Kirche, S.42/43).
Was die verbrecherischen Wurzeln anbetrifft, wird die Beklagte von Deschner in seinem Fazit ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Und auch was die Lehrinhalte anbetrifft, übt die Beklagte als Abspaltung von der römisch-katholischen Heidenkult-Lehre zwar einige der heidnischen Kulte nicht mehr so exzessiv aus, der Rest ist aber immer noch genauso wenig „christlich“ wie bei der römisch-katholischen Kirche.
2. Der Despot Luther:
Die Beklagte bekennt sich u.a. mit ihrem Namen zur Ideologie Martin Luthers. Lutherisch ist aber nicht „christlich“, denn Luther, seine Lehre und sein Wirken, ist despotisch und demagogisch, aber nicht „christlich“.
Luther, der bei der Beklagten und den übrigen evangelischen und lutherischen Kirchen als Glaubensstifter verehrt wird, ist nach heutigem Verständnis ein krimineller Despot, der von der Staatsanwaltschaft verfolgt würde. Martin Luther steht heute noch hoch im Ansehen. Seine Kirche geht in seinen Fußspuren; das bestätigte Hermann von Loewenich (bis 1999 evangelischer Landesbischof von Bayern) im Internet: Wir wollen das geschichtliche Erbe der lutherischen Tradition bewahren als unsere kulturelle und geistige Heimat.
Diese geistige Heimat, das Gedankengut und die Lehren des Despoten Luther, kann jeder nachlesen, der sich dafür interessiert. Eine hervorragende Zusammenfassung findet sich in dem Buch von Hans-Jürgen Böhm, "Die Lehre M. Luthers - ein Mythos zerbricht!", Plech 1994.
Aus den Hetzreden und Mordaufrufen dieses Despoten, auf den die Beklagte gründet, seien hier nur einige wenige zitiert:
Luther fordert die Fürsten auf, die aufständischen Bauern zu töten: Steche, schlage, würge hier wer da kann. Bleibst du darüber tot, wohl dir, einen seligeren Tod kannst du nimmermehr erlangen. Denn du stirbst im Gehorsam gegenüber dem göttlichen Wort und Befehl. (Wider die stürmenden Bauern, Weimarer Ausgabe der Lutherschriften)
Luther fordert die Ermordung von andersgläubigen Predigern: ... wenn sie gleich das reine Evangelium wollten lehren, ja wenn sie gleich Engel und Gabriel von Himmel wären ... Will er predigen, so beweise er den Beruf oder Befehl ... Will er nicht, so befehle die Obrigkeit solchen Buben dem rechten Meister, der Meister Hans [= Henker} heisst ...
Denn die anderen, so ohne Amt und Befehl herfahren, sind nicht so gut, dass sie falsche Propheten heißen, sondern Landstreicher und Buben, die man sollte Meister Hansen befehlen und nicht zu leiden sind (ob sie auch gleich recht lehrten), ... (Tomos 5, S. 470)
Luther verleumdet die jüdische Bevölkerung und fordert ihre Verfolgung:
Wenn ich könnte, so würde ich ihn (den jüdischen Mitbürger) niederstrecken und in meinem Zorn mit dem Schwert durchbohren.
... dass man ihre Synagogen oder Schulen mit Feuer anstecke und was nicht brennen will, mit Erde überhäufe und beschütte, dass kein Mensch einen Stein oder Schlacken davon sehe ewiglich. Und solches soll man tun unserem Herrn und der Christenheit zu ehren, damit Gott sehe, dass wir Christen seien.
... dass man auch ihre Häuser desgleichen zerbreche und zerstöre ...
... diese Taugenichtse und Ausplünderer sind keiner Gnade und keines Mitleids wert.
... dass man ihnen verbiete, bei uns ... öffentlich Gott zu loben, zu danken, zu beten, zu lehren bei Verlust Leibes und Lebens ... (Martin Luther, Von den Juden und ihren Lügen, Wittenberg 1543)
Luther: Ein solch verzweifeltes, durchböstes, durchgiftetes, durchteufeltes Ding ist’s um diese Juden, so diese 1400 Jahre unsere Plage, Pestilenz und alles Unglück gewesen und noch sind. Summa, wir haben rechte Teufel an ihnen.
Luther behauptet sogar, dass Mose, wenn er jetzt leben würde, der erste wäre, der die „Judenschulen und -häuser“ ansteckte.
Pfu euch hier und pfu euch dort und wo ihr seid, ihr verdammten Juden.......... seid ihr doch nicht wert, dass ihr die Biblia von außen solltet ansehen, geschweige, dass ihr drinnen lesen solltet. Ihr solltet allein die Bibel lesen, die der Sau unter dem Schwanz steht und die Buchstaben, so da selbst herausfallen, fressen und saufen.....
Luther ruft auch zum Krieg und zum „Morden“ der türkischen Kriegsgegner auf: ... und mit Freuden die Faust regen und getrost dreinschlagen, morden, rauben und Schaden tun so viel sie immer mögen ...
Luther fordert den Tod von „Wucherern“: ... so man die Straßenräuber, Mörder ... rädert und köpft, wie viel mehr sollte man alle Wucherer rädern und ädern und alle Geizhälse verjagen, verfluchen und köpfen ...
Luther fordert den Tod untreuer Partner: Warum tötet man die Ehebrecher nicht? und den Foltertod für Prostituierte: Wenn ich Richter wäre, so wollte ich eine solche französische giftige Hure rädern und ädern lassen.
Frauen mit magischen Fähigkeiten sollten nach Luther gefoltert und getötet werden: Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen ... Es ist ein gerechtes Gesetz, dass sie getötet werden. ... Wenn sie sich nicht bekehren lassen, werden wir sie den Folterknechten befehlen.
Luther über behinderte Kinder: Wenn man aber von den teufelsähnlichen Kindern erzählt ... so halte ich dafür ... dass sie entweder vom Teufel entstellt ... oder dass es wahre Teufel sind. Viele der behinderten Menschen, die evangelischen Behinderteneinrichtungen (z.B. in Neuendettelsau/Bayern) anvertraut waren, wurden in den Jahren 1940/41 schließlich mit Berufung auf die Staatslehre Luthers (Gehorsam gegenüber der Obrigkeit) den staatlichen Behörden ausgeliefert. Dass sie umgebracht werden, war den Verantwortlichen bekannt.
Schließlich wollte Luther noch den Papst umbringen: Der Papst ist der Teufel, könnte ich den Teufel umbringen, warum sollte ich’s nicht tun, auch mit Gefahr meines Lebens.
Du darfst nicht denken, dass der Papst ein Mensch sei, wie auch seine Anbeter sagen, dass er nicht allein ein Mensch, sondern Mensch und Gott gemischt sei. Aber Gott soll hier verstanden werden für den Teufel als gleich wie Christus leiblicher Gott ist also ist auch der Papst ein leibhaftiger Teufel.
Über die Wiedertäufer sprach Martin Luther u.a.: Die Wiedertäufer seien schon wegen ihrer Verwerfung des Predigeramtes und der reinen lutherischen Lehre des Todes würdig. (zitiert nach Mauerhofer/ Sessler. “Um des Glaubens willen“, GLV Bielefeld 1990)
Weiter sagte Martin Luther: Dieweil man doch sieht und greift, dass grobe, falsche Artikel in der Wiedertäufer Sekte sind, schließen wir, dass in diesem Fall die Halsstarrigen auch mögen getötet werden. (Tomos 8, S. 383 ff.)
Mit solchen und ähnlichen Lehren des Despoten Luthers ließen sich Seiten über Seiten füllen.
Es sind die konkreten Lebensanweisungen des Despoten Luther, dessen geschichtliches Erbe der lutherischen Tradition die evangelisch-lutherische Kirche als kulturelle und geistige Heimat bewahrt.
Deshalb ist es auch kein Zufall, wenn der katholische Massenmörder Hitler sich zur Rechtfertigung für den Massenmord an den Juden ausgerechnet auf Martin Luther berief und ihn als einen großen Mann pries: Er sah den Juden, wie wir ihn erst heute zu sehen beginnen. Und der evangelische Landesbischof Sasse pries angesichts der Reichskristallnacht Luther und Hitler im Verbund:
Am 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen in Deutschland die Synagogen. Vom deutschen Volk wird....... damit der gottgesegnete Kampf des Führers zur völligen Befreiung unseres Volkes gekrönt....
Weitere Mordtaten in der Tradition der kulturellen und geistigen Heimat der evangelisch-lutherischen Kirche haben wir bereits in unserer Klagschrift ausgeführt.
Dass diese verbrecherischen und menschenverachtenden Lehren und Taten das genaue Gegenteil der Lehren des großen Friedens- und Weisheitslehrers Christus sind, wird selbst ein lebenslang indoktrinierter Lutheraner nicht in Abrede stellen. Damit steht fest, dass die Beklagte, in der kulturellen und geistigen Tradition des Despoten Luther steht, sie ist also lutherisch, und das macht ihr auch niemand streitig, aber sie ist nicht „christlich“. Sie schmückt sich zu Unrecht mit diesem Etikett und führt damit die Bevölkerung, den Staat und insbesondere den Steuerzahler hinters Licht, der dafür jährlich mit vielen Milliarden bluten muss.
Die Frage in diesem Verfahren lautet: Sind die Richter des Staates willens, die Bevölkerung vor diesem unseligen Namensmißbrauch und Etikettenschwindel zu schützen? Oder besteht auch heute noch die lutherische Tradition von der (un)heiligen Allianz von Staat und Kirche, die auch unter dem Heilsgruß soviel Unheil angerichtet hat?
Freie Christen haben schon vor Jahren zweimal die obersten Vertreter des Staates gebeten, der Lutherkirche bei der Befolgung der despotischen Lehren Luthers Einhalt zu gebieten. Die Reaktionen waren ebenso herablassend wie lutherisch. Das ist allerdings nur folgerichtig, wenn man die Nähe der obersten Staatsvertreter zur Lutherkirche, die dem Despoten Luther nachfolgt, berücksichtigt. Auch der Lebenslauf solcher Repräsentanten gibt oft Aufschluss über ihre unchristliche lutherische Weltanschauung. So berichtet der SPIEGEL am 23.11.1992, dass der hohe lutherische Kirchenfunktionär und spätere Bundespräsident Richard von Weizsäcker früher in der Geschäftsführung eines Chemiekonzerns tätig war, der Grundstoffe für die berüchtigten Giftkampfstoffe im Vietnamkrieg geliefert hat - Luther lässt grüßen!
Dr. Hetzel
Rechtsanwalt
Dr. Sailer
Rechtsanwalt
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt
in allen Kulturen weltweit
Download: Potzel u.a. ./. Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers - 22.02.2010.pdf
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(C) Gert Hetzel 2009
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Verwaltungsgericht Hannover
- 6. Kammer -
Eintrachtweg 19
30173 Hannover
22. Februar 2010
h-h
Potzel u.a. ./. Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers6 A 4904/09
Zum Beweis dafür, dass die Beklagte nicht christlich ist und deshalb durch die Verwendung der Bezeichnung „christlich“ Namensmissbrauch und Etikettenschwindel betreibt, tragen wir ergänzend vor:
1. Es dürfte gerichtsbekannt sein, dass die Kläger auch die deutschen katholischen Bischöfe aufgefordert haben, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen und deswegen gegen die Erzdiözese Freiburg beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage erhoben haben.
Es dürfte aufgrund des breiten Echos, welches das Verfahren in der Öffentlichkeit ausgelöst hat, ebenfalls gerichtsbekannt sein, dass die Klage vom Verwaltungsgericht Freiburg in erster Instanz aus formalen Gründen abgewiesen wurde.
In tatsächlicher Hinsicht war das Verfahren jedoch ein voller Erfolg für die Kläger. Es wurde weder von der Kirche noch vom Gericht in Abrede gestellt, dass es sich bei der katholischen Kirche um ein Konglomerat aus heidnischen Versatzstücken des Baalskultes, des Mitras- und Isis-Kultes und anderer heidnischer Religionen handelt, das mit Christus nichts zu tun hat.
Ebenso wenig wurde die unendlich lange und leidvolle Liste schwerster Verbrechen von der Antike bis in die Gegenwart der Kinderschänderverbrecher in Abrede gestellt oder der Aussage von Karlheinz Deschner widersprochen.
Der weltweit anerkannte und vielfach preisgekrönte Schriftsteller Karlheinz Deschner verbreitet seit 1986 unwidersprochen sein Fazit: „Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche.“ (Die beleidigte Kirche, S.42/43).
Was die verbrecherischen Wurzeln anbetrifft, wird die Beklagte von Deschner in seinem Fazit ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Und auch was die Lehrinhalte anbetrifft, übt die Beklagte als Abspaltung von der römisch-katholischen Heidenkult-Lehre zwar einige der heidnischen Kulte nicht mehr so exzessiv aus, der Rest ist aber immer noch genauso wenig „christlich“ wie bei der römisch-katholischen Kirche.
2. Der Despot Luther:
Die Beklagte bekennt sich u.a. mit ihrem Namen zur Ideologie Martin Luthers. Lutherisch ist aber nicht „christlich“, denn Luther, seine Lehre und sein Wirken, ist despotisch und demagogisch, aber nicht „christlich“.
Luther, der bei der Beklagten und den übrigen evangelischen und lutherischen Kirchen als Glaubensstifter verehrt wird, ist nach heutigem Verständnis ein krimineller Despot, der von der Staatsanwaltschaft verfolgt würde. Martin Luther steht heute noch hoch im Ansehen. Seine Kirche geht in seinen Fußspuren; das bestätigte Hermann von Loewenich (bis 1999 evangelischer Landesbischof von Bayern) im Internet: Wir wollen das geschichtliche Erbe der lutherischen Tradition bewahren als unsere kulturelle und geistige Heimat.
Diese geistige Heimat, das Gedankengut und die Lehren des Despoten Luther, kann jeder nachlesen, der sich dafür interessiert. Eine hervorragende Zusammenfassung findet sich in dem Buch von Hans-Jürgen Böhm, "Die Lehre M. Luthers - ein Mythos zerbricht!", Plech 1994.
Aus den Hetzreden und Mordaufrufen dieses Despoten, auf den die Beklagte gründet, seien hier nur einige wenige zitiert:
Luther fordert die Fürsten auf, die aufständischen Bauern zu töten: Steche, schlage, würge hier wer da kann. Bleibst du darüber tot, wohl dir, einen seligeren Tod kannst du nimmermehr erlangen. Denn du stirbst im Gehorsam gegenüber dem göttlichen Wort und Befehl. (Wider die stürmenden Bauern, Weimarer Ausgabe der Lutherschriften)
Luther fordert die Ermordung von andersgläubigen Predigern: ... wenn sie gleich das reine Evangelium wollten lehren, ja wenn sie gleich Engel und Gabriel von Himmel wären ... Will er predigen, so beweise er den Beruf oder Befehl ... Will er nicht, so befehle die Obrigkeit solchen Buben dem rechten Meister, der Meister Hans [= Henker} heisst ...
Denn die anderen, so ohne Amt und Befehl herfahren, sind nicht so gut, dass sie falsche Propheten heißen, sondern Landstreicher und Buben, die man sollte Meister Hansen befehlen und nicht zu leiden sind (ob sie auch gleich recht lehrten), ... (Tomos 5, S. 470)
Luther verleumdet die jüdische Bevölkerung und fordert ihre Verfolgung:
Wenn ich könnte, so würde ich ihn (den jüdischen Mitbürger) niederstrecken und in meinem Zorn mit dem Schwert durchbohren.
... dass man ihre Synagogen oder Schulen mit Feuer anstecke und was nicht brennen will, mit Erde überhäufe und beschütte, dass kein Mensch einen Stein oder Schlacken davon sehe ewiglich. Und solches soll man tun unserem Herrn und der Christenheit zu ehren, damit Gott sehe, dass wir Christen seien.
... dass man auch ihre Häuser desgleichen zerbreche und zerstöre ...
... diese Taugenichtse und Ausplünderer sind keiner Gnade und keines Mitleids wert.
... dass man ihnen verbiete, bei uns ... öffentlich Gott zu loben, zu danken, zu beten, zu lehren bei Verlust Leibes und Lebens ... (Martin Luther, Von den Juden und ihren Lügen, Wittenberg 1543)
Luther: Ein solch verzweifeltes, durchböstes, durchgiftetes, durchteufeltes Ding ist’s um diese Juden, so diese 1400 Jahre unsere Plage, Pestilenz und alles Unglück gewesen und noch sind. Summa, wir haben rechte Teufel an ihnen.
Luther behauptet sogar, dass Mose, wenn er jetzt leben würde, der erste wäre, der die „Judenschulen und -häuser“ ansteckte.
Pfu euch hier und pfu euch dort und wo ihr seid, ihr verdammten Juden.......... seid ihr doch nicht wert, dass ihr die Biblia von außen solltet ansehen, geschweige, dass ihr drinnen lesen solltet. Ihr solltet allein die Bibel lesen, die der Sau unter dem Schwanz steht und die Buchstaben, so da selbst herausfallen, fressen und saufen.....
Luther ruft auch zum Krieg und zum „Morden“ der türkischen Kriegsgegner auf: ... und mit Freuden die Faust regen und getrost dreinschlagen, morden, rauben und Schaden tun so viel sie immer mögen ...
Luther fordert den Tod von „Wucherern“: ... so man die Straßenräuber, Mörder ... rädert und köpft, wie viel mehr sollte man alle Wucherer rädern und ädern und alle Geizhälse verjagen, verfluchen und köpfen ...
Luther fordert den Tod untreuer Partner: Warum tötet man die Ehebrecher nicht? und den Foltertod für Prostituierte: Wenn ich Richter wäre, so wollte ich eine solche französische giftige Hure rädern und ädern lassen.
Frauen mit magischen Fähigkeiten sollten nach Luther gefoltert und getötet werden: Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen ... Es ist ein gerechtes Gesetz, dass sie getötet werden. ... Wenn sie sich nicht bekehren lassen, werden wir sie den Folterknechten befehlen.
Luther über behinderte Kinder: Wenn man aber von den teufelsähnlichen Kindern erzählt ... so halte ich dafür ... dass sie entweder vom Teufel entstellt ... oder dass es wahre Teufel sind. Viele der behinderten Menschen, die evangelischen Behinderteneinrichtungen (z.B. in Neuendettelsau/Bayern) anvertraut waren, wurden in den Jahren 1940/41 schließlich mit Berufung auf die Staatslehre Luthers (Gehorsam gegenüber der Obrigkeit) den staatlichen Behörden ausgeliefert. Dass sie umgebracht werden, war den Verantwortlichen bekannt.
Schließlich wollte Luther noch den Papst umbringen: Der Papst ist der Teufel, könnte ich den Teufel umbringen, warum sollte ich’s nicht tun, auch mit Gefahr meines Lebens.
Du darfst nicht denken, dass der Papst ein Mensch sei, wie auch seine Anbeter sagen, dass er nicht allein ein Mensch, sondern Mensch und Gott gemischt sei. Aber Gott soll hier verstanden werden für den Teufel als gleich wie Christus leiblicher Gott ist also ist auch der Papst ein leibhaftiger Teufel.
Über die Wiedertäufer sprach Martin Luther u.a.: Die Wiedertäufer seien schon wegen ihrer Verwerfung des Predigeramtes und der reinen lutherischen Lehre des Todes würdig. (zitiert nach Mauerhofer/ Sessler. “Um des Glaubens willen“, GLV Bielefeld 1990)
Weiter sagte Martin Luther: Dieweil man doch sieht und greift, dass grobe, falsche Artikel in der Wiedertäufer Sekte sind, schließen wir, dass in diesem Fall die Halsstarrigen auch mögen getötet werden. (Tomos 8, S. 383 ff.)
Mit solchen und ähnlichen Lehren des Despoten Luthers ließen sich Seiten über Seiten füllen.
Es sind die konkreten Lebensanweisungen des Despoten Luther, dessen geschichtliches Erbe der lutherischen Tradition die evangelisch-lutherische Kirche als kulturelle und geistige Heimat bewahrt.
Deshalb ist es auch kein Zufall, wenn der katholische Massenmörder Hitler sich zur Rechtfertigung für den Massenmord an den Juden ausgerechnet auf Martin Luther berief und ihn als einen großen Mann pries: Er sah den Juden, wie wir ihn erst heute zu sehen beginnen. Und der evangelische Landesbischof Sasse pries angesichts der Reichskristallnacht Luther und Hitler im Verbund:
Am 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen in Deutschland die Synagogen. Vom deutschen Volk wird....... damit der gottgesegnete Kampf des Führers zur völligen Befreiung unseres Volkes gekrönt....
Weitere Mordtaten in der Tradition der kulturellen und geistigen Heimat der evangelisch-lutherischen Kirche haben wir bereits in unserer Klagschrift ausgeführt.
Dass diese verbrecherischen und menschenverachtenden Lehren und Taten das genaue Gegenteil der Lehren des großen Friedens- und Weisheitslehrers Christus sind, wird selbst ein lebenslang indoktrinierter Lutheraner nicht in Abrede stellen. Damit steht fest, dass die Beklagte, in der kulturellen und geistigen Tradition des Despoten Luther steht, sie ist also lutherisch, und das macht ihr auch niemand streitig, aber sie ist nicht „christlich“. Sie schmückt sich zu Unrecht mit diesem Etikett und führt damit die Bevölkerung, den Staat und insbesondere den Steuerzahler hinters Licht, der dafür jährlich mit vielen Milliarden bluten muss.
Die Frage in diesem Verfahren lautet: Sind die Richter des Staates willens, die Bevölkerung vor diesem unseligen Namensmißbrauch und Etikettenschwindel zu schützen? Oder besteht auch heute noch die lutherische Tradition von der (un)heiligen Allianz von Staat und Kirche, die auch unter dem Heilsgruß soviel Unheil angerichtet hat?
Freie Christen haben schon vor Jahren zweimal die obersten Vertreter des Staates gebeten, der Lutherkirche bei der Befolgung der despotischen Lehren Luthers Einhalt zu gebieten. Die Reaktionen waren ebenso herablassend wie lutherisch. Das ist allerdings nur folgerichtig, wenn man die Nähe der obersten Staatsvertreter zur Lutherkirche, die dem Despoten Luther nachfolgt, berücksichtigt. Auch der Lebenslauf solcher Repräsentanten gibt oft Aufschluss über ihre unchristliche lutherische Weltanschauung. So berichtet der SPIEGEL am 23.11.1992, dass der hohe lutherische Kirchenfunktionär und spätere Bundespräsident Richard von Weizsäcker früher in der Geschäftsführung eines Chemiekonzerns tätig war, der Grundstoffe für die berüchtigten Giftkampfstoffe im Vietnamkrieg geliefert hat - Luther lässt grüßen!
Dr. Hetzel
Rechtsanwalt
Dr. Sailer
Rechtsanwalt
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt
in allen Kulturen weltweit
Download: Potzel u.a. ./. Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers - 22.02.2010.pdf
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(C) Gert Hetzel 2009
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Mittwoch, 17. Februar 2010
Die Kirche ist unchristlich - das hat niemand bestritten!"
harryandanimals, 20:01h
"Die Kirche ist unchristlich – das hat niemand bestritten!"
Die Freiburger Verwaltungsrichter hätten an diesem Mittwoch im Februar 2010 die Chance gehabt, ein Stück Rechtsgeschichte und Kirchengeschichte zu schreiben. Von den äußeren Voraussetzungen wären sie dafür eigentlich gut gerüstet gewesen – denn der große Gerichtssaal liegt im fünften Stock eines Hochhauses, das das winterliche Häusermeer der Umgebung um einiges überragt und einen weiten Ausblick verschafft. Doch um diesen Weitblick und Durchblick zu entwickeln, dazu hätte auch eine Portion Mut gehört.
Auch der ungewöhnliche Anlass hat sie nicht beflügelt, so wenig wie die ungewohnt drangvolle Enge im Gerichtssaal und auf den Fluren, die Fernsehkameras und Rundfunkmikrofone nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus Spanien, Italien, Polen und Kroatien. Zwischen einer Baugenehmigung und einer Aufenthaltsbewilligung für einen ausländischen Mitbürger durften sie sich mit der spannenden Frage befassen: "Darf sich die katholische Kirche weiter als christlich bezeichnen?"
Durften sie? Oder mussten sie? Der Vorsitzende Richter Jens Michaelis hatte die brisante Verhandlung von vorne herein auf magere eineinhalb Stunden beschränkt, und die beisitzende Richterin war zwar gut geschminkt, trug aber demonstrative Langeweile zur Schau. Lediglich der berichterstattende Richter strahlte kurzzeitig so etwas wie Dynamik aus, als er in den Sachstand einführte und aufzählte, weshalb die sechs Kläger, allesamt "Freie Christen für den Christus der Bergpredigt", der vatikanischen Kirche das "christlich" absprechen wollen: Inquisition, Kreuzzüge, Hexenverfolgung, die Eroberung Amerikas kamen zur Sprache, aber auch die Rechtfertigung von Kriegen bis in die Gegenwart hinein, das zusammen geraubte Vermögen der Kirche, die unheilvolle Lehre der ewigen Verdammnis. Sexualverbrechen von Priestern wurden ebenso erwähnt wie die Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in katholischen Erziehungsheimen bis in die 70-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Die Aktualität des Themas untermauerten mehrere Exemplare der am Montag zuvor erschienenen Ausgabe des Magazins "Der Spiegel", die auf dem Tisch der Kläger und im Publikum zu sehen waren. Das Titelbild zeigt einen Priester, der in der einen Hand die Bibel trägt, während er sich mit der anderen unter die Soutane fasst. Täglich melden sich in Deutschland gerade weitere Opfer zu Wort, die an kirchlichen Privatschulen missbraucht wurden, diesmal von Jesuiten.
Bestritten wurden all diese Vorwürfe während der gesamten Verhandlung von niemandem. Der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz, ließ sich merkwürdigerweise durch einen protestantischen Anwalt vertreten, der keinerlei Anstalten machte, den christlichen Geist der Kirche zu beschwören. Es ging ihm statt dessen nur um juristische Dinge, vor allem um die Frage: Dürfen die Kläger überhaupt klagen? Sie bezeichnen sich als "Blutsverwandte" des Jesus von Nazareth, des großen Liebe-Weisheitslehrers der Menschheit, die diesen vor einem Missbrauch Seines Namens schützen wollen. Aber können sie das auch beweisen?
Nachdem der Vorsitzende Richter sehr einsilbig bleibt, nützen die Kläger ihre Chance, der Öffentlichkeit darzulegen, welches Anliegen sie haben. Sie versuchen, die katholische Kirche mit ihren eigenen Waffen zu schlagen: Sie wurden als Säuglinge getauft und sind damit nach Lehre der Kirche Teil des "mystischen Leibes Christi" – denn so nennt sich die Kirche. "Blutsverwandter geht es nicht", sagt der Journalist Alfred Schulte. "Mit der Taufe wird jeder Gläubige zu einem Adoptivsohn von Christus", sagt Dieter Potzel, ein ehemaliger lutherischer Pfarrer. "Und mit jeder Kommunion erneuert er diese Verbundenheit." Falls das Gericht dies jedoch nicht anerkenne, so stelle es fest, dass die Kirche hier einen "falschen Zauber" verbreite, der mit Jesus nichts zu tun habe. Dann wäre ihre Klage umso berechtigter.
Die Richter schweigen. "Was soll ich den Kindern sagen, die zu mir in die Praxis kommen?", fragt Dr. Peter Thurneysen, ein Psychotherapeut. "Sie erzählen mir, wie sie unter der Vorstellung einer ewigen Verdammnis leiden, die Jesus nie lehrte. Wer verhilft ihnen zu der Klarheit, dass eine Institution, die so etwas lehrt, niemals christlich sein kann?" "Ich war selbst Richter", sagt Dr. Gert-Joachim Hetzel, "und ich weiß, dass ein Gericht immer einen Weg findet, wenn es möchte." Und der Journalist Matthias Holzbauer fügt hinzu: "Sie müssen sich entscheiden, wem Sie dienen wollen: dem Volk oder der Kirche. Sie als Richter werden von den Steuergeldern des Staates bezahlt. Die Kirche zahlt keine Steuern, sondern sie nimmt sich Geld vom Staat, Subventionen in Milliardenhöhe. Wem also wollen Sie dienen?" Nach katholischer Lehre müsse auch ein Laie in seiner Berufsausübung den Weisungen der Kirche folgen – doch die Richter hatten sich geweigert, im Vorfeld des Prozesses anzugeben, welcher Konfession sie angehören. Sie weigerten sich – doch jeder deutsche Bürger muss auf seiner Lohnsteuerkarte seine Konfession angeben, ob er will oder nicht – eine Vorschrift von 1933, als Adolf Hitler mit dem Vatikan ein Konkordat abschloss.
Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück. Doch jedem im Saal ist klar, dass sie ihr Urteil längst gefällt haben: Die Klage wird abgewiesen. Und so kommt es auch. Die Sensation findet nicht statt. Der Vorsitzende Richter hebt gerade an, zu erklären, dass den Klägern die "Aktivlegitimation2 fehle. Da ertönt aus dem Publikum der Ruf: "Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Wo bleibt hier die Wahrheit?" Sichtlich entnervt bricht der Richter die Urteilsverkündung ab und verlässt fluchtartig den Saal. Er hat seine "Pflicht" getan – im Sinne der Kirche, der er möglicherweise selbst angehört.
Die Kläger sind jedoch keineswegs niedergeschlagen, eher kämpferisch gestimmt. Sie haben zwar den Prozess verloren, doch dennoch haben sie gewonnen. "Niemand hat bestritten, dass die Kirche nicht christlich ist", sagt Dr. Hetzel in die Kameras. "Sie haben es nicht einmal versucht". "Das ist ein historischer Tag", sagt Matthias Holzbauer. "Jahrhundertelang wurden sogenannte Ketzer vor Gericht gestellt, weil sie angeblich den falschen Glauben hatten. Und heute stand zum ersten Mal die Kirche selbst vor Gericht. Die Wahrheit kommt mehr und mehr ans Licht – unaufhaltsam." "Die Justiz hat sich durch ihr gezieltes Ausweichen entlarvt und gezeigt, wem sie sich noch immer verpflichtet fühlt", sagt Dr. Christan Sailer, Rechtsanwalt und einer der Kläger. Man werde prüfen, ob eine Revision angestrebt werde. Auf jeden Fall aber gehe die Aufklärung der "Freien Christen" weiter: Am 16. März klagen sie in Hannover gegen die deutsche Lutherkirche: Sie soll sich nicht länger "christlich" nennen.
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Quelle:© 2009 Universelles Leben e.V. • E-Mail: info@universelles-leben.org
Die Freiburger Verwaltungsrichter hätten an diesem Mittwoch im Februar 2010 die Chance gehabt, ein Stück Rechtsgeschichte und Kirchengeschichte zu schreiben. Von den äußeren Voraussetzungen wären sie dafür eigentlich gut gerüstet gewesen – denn der große Gerichtssaal liegt im fünften Stock eines Hochhauses, das das winterliche Häusermeer der Umgebung um einiges überragt und einen weiten Ausblick verschafft. Doch um diesen Weitblick und Durchblick zu entwickeln, dazu hätte auch eine Portion Mut gehört.
Auch der ungewöhnliche Anlass hat sie nicht beflügelt, so wenig wie die ungewohnt drangvolle Enge im Gerichtssaal und auf den Fluren, die Fernsehkameras und Rundfunkmikrofone nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus Spanien, Italien, Polen und Kroatien. Zwischen einer Baugenehmigung und einer Aufenthaltsbewilligung für einen ausländischen Mitbürger durften sie sich mit der spannenden Frage befassen: "Darf sich die katholische Kirche weiter als christlich bezeichnen?"
Durften sie? Oder mussten sie? Der Vorsitzende Richter Jens Michaelis hatte die brisante Verhandlung von vorne herein auf magere eineinhalb Stunden beschränkt, und die beisitzende Richterin war zwar gut geschminkt, trug aber demonstrative Langeweile zur Schau. Lediglich der berichterstattende Richter strahlte kurzzeitig so etwas wie Dynamik aus, als er in den Sachstand einführte und aufzählte, weshalb die sechs Kläger, allesamt "Freie Christen für den Christus der Bergpredigt", der vatikanischen Kirche das "christlich" absprechen wollen: Inquisition, Kreuzzüge, Hexenverfolgung, die Eroberung Amerikas kamen zur Sprache, aber auch die Rechtfertigung von Kriegen bis in die Gegenwart hinein, das zusammen geraubte Vermögen der Kirche, die unheilvolle Lehre der ewigen Verdammnis. Sexualverbrechen von Priestern wurden ebenso erwähnt wie die Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in katholischen Erziehungsheimen bis in die 70-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Die Aktualität des Themas untermauerten mehrere Exemplare der am Montag zuvor erschienenen Ausgabe des Magazins "Der Spiegel", die auf dem Tisch der Kläger und im Publikum zu sehen waren. Das Titelbild zeigt einen Priester, der in der einen Hand die Bibel trägt, während er sich mit der anderen unter die Soutane fasst. Täglich melden sich in Deutschland gerade weitere Opfer zu Wort, die an kirchlichen Privatschulen missbraucht wurden, diesmal von Jesuiten.
Bestritten wurden all diese Vorwürfe während der gesamten Verhandlung von niemandem. Der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz, ließ sich merkwürdigerweise durch einen protestantischen Anwalt vertreten, der keinerlei Anstalten machte, den christlichen Geist der Kirche zu beschwören. Es ging ihm statt dessen nur um juristische Dinge, vor allem um die Frage: Dürfen die Kläger überhaupt klagen? Sie bezeichnen sich als "Blutsverwandte" des Jesus von Nazareth, des großen Liebe-Weisheitslehrers der Menschheit, die diesen vor einem Missbrauch Seines Namens schützen wollen. Aber können sie das auch beweisen?
Nachdem der Vorsitzende Richter sehr einsilbig bleibt, nützen die Kläger ihre Chance, der Öffentlichkeit darzulegen, welches Anliegen sie haben. Sie versuchen, die katholische Kirche mit ihren eigenen Waffen zu schlagen: Sie wurden als Säuglinge getauft und sind damit nach Lehre der Kirche Teil des "mystischen Leibes Christi" – denn so nennt sich die Kirche. "Blutsverwandter geht es nicht", sagt der Journalist Alfred Schulte. "Mit der Taufe wird jeder Gläubige zu einem Adoptivsohn von Christus", sagt Dieter Potzel, ein ehemaliger lutherischer Pfarrer. "Und mit jeder Kommunion erneuert er diese Verbundenheit." Falls das Gericht dies jedoch nicht anerkenne, so stelle es fest, dass die Kirche hier einen "falschen Zauber" verbreite, der mit Jesus nichts zu tun habe. Dann wäre ihre Klage umso berechtigter.
Die Richter schweigen. "Was soll ich den Kindern sagen, die zu mir in die Praxis kommen?", fragt Dr. Peter Thurneysen, ein Psychotherapeut. "Sie erzählen mir, wie sie unter der Vorstellung einer ewigen Verdammnis leiden, die Jesus nie lehrte. Wer verhilft ihnen zu der Klarheit, dass eine Institution, die so etwas lehrt, niemals christlich sein kann?" "Ich war selbst Richter", sagt Dr. Gert-Joachim Hetzel, "und ich weiß, dass ein Gericht immer einen Weg findet, wenn es möchte." Und der Journalist Matthias Holzbauer fügt hinzu: "Sie müssen sich entscheiden, wem Sie dienen wollen: dem Volk oder der Kirche. Sie als Richter werden von den Steuergeldern des Staates bezahlt. Die Kirche zahlt keine Steuern, sondern sie nimmt sich Geld vom Staat, Subventionen in Milliardenhöhe. Wem also wollen Sie dienen?" Nach katholischer Lehre müsse auch ein Laie in seiner Berufsausübung den Weisungen der Kirche folgen – doch die Richter hatten sich geweigert, im Vorfeld des Prozesses anzugeben, welcher Konfession sie angehören. Sie weigerten sich – doch jeder deutsche Bürger muss auf seiner Lohnsteuerkarte seine Konfession angeben, ob er will oder nicht – eine Vorschrift von 1933, als Adolf Hitler mit dem Vatikan ein Konkordat abschloss.
Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück. Doch jedem im Saal ist klar, dass sie ihr Urteil längst gefällt haben: Die Klage wird abgewiesen. Und so kommt es auch. Die Sensation findet nicht statt. Der Vorsitzende Richter hebt gerade an, zu erklären, dass den Klägern die "Aktivlegitimation2 fehle. Da ertönt aus dem Publikum der Ruf: "Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Wo bleibt hier die Wahrheit?" Sichtlich entnervt bricht der Richter die Urteilsverkündung ab und verlässt fluchtartig den Saal. Er hat seine "Pflicht" getan – im Sinne der Kirche, der er möglicherweise selbst angehört.
Die Kläger sind jedoch keineswegs niedergeschlagen, eher kämpferisch gestimmt. Sie haben zwar den Prozess verloren, doch dennoch haben sie gewonnen. "Niemand hat bestritten, dass die Kirche nicht christlich ist", sagt Dr. Hetzel in die Kameras. "Sie haben es nicht einmal versucht". "Das ist ein historischer Tag", sagt Matthias Holzbauer. "Jahrhundertelang wurden sogenannte Ketzer vor Gericht gestellt, weil sie angeblich den falschen Glauben hatten. Und heute stand zum ersten Mal die Kirche selbst vor Gericht. Die Wahrheit kommt mehr und mehr ans Licht – unaufhaltsam." "Die Justiz hat sich durch ihr gezieltes Ausweichen entlarvt und gezeigt, wem sie sich noch immer verpflichtet fühlt", sagt Dr. Christan Sailer, Rechtsanwalt und einer der Kläger. Man werde prüfen, ob eine Revision angestrebt werde. Auf jeden Fall aber gehe die Aufklärung der "Freien Christen" weiter: Am 16. März klagen sie in Hannover gegen die deutsche Lutherkirche: Sie soll sich nicht länger "christlich" nennen.
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