Samstag, 20. März 2010
Offener Brief an SAT 1
OFFENER BRIEF

Herrn
Oliver Vollmering
c/o Sat.1 Norddeutschland GmbH
Landesstudio Hannover
Goseriede 9
30159 Hannover 19. März 2010


Sehr geehrter Herr Vollmering,
Sie haben in Ihrem Bericht über die Klage von sechs Freien Christen für den Christus der Bergpredigt gegen die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers in Ihrem Beitrag am 16.3.2010 in SAT 1 Regional leider unter anderem auch zu einem Stilmittel gegriffen, welches wir in unserer Klage vor dem Veraltungsgericht als lutherisch oder katholisch charakterisiert haben: die Unwahrheit oder Lüge.
Falls Sie einer dieser Institutionen angehören, wäre erklärbar, warum Sie in Ihrem Bericht wahrheitswidrig behaupten, die einzige Gemeinschaft, die sich christlich nennen darf, sei die Glaubensge- meinschaft der Kläger. Dies haben die Kläger nie behauptet.
Es ging auch nie um die Frage, ob die evangelische Landeskirche christlich sein darf oder nicht. Es wäre schön, wenn sie endlich Christus und nicht dem Despoten Luther die Ehre erweisen würde, wie sie das jetzt tut.
Es ging um die Frage, ob die Kirche weiterhin mit dem Namen „christlich“ Missbrauch und Etikettenschwindel betreiben darf.
Dass sich die Kirche trotzdem weiter christlich nennen darf, haben ihr konfessionell gebundene Richter erlaubt. Nicht nur in Hannover, sondern auch in einem Verfahren gegen die römisch-katholische Kirche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, wo ausdrücklich betont wurde, dass der Name „christlich“ nicht geschützt ist.
Daraus folgt: Jeder Lump, Verbrecher, Mörder, Sittenstrolch und Kinderschänder, jeder Kriegstreiber und Zuhälter, jeder Triebtäter und Räuber, jeder Waffenhersteller und Waffenhändler, einschließlich der Parteien, die Waffenhandel betreiben, und Funktionäre von großen Fernsehanstalten, ob sie lügen oder die Wahrheit sagen, jeder pädophile Priester oder Pfarrer, jeder Bischof oder Kardinal oder selbsternannte Papst können sich christlich nennen. Jeder, der sich den Amtskirchen zugehörig fühlt, einerlei was er denkt und tut, jeder kann sich christlich nennen. Alle können den Namen des Jesus, des Christus, missbrauchen.
Um von ihrem Etikettenschwindel abzulenken, ist es Tradition der Amtskirchen, andere mit Schmutz und Lügen übelster Art zu bewerfen. Es ist die Projektion dessen, was die Amtskirchen hinter dem Etikettenschwindel „christlich“ dem Bürger zu verheimlichen suchen. Offenbar ist noch nicht genügend von dem eigenen Schmutz, den die Kirchen, auch die evangelische Kirche, über andere ausgießen, an die Öffentlichkeit gedrungen. Aber die Schlagzeilen in den Medien werden sicher dafür sorgen, dass sich dies bald ändert.
Wie die Projektion der Unmoral der Amtskirche auf andere in der jüngsten Vergangenheit ausgesehen hat, können Sie unter anderem auch dem Buch „Des Satans Alte Kleider“ entnehmen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gert-Joachim Hetzel

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Mittwoch, 17. März 2010
Prozess in Hannover: "Die Lutherkirche hat bestätigt, dass sie nicht christlich ist."
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld

Pressemitteilung 16.3.2010

Prozess in Hannover
„Die Lutherkirche hat bestätigt, dass sie nicht
christlich ist“

Darf sich die lutherische Kirche „christlich“ nennen? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt gegen die Landeskirche Hannover. Das Verwaltungsgericht Hannover wies zwar die Klage der Freien Christen ab, doch lediglich aus formalen Gründen: Die Kläger seien nicht klagebefugt.

„Wir haben dennoch gewonnen“, so brachte es Freie Christen-Sprecher Dr. Gert-Joachim Hetzel auf den Punkt, „denn die Unchristlichkeit der Lutherkirche kam in diesem Verfahren klar zur Sprache – und wurde mit keinem Wort bestritten oder gar widerlegt.“

Die beklagte Kirche war nämlich zum Prozess gar nicht erst erschienen, um sich ihre Entlarvung nicht anhören zu müssen: „Martin Luther“, so Hetzel, „den uns die Kirche gerade wieder als strahlendes Vorbild verkaufen will, war in Wirklichkeit ein notorischer Judenhasser, ein Despot und Demagoge, ein Menschen- und Frauenverachter, ein Anstifter zu Mord an Bauern, Täufern und vermeintlichen ‚Hexen’. Mit Jesus von Nazareth hat das alles nicht das Geringste zu tun.“

Auch an den derzeitigen Kinderschänderskandalen habe die Lutherkirche mehr Anteil als bisher angenommen. Der

Haupttäter in den Missbrauchsfällen an der Odenwaldschule sei z.B. ein renommierter evangelischer Theologe, der von seiner Kirche bis heute gedeckt wurde.

„Die Lutherkirche hat heute gekniffen und damit bestätigt, dass sie nicht als ‚christlich’ betrachtet werden kann. Das Wort ‚christlich’ kann heute jeder missbrauchen, auch Luther und seine Nachfolger“, so Hetzel. „Aber glauben tun ihnen immer weniger Menschen. Die Tage des Missbrauchs des Namens ‚christlich’ und des Etikettenschwindels sind gezählt.“

In einem ähnlichen Verfahren war vor wenigen Wochen eine Klage gegen die Vatikankirche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg ebenso behandelt worden – auch hier hatte niemand der Auffassung widersprochen, dass die römisch-katholische Kirche nicht christlich ist.

Nähere Informationen: http://christus-oder-kirche.de/
Telefon 09391-50 42 13

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Sonntag, 14. März 2010
Hannover: Kirche vor Gericht - Missbrauch und Etikettenschwindel
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld

Pressemitteilung 14.3.2010

Hannover: Kirche vor Gericht
Missbrauch und Etikettenschwindel!

Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt am Dienstag, den 16.März 2010, 11.00 Uhr, über eine Klage gegen die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers. Sechs Kläger der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt beantragen, der Kirche die Benutzung des Namens „christlich“ zu untersagen, weil die Kirche damit Namensmissbrauch und Etikettenschwindel betreibe (www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de).
In der ausführlichen Klagebegründung wird der Widerspruch von Lehre und Verhalten der evangelisch-lutherischen Kirche zu der Lehre des Jesus von Nazareth dargelegt. Die antisemitischen und menschen- verachtenden Anweisungen des Despoten und Demagogen Luther, den seine Kirche auch heute ungeniert als Vorbild verehrt, sind nicht nur gefährlich, sondern kriminell. Von Mordaufrufen gegenüber Ehebrechern, Türken, Bauern und andersgläubigen Predigern bis hin zu unflätigsten Diskriminierungen und Gewaltaufrufen gegen die Juden lässt Luther nichts aus.
Wen wundert es da, dass die Geschichte der Lutherkirche voller Abgründe ist – bis hin zur Mitwirkung an der Euthanasie der Nazis und der menschenverachtenden Behandlung von Heimkindern?!
Zwar haben die zahllosen Verbrechen an Kindern in der römisch-katholischen Kirche die Straftaten innerhalb der Lutherkirche aus den Schlagzeilen verdrängt. Dass solche Untaten dort ebenfalls stattfinden, beweisen die Kinderschänderfälle in der Odenwaldschule, deren Leiter ein führender EKD-Theologe war, die Vorfälle in der evangelischen Internatsschule Schloss Gaienhofen sowie in der evangelischen Kirche Hessen und Nassau und weitere Fälle, die gegenwärtig ans Licht kommen.
Die Kläger weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ihre Bezeichnung als „evangelisch“ oder „lutherisch“ nicht streitig machen. Aber sie sind der Ansicht, dass die staatlichen Gerichte die Verpflichtung haben, dem Missbrauch des Namens „christlich“ und dem damit verbundenen Etikettenschwindel und der Irreführung der Bürger Einhalt zu gebieten.
Die beklagte evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers hat keiner der von den Klägern vorgetragenen Tatsachen widersprochen, auch nicht der Feststellung, dass die evangelisch-lutherische Landeskirche nicht christlich ist.

Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13

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