Montag, 2. November 2009
Bischöfe sollen sich nicht länger "christlich" nennen!
harryandanimals, 19:59h
StartseiteVatikankircheKLAGE
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080888
21. September 2009
s-h-h
K L A G E
in Sachen
1) Dieter Potzel
2) Dr. Peter Thurneysen
3) Matthias Holzbauer
4) Alfred Schulte
5) Dr. Gert-Joachim Hetzel
6) Dr. Christian Sailer
sämtliche Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
- Kläger -
Prozessbev.: RAe Dr. Christian Sailer und
Dr. Gert-Joachim Hetzel,
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
gegen
Erzbistum/Diözese Freiburg, vertreten durch den
Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Schoferstraße 2,
79098 Freiburg
- Beklagte -
wegen Unterlassung
Namens und in Vollmacht der vorgenannten Kläger (Anlage 1) erheben wir hiermit gegen das Erzbistum/Diözese Freiburg
K L A G E
und beantragen, wie folgt zu erkennen:
I. Der Beklagten wird untersagt, sich „christlich“ zu nennen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist in Ziff.II vorläufig vollstreckbar.
B e g r ü n d u n g
I. Gegenstand des Verfahrens
Die Kläger verlangen,
dass die Beklagte sich nicht länger „christlich“ nennt. Sie mag sich weiter katholisch nennen und sie mag weiter
ihre Mitglieder zwangsweise rekrutieren (im Wege der Säuglingstaufe),
Kriege rechtfertigen,
ihr zu einem erheblichen Teil gewalttätig erworbenes Vermögen behalten,
den Menschen mit einem strafenden Gott drohen,
zu Intoleranz aufrufen,
frauenfeindlich sein und
Tierquälerei billigen,
aber sie soll sich nicht „christlich“ nennen.
Millionen von Menschen in aller Welt sind Aussteiger aus den institutionellen Kirchenkonzernen. Viele davon sind ehrlich bemüht, so zu leben, wie es Jesus von Nazareth gelehrt und vorgelebt hat. Sie haben erkannt, dass das, was die institutionellen Kirchenkonzerne, insbesondere die katholische Kirche, lehrt und tut, nichts mit der Lehre des Jesus, des Christus, zu tun hat.
Viele solcher freier Christen, die als Säuglinge ungefragt von dieser Institution vereinnahmt worden waren, haben versucht, sich von dem Makel dieser unchristlichen Organisation zu befreien und die Löschung ihres Namens aus dem Taufregister verlangt. Dies wird von der katholischen Kirche – ebenso auch von der evangelisch-lutherischen Kirche - kategorisch abgelehnt mit der Behauptung, es handle sich bei der Taufe um einen Vorgang, der nicht rückgängig zu machen sei.
Der katholische Kardinal Antonio Maria Rouco erklärte im katholischen Nachrichtendienst KATH.NET am 13. Juli 2004, die Taufe gelte für immer und ewig, „es ist ein Teil unserer DNS“.
Diese Aussage verdeutlicht anschaulich die Haltung der katholischen Kirche, wie sie auch in den katholischen Lehr- Aussagen festgeschrieben ist.
Christus sprach, und so steht es ursprünglich auch in den Bibeln der Kirche: “Erst lehret, und dann taufet“. Die Kirche hat dagegen die Zwangstaufe von Säuglingen eingeführt und hält diese Übung bis heute aufrecht. Diese Manipulation unmündiger Kinder, mit der Vereinnahmung für eine Institution für alle Ewigkeit, mit den bekannten verheerenden seelischen Folgen wie ekklesiogene Neurosen oder noch schlimmer, lebenslanger Traumatisierung durch Kinderschänderverbrecher, ist zutiefst unchristlich und eine Verhöhnung des Jesus, des Christus.
Die Weigerung der Kirche, ihren Anspruch auf die Aussteiger aufzugeben und sie aus ihren vereinnahmenden Fesseln zu entlassen, hat freie Christen, die weltweit dem Christus der Bergpredigt nachfolgen, zu denen sich die Kläger zählen, veranlasst, sich noch intensiver mit dem Katholizismus zu befassen. Die dabei zutage getretene erstaunliche Fülle von Tatsachen beweist, dass die katholische Kirche dem Prädikat „christlich“ nicht nur mit ihrer Zwangstaufe, sondern mit ihrer gesamten Lehre und ihrer gesamten Geschichte Hohn spricht.
Die Kläger haben deshalb die 27 Bischöfe der katholischen Diözesen am 19.8.2009 aufgefordert, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen und dies gegenüber den Klägern bis zum 20.9.2009 schriftlich zuzusagen.
In den vergangenen 30 Jahren hat der Christus-Gottesgeist durch das Prophetische Wort den Führern der katholischen Institution wiederholt einen Dialog angeboten. Die Priestermänner haben alle Seine Worte in den Wind geschlagen und Ihn keiner Antwort für würdig befunden. Und genau so haben die Bischöfe dieses Mal reagiert und damit die Kläger gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kläger tun dies im vorliegenden Fall gegenüber der Diözese des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz.
Die Gründe für ihr Begehren haben die Kläger in ihrem Aufforderungsschreiben vom 19.8.2009 folgendermaßen zum Ausdruck gebracht:
Hört, ihr Bischöfe!
Das Spiel ist aus!
Hört auf, euch „christlich“ zu nennen!
Jahrhundertelang hat der Kirchenkonzern, dem Sie alle vorstehen, die Menschen an der Nase herumgeführt und für dumm verkauft, um das Volk religiös zu unterjochen und weiter aussaugen zu können, indem es weiter brav seine Kirchensteuern zahlt.
Doch es wird mehr und mehr offenbar: Die Institution, der Sie vorstehen, hat zwar den Namen des Jesus, des Christus, im Munde geführt – so, als ob sie rechtmäßig Sein Erbe angetreten hätte. Doch in Wirklichkeit haben Sie Sein Erbe mit Füßen getreten, haben Sie Ihn durch Ihre Lehre – und mehr noch durch Ihre Taten – am laufenden Band verhöhnt und verspottet und tun es noch heute. Täglich nageln Sie Jesus, den Christus, erneut ans Kreuz, weil Sie das Gegenteil dessen tun, was Er wollte. Und dann schleppen Sie Ihn, der doch auferstanden ist, als toten Mann am Kreuz im Triumphzug durch die Straßen wie eine Trophäe, die Sie zur Strecke gebracht haben.
Was betreibt die von Ihnen vertretene Institution dann anderes als geistige Erbschleicherei, Falschmünzerei und geistigen Etikettenschwindel? Und Heuchelei dazu, denn Sie schmücken sich mit einem Namen, der Ihnen nicht zusteht, weil Sie die tatsächliche Lehre und das ethisch-moralische Vorbild des Jesus von Nazareth offensichtlich verraten haben. Sonst wäre die Vergangenheit Ihrer Institution nicht randvoll mit Blut und Verbrechen. Und sonst würden Sie sich wenigstens heute so verhalten, wie der Nazarener es vorlebte.
Doch davon kann keine Rede sein, wie wir gleich noch darlegen werden (siehe die Dokumentation im Anhang).
Jesus hat gelehrt: „Erst lehret, und dann taufet.“ Damit lässt Er jedem den freien Willen. Sie dagegen fangen Säuglinge ein, impfen ihnen vom frühesten Kindesalter an Schuldkomplexe ein, drohen mit Höllenstrafen und der ewigen Verdammnis und erpressen dadurch Gehorsam und Kirchensteuern. Viele seelische Krankheiten wie z.B. ekklesiogene Neurosen und Abartigkeiten wie Pädophilie sind nicht selten die Folgen. Jede andere Organisation wäre deshalb als totalitäre Organisation wegen Missachtung der Verfassung und Verletzung der Menschenrechte längst verboten worden.
Was sagte Jesus, als Er die Händler lebender Opfertiere aus dem Tempel zu Jerusalem trieb? „Mein Haus soll ein Haus des Gebetes für alle Völker sein! Ihr aber habt daraus eine Räuberhöhle gemacht!“ (Mk 11,17)
Keine Angst: Wir wollen Sie keineswegs aus Ihren prunkvollen Höhlen und Palästen vertreiben. Sie können ruhig dort bleiben und glauben, was Sie wollen – denn kein Glaube ist beweisbar. Sie können sich auch weiter von denen bezahlen lassen, die Ihre aus dem Heidentum stammenden Zeremonien und Rituale gut finden, die weiterhin die Knochen Verstorbener und die Statuen angeblicher „Heiliger“ verehren wollen.
Nennen Sie sich katholisch, das macht Ihnen niemand streitig!
Wir wollen nur eins: Nennen Sie sich nicht länger „christlich“!
Denn der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Und das, was Sie über Jahrhunderte bis heute aus der ursprünglichen, reinen Lehre des Nazareners gemacht haben, das verursacht bei denen, die Jesus, den Christus, und Seine Lehre, die Bergpredigt, in ihrem Leben ernst nehmen, um sie Schritt für Schritt umzusetzen, blanke Empörung.
Es ist genug! Denn, ja: Es gibt sie noch, die Nachfolger des Jesus, des Christus, die ihr Gehirn noch nicht von Litaneien und frommen Sprüchen haben vernebeln lassen, die noch zwei und zwei zusammenzählen und in ihrem Herzen Gut von Böse unterscheiden können, so, wie es der Nazarener uns gelehrt hat. Die noch mit klarem Kopf erfassen können, was der große Menschheitslehrer Jesus, der Christus, meinte, als Er sagte: „Häuft euch keine Schätze an, die Motten und Rost fressen!“ „Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen!“ „Erst lehret, und dann taufet!“ „Wer einen von diesen kleinen Kindern, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals ins Meer geworfen würde.“ „Lasst euch nicht Vater nennen!“ „Nur einer ist heilig, euer Vater im Himmel.“
Sind diese Sätze denn so schwer zu verstehen? Und doch hat es Ihre Institution fertiggebracht, ausgerechnet im Namen des Jesus, des Christus, gegen jeden einzelnen dieser wenigen hier aufgeführten Sätze zu verstoßen und unendliches Leid, Meere von Tränen und Blut, über die Menschheit zu bringen – und sich dann dafür auch noch bezahlen zu lassen! Von dieser verbrecherischen Vergangenheit hat sich die Kirche bis heute nicht wirklich distanziert. Obwohl Karlheinz Deschner, einer der bedeutendsten kritischen Geister unserer Tage, nach jahrzehntelangem Studium der Kirchengeschichte zu dem Schluss kommt:
"Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche." (Die beleidigte Kirche“, S. 42 f.)
Es ist genug! Es ist an der Zeit, dass der Name des Jesus, des Christus, des größten Gottespropheten aller Zeiten, endlich rehabilitiert wird, der am Kreuz unser Erlöser wurde, der auferstanden ist und im Geiste wiederkommt, der aber von Ihnen immer noch am Kreuz festgehalten wird.
Trotz aller Verfolgungen durch die Geschichte hindurch, trotz Inquisition und Ausrottung aller „Ketzerbewegungen“, trotz auch der „modernen“ Inquisition unserer Tage – wir sind wieder da! Wir sind angetreten, Jesus, den Christus, zu rehabilitieren. Wir sind freie Christen, die in den Fußspuren des Freiheitsdenkers Jesus von Nazareth gehen. Die Seine Bergpredigt nicht für eine Utopie halten, sondern für die einzig realistische Chance, die der Menschheit heute noch bleibt. Und weil uns Jesus, der Christus, am Herzen liegt, weil Er unser himmlischer Freund und unser göttlicher Bruder, der Erlöser aller Menschen und Seelen ist, nehmen wir es nicht länger hin, dass Sein Name ständig von Ihnen und Ihrer institutionellen Kirchenlehre für etwas ganz anderes missbraucht wird. Deshalb:
● Genießen Sie ruhig weiter Ihr Milliardenvermögen, horten Sie weiter Ihre Aktien, Fondsbeteiligungen und Immobilien Ihres Kirchenkonzerns, während mehr als eine Milliarde Menschen hungern – aber nennen Sie sich dann bitte nicht länger „christlich“!
● Lassen Sie sich weiter jedes Jahr mit Milliardenzahlungen des Steuerzahlers mästen, mit staatlichen Subventionen für alles und jedes, Ihre Bischofsgehälter mit inbegriffen, während Millionen im Volk arbeitslos sind und unter Armut leiden, solange nur der Steuerzahler es duldet und die Ihnen hörigen Lemminge in der Regierung es zulassen – aber nennen Sie sich dann nicht länger „christlich“!
● Verbreiten Sie ruhig weiter das „Sozial-Märchen“, dass das deutsche Sozialsystem zusammenbrechen würde, wenn es die Kirche nicht gäbe, obwohl doch sämtliche öffentlichen kirchlichen Sozialeinrichtungen zu fast 100 Prozent vom Staat und von den jeweiligen Nutzern bezahlt werden. Aber nennen Sie sich dann nicht „christlich“ – denn dazu würde gehören, das achte Gebot einzuhalten.
● Rechtfertigen Sie weiter Kriege und Kriegseinsätze und machen Sie womöglich den neuen Soldatenwitwen auch noch weis, dass es Gottes Wille sei, „Deutschland am Hindukusch zu verteidigen“ – aber nennen Sie sich nicht „christlich“!
● Impfen Sie weiter den Gläubigen ein, es gebe eine „ewige Hölle“ und einen „strafenden Gott“, stürzen Sie sie dadurch in seelische Nöte und entfremden Sie sie von unserem himmlischen Vater, der einzig Liebe ist – aber nennen Sie sich dann „katholisch“, doch nicht länger„christlich“!
● Behaupten Sie ruhig weiter in Ihren Dogmensammlungen, „niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger“ könne des ewigen Lebens teilhaftig werden, sondern verfalle „dem ewigen Feuer, ... das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist“ (Neuner/Roos, Randnummer 381). Das ist Ihr Umgang und Ihre katholische Drohgebärde, aber nicht christlich.
● Diskriminieren Sie weiter die Frauen, solange diese es sich gefallen lassen – aber nennen Sie sich nicht länger „christlich“!
● Decken Sie weiter die Kinderschänder in den Reihen Ihrer Kleriker, versetzen Sie sie von einer Pfarrstelle in die nächste, so lange, bis endlich einmal ganze Dörfer und Städte aus der Kirche austreten werden, weil sie die Nase voll haben und das nicht länger mit ansehen wollen – aber nennen Sie sich bitte nicht länger „christlich“!
● Geben Sie sich ruhig weiter damit zufrieden, dass viele ohne Ethik, ohne Moral, ohne Anstand, ohne Stil und ohne Benehmen als Mitglieder Ihrer Kirche in der Gesellschaft ihr Unwesen treiben – aber lassen Sie es nicht zu, dass diese sich dann „christlich“ nennen!
● Treten Sie weiter die Lehre des Tatglaubens mit Füßen, die uns Jesus, der Christus, brachte („Wer diese Meine Lehre hört und tut sie, der ist ein kluger Mann ...“); verkünden Sie weiter Ihr heidnisches Dogmengebäude, Ihre Sakramente und Rituale. Nennen Sie sich weiter „katholisch“, das macht Ihnen niemand streitig. Aber nennen Sie sich dann nicht „christlich“!
● Billigen Sie weiter die bestialischen Grausamkeiten gegen die Tiere, die heute in Tierversuchslabors und in der Massentierhaltung verübt werden – aber nennen Sie sich dann nicht länger „christlich“. Denn Jesus von Nazareth war ein Freund der Tiere.
Es ist mehr als genug! Wir machen Ihnen Ihren Glauben nicht streitig! Aber wir fordern Sie auf, die Bezeichnung „christlich“ nicht länger zu verwenden. Sollten Sie uns dies nicht bis zum 20.9.2009 zusagen, werden wir gegen diese Namensanmaßung die Gerichte anrufen, um Christus zu rehabilitieren.
Da es sich um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse handelt, werden wir uns erlauben, die Öffentlichkeit zu informieren.
Den Sachvortrag dieser Abmahnung machen wir hiermit zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, ebenso wie die der Abmahnung beigefügte Dokumentation, die folgenden Wortlaut hat:
Dokumentation
Die katholische Kirche soll sich nicht länger „christlich“ nennen!
Was würde Jesus von Nazareth sagen, wenn Er heute wieder auf die Erde käme und sähe, was die Kirche aus Seinem Lebenswerk gemacht hat?
Der Vatikan – der größte Kriegstreiber
Jesus, der Christus, hat die Feindesliebe gelehrt und die Gewaltlosigkeit: „Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen“.
Der Papst in Rom aber hat als absoluter Monarch des Kirchenstaats häufig selbst Kriege geführt und sich an Bürgerkriegen beteiligt. Die Päpste haben immer wieder Kriege angezettelt und unterstützt, ja ganze Völker zum Krieg gegeneinander aufgehetzt – so die Byzantiner gegen die Ostgoten, die Franken gegen die Langobarden, die Normannen gegen die Staufer und umgekehrt.
Der Vatikan heizte im 17. Jahrhundert den 30-jährigen Krieg in Deutschland an, und 1914 hetzte der vatikanische Botschafter in Wien die Habsburger gegen die Serben in den Ersten Weltkrieg.
Kurz vor dem Zweiten Weltkrieg ließ Papst Pius XII. Hitler wissen, er werde sich „jeder Verdammung Deutschlands enthalten, wenn es Polen bekriege.“ (Deschner, Ein Jahrhundert Heilsgeschichte, Band 2, S. 41) Katholische Feldgeistliche schickten immer auf beiden Seiten der Fronten die Soldaten mit „Gottes Segen“ in die Schlachten. Der Vatikan unterstützte sämtliche faschistischen und rechtsgerichteten Diktatoren in Europa und Lateinamerika. Der katholische Kardinal Frings forderte nach dem Zweiten Weltkrieg als erster die Wiederaufrüstung der Bundesrepublik.
Katholische Geistliche waren maßgeblich beteiligt am Völkermord der kroatischen Faschisten an den orthodoxen Serben 1941-1943, an den blutigen Säuberungen in Argentinien 1976-1983 und am Völkermord der Hutus an den Tutsis in Ruanda 1994.
Führende Jesuiten rechtfertigten sogar die Bereitstellung von Atomwaffen und nahmen damit die Vernichtung ganzer Völker billigend in Kauf.
Papst Johannes Paul II. sagte während des Golfkriegs 1991: „Wir sind keine Pazifisten“. Und 1995 rief er zu einem „gerechten Krieg“ in Bosnien auf. Und der jetzige Papst lehnte als Kardinal Ratzinger, wenige Monate vor seiner Wahl, Pazifismus als „unchristlich“ ab. Also lehnt er Christus ab!
Der Vatikan rechtfertigt bis heute in seinem Katechismus auch die Todesstrafe.
Intoleranz statt Nächstenliebe
Jesus hat alle Menschen zur Brüderlichkeit aufgerufen und ihren freien Willen respektiert.
Die Kirche aber hat Andersdenkende immer wieder blutig verfolgt. Von den Markioniten über die Katharer und Bogumilen bis hin zu Waldensern und Täufern hat sie alle Bewegungen ausgerottet, die an das ursprüngliche Christentum anknüpften. Sie hat mit ihren Hetzparolen Judenpogrome zu verantworten, die Inquisition eingeführt und den Hexenwahn entfacht. Sie hat die kirchliche Lehre mit Feuer und Schwert verbreitet und dadurch den Völkermord an den Indios und die Ausplünderung eines ganzen Kontinents auf dem Gewissen. Auch heute verfolgt der Vatikan religiöse Minderheiten.
Der Reichtum der Kirche ist Blutgeld
Jesus lebte einfach und lehrte, der Mensch solle „keine Schätze anhäufen, die Motten und Rost fressen“.
Die Kirche hat über viele Jahrhunderte immensen Reichtum angehäuft, indem sie die Bevölkerung ausplünderte, erbarmungslos den Kirchenzehnten eintreiben ließ, sich an den Opfern der Inquisition und der Hexenbrände bereicherte, Urkunden fälschte, Erbschleicherei betrieb und sich Steuerbefreiungen und staatliche Subventionen sicherte, die in vielen Ländern bis heute gültig sind. Was die Kirche an „Gutem“ in der Welt tut, das finanziert sie nicht mit ihrem gewaltigen Vermögen, sondern mit den Spenden der Gläubigen und mit den Subventionen des Staates.
Diese Subventionen belaufen sich – Kirchensteuer und staatliche Subventionen für öffentlich-soziale Einrichtungen der Kirchen nicht eingerechnet – in Deutschland auf mindestens 14 Milliarden Euro im Jahr an direkten Subventionen und an Steuerbefreiungen. Auch die Gehälter der Bischöfe samt „Hofstaat“ werden vom Staat bezahlt, in diesem Fall von den jeweiligen Bundesländern.
Papst und Kirche – Verkünder des Bösen
Jesus lehrte den Gott der Liebe, der alle Seine Kinder gleich liebt und alles unternimmt, um sie wieder bei Sich zu haben. Eine ewige Hölle lehrte Er nicht. Er lehrte auch keine Säuglingstaufe, sondern sprach: „Erst lehret, und dann taufet.“
Die Kirche jedoch hat die Zwangstaufe von Säuglingen eingeführt und hält sie bis heute aufrecht. Ein Säugling hat keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Das ist gegen Jesus von Nazareth; es ist eine Manipulation, eine seelische Einengung wehrloser Kinder durch die Eltern im Auftrag der Kirche.
Doch damit nicht genug: Die Kirche verbreitet bis heute die heidnische Vorstellung eines strafenden Gottes, der jene Menschen, die nicht der Priesterkaste folgen, mit der ewigen Verdammnis bestraft. Dadurch versetzt sie bis heute ungezählte Menschen in Furcht und Schrecken, untergräbt ihre seelische Gesundheit und entfremdet sie von Gott. Dies ist eine Sünde wider den Heiligen Geist.
Aus all diesen seelischen Belastungen, die die Kirche den Menschen auferlegt, entstehen viele seelische Krankheiten, u.a. so genannte ekklesiogene Neurosen. Da so viele Menschen davon betroffen sind, versteht man den Zustand unserer Welt.
Die Schuldkomplex-Produktion der sexualfeindlichen Kirche
Die Kirche lädt den Menschen ungeheure Schuldkomplexe auf, indem sie ihnen immer wieder mit Schuld und ewiger Verdammnis droht. Dann erdreistet sie sich, zu behaupten, sie könne durch ihre Priester diese Sünden vergeben, die sie jedoch gar nicht vergeben können. (Die Bibel wurde hier bewusst manipuliert: In Wirklichkeit sollen sich die Menschen gegenseitig ihre Sünden vergeben – im Vaterunser steht es noch richtig: „ ... wie auch wir vergeben unseren Schuldigern“.)
Es wird der Eindruck vermittelt: „Ihr seid alle Sünder und kommt womöglich in die Hölle, es sei denn, ihr unterwerft euch unseren Zeremonien“ – das ist seelische Erpressung. Wenn das der Staat oder ein Verein machen würde, dann würde man sofort eingreifen und sagen: Das ist Seelenterror.
Auch die Sexualfeindlichkeit der Kirche führt zu erheblichen Problemen in der Gesellschaft, vor allem bei Priestern. Der Zwangszölibat hat keinerlei biblische Grundlage, ist also eine rein kirchliche Tradition und zudem ein unnatürlicher Zustand, ein Ausdruck der Sexualfeindlichkeit der Kirche. Er geht oft mit Pädophilie und den daraus resultierenden schrecklichen Verbrechen einher.
Kinder und Jugendliche werden zu Sklaven pädophiler Priester
Trotz aller Beteuerungen und Schaufensterreden werden Sexualverbrechen in den Reihen der Kleriker noch immer nicht rigoros aufgeklärt. Immer wieder werden Kinder und Jugendliche zu Sklaven pädophiler Priester. Jahrzehntelang wurden pädophile Priester gedeckt und von einer Pfarrei in die nächste versetzt. Auch dies ist eine Sünde wider den heiligen Geist, weil sie junge Menschen nicht nur seelisch traumatisiert zurücklässt, sondern sie auch noch von Gott entfremdet. Die ungezählten Heimkinder, die in katholischen Einrichtungen misshandelt, missbraucht und zur Zwangsarbeit gezwungen wurden, haben bis heute keine Entschädigung erhalten.
Der falsche „Heilige Vater“ in Rom
Jesus war ein einfacher, bescheidener Mensch, der in allem Gott die Ehre gab.
Seine angeblichen Nachfolger umgaben sich zu allen Zeiten mit allem nur erdenklichen Prunk, für den das Volk bluten musste. Sie pflegen den Personenkult und lassen sich als „Heiliger Vater“ verehren, obwohl Jesus sagte: „Lasst euch nicht Vater nennen“, und: „Nur einer ist heilig, euer Vater im Himmel“. Wir sprechen diesen Vater im Vaterunser schlicht als „Vater“ an, Seinen angeblichen Stellvertreter auf Erden sollen wir jedoch mit „Eure Heiligkeit“ anreden. Ist der in heidnische Gewänder gekleidete Oberpriester der Romkirche etwa mehr als Gott?
Jesus wollte keine Priesterkaste
Jesus setze keine Priester ein und errichtete auch keine Kirche. Er brachte den Menschen die innere Religion des Herzens nahe, denn: „Das Reich Gottes ist inwendig in euch!“
Die Kirche jedoch machte aus den positiven Ansätzen des frühen Christentums das glatte Gegenteil von dem, was Jesus wollte: eine hierarchisch aufgebaute Priesterkirche mit Ritualen, Gefäßen, Gewändern und Bräuchen, die nachweislich alle aus dem Heidentum stammen. Die Kirche band und bindet die Menschen an äußere heidnische Rituale wie Heiligenverehrung, Wallfahrten, die rituelle Messfeier, Weihwasser, sakramentale Zeremonien und hält sie damit in einer veräußerlichten Religion gefangen.
Die frauen- und kinderfeindliche Kirche
Jesus setzte sich immer für die Frauen und deren Gleichberechtigung ein.
Die Kirche jedoch unterdrückt seit ihrer Entstehung die Frauen und stempelt sie zu Menschen zweiter Klasse ab, ließ sie in den Hexenverfolgungen mit ausgesuchten Foltermethoden quälen und grausam hinrichten. Uneheliche Kinder von Priestern wurden zu Kirchensklaven gemacht. Bis heute sind Frauen in der Kirche nicht gleichberechtigt. Kinder, die aus der Liaison mit Priestern entstehen, werden ihren Vätern entfremdet und mit geringen Alimenten abgespeist.
Der Verrat an den Tieren
Jesus liebte die Tiere. Als Er in der Wüste fastete, näherten sie sich Ihm und freundeten sich mit Ihm an. Die ersten Christen lebten überwiegend vegetarisch und schlossen neben Soldaten auch Jäger aus ihren Gemeinden aus.
Die Kirche spricht den Tieren bis heute die Seele ab und rechtfertigt bis heute die milliardenfache Misshandlung und Quälerei von Tieren in Tierversuchen, Massentierhaltung und Jagd. Die durch die kirchliche Lehre grundgelegte Gleichgültigkeit, ja Verachtung gegenüber der Natur und den Tieren hat erheblichen Anteil an der heutigen grenzenlosen, brutalen Ausbeutung der Natur auf der ganzen Erde. Letztlich hat auch die Klimakatastrophe hier ihre Wurzeln.
Trotz all dieser klaren Widersprüche
bezeichnet sich die Kirche nach wie vor als „christlich“.
Dies ist ein Skandal, den wir nicht länger hinnehmen wollen.
Schluss mit dem kirchlichen Etikettenschwindel!
Wir sind freie Christen, die für den Christus der Bergpredigt eintreten. Wir fühlen uns Christus verbunden und verpflichtet, der als Jesus von Nazareth unter uns lebte. Niemand muss die ursprüngliche Lehre des Nazareners zur Richtschnur seines Lebens machen. Doch wer sich „christlich“ nennt, der sollte nicht beständig das Gegenteil dessen tun, was Jesus, der große Freiheitslehrer, wollte und lehrte.
Stellen wir uns vor: Einer unserer Vorfahren hat ein einmaliges Produkt von höchster Qualität entwickelt und auf den Markt gebracht. Dieses Produkt genoss zunächst großes Ansehen unter den Verbrauchern und war hoch geschätzt. Doch dann kam ein Produktpirat und stellte unter dem Namen unseres Vorfahren ein minderwertiges Produkt her, das nur denselben Namen trägt, aber wertlos ist, ja nach kurzem Gebrauch den Menschen sogar schadet. Wie würden wir reagieren?
Würden wir einfach zuschauen – oder würden wir versuchen, unsere Mitmenschen auf den Betrug, auf die Produktpiraterie und den Etikettenschwindel hinzuweisen und sie zu warnen?
Der Dokumentation ist ein Quellenverzeichnis beigefügt, aus dem sich alle dargelegten und weitergehenden Tatsachen beweisen lassen:
Quellen:
Karlheinz Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums (bisher neun Bände)Karlheinz Deschner, Ein Jahrhundert Heilsgeschichte, auch:
Die Politik der Päpste im 20. JahrhundertKarlheinz Deschner, Opus Diaboli
Horst Herrmann, Kirchenfürsten
Horst Herrmann, Passion der Grausamkeit
J.R. Grigulevic, Ketzer-Hexen-Inquisitoren
Hubertus Mynarek, Die neue Inquisition
Hubertus Mynarek, Herren und Knechte der Kirche
Matthias Holzbauer, Der Steinadler und sein Schwefelgeruch
Matthias Holzbauer, Verfolgte Gottsucher
Matthias Holzbauer und Gert Hetzel, Des Satans alte Kleider
Peter de Rosa, Gottes erste Diener
Curzio Maltese, Scheinheilige Geschäfte – die Finanzen des Vatikans
Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirche
Vladimir Dedijer, Jasenovac – das jugoslawische Auschwitz und der Vatikan
Wer sitzt auf dem Stuhl Petri?, Band 1-3, Verlag Das Wort
Wynfrith Noll, Wenn Frommsein krank macht
Ernst Klee, „Die SA Jesu Christi“
Neuner und Roos, Der Glaube der Kirche
Carl Anders Skriver, Der Verrat der Kirchen an den Tieren
Elinor Burket und Frank Bruni, Das Buch der Schande – Kinder und sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche
Um es noch einmal zu wiederholen, die Kläger machen der katholischen Kirche ihren Katholizismus oder den Namen katholisch nicht streitig. Es geht darum, dass sie sich nicht mehr „christlich“ nennt.
Die Kläger hätten vielleicht gar keine Veranlassung gehabt, sich näher mit der unchristlichen Lehre und den Taten des Katholizismus zu befassen, wenn sie nicht durch die ungeheuerliche Vereinnahmung ihrer Person aufgrund der Taufe und der kategorischen Weigerung der Kirche, zwangsgetaufte Säuglinge aus ihren Fängen zu entlassen, dazu gezwungen worden wären.
Die Bezeichnung als christlich im Zusammenhang mit der katholischen Kirche ist ein dreister Etikettenschwindel. Unzählige Menschen wurden und werden durch diese arglistige Täuschung hinters Licht geführt über die wahren Lehren und Beweggründe des Katholizismus. Das gilt auch für die arglosen Eltern der Kläger, die ihre Kinder im Vertrauen auf eine Erziehung im Geiste des Jesus, des Christus, der Kirche anvertrauten. Die Kläger und alle die, die den Willen Gottes tun, wehren sich dagegen, dass für diese arglistige Vereinnahmung und die Weigerung, diese rückgängig zu machen, der Name Christus missbraucht wird.
Im wirtschaftlichen Bereich, dem der katholische Konzern aufgrund seines übergroßen Milliardenvermögens von Rechts wegen zuzurechnen ist, lässt man zum Beispiel auch nicht zu, dass ein Unternehmen Getränke, die Alkohol enthalten, unter dem Etikett „gut für die Gesundheit“, oder „alkoholfrei“ vertreibt. Man geht dagegen wegen Etikettenschwindel vor, wegen der Gefahr für die Menschen wäre es sogar ein Fall für den Staatsanwalt.
Und wenn einer sagen würde, die katholische Kirche existiert schon lange – sie muss also von Gott sein, dann müsste man ihm antworten: Wenn so etwas wie viele Machenschaften der Kirche so lange existiert, muss es vom Satan sein, denn alle, die ein wahres Christentum anstrebten, ob Propheten, erleuchtete Männer und Frauen, urchristliche Gemeinschaften und nicht zuletzt Jesus, der Christus, wurden von den kirchlichen Machthabern verfälscht, verleumdet, diskriminiert, mit Rufmord geschädigt und viele von ihnen auch umgebracht. Das sind ihre Werke – bis zum heutigen Tag.
Die Bischöfe der katholischen Kirche haben kein Recht, für oder im Namen des Jesus, des Christus, aufzutreten. Sie sind eingesetzt vom Papst und diesem zu Gehorsam verpflichtet. Der Papst ist wiederum von den Bischöfen eingesetzt. Mit Jesus Christus hat der Papst nichts zu tun, er ist weder von Christus eingesetzt („Ihr sollt euch nicht Rabbi nennen“, „Nur einer ist euer Vater, euer Vater im Himmel“), noch tut er den Willen Gottes oder von dessen Sohn Christus.
Dagegen sind die Kläger und alle die, die den Willen Gottes tun, rechtmäßige Nachkommen Jesu, weil Er es in Seinem Testament, dem Neuen Testament, so festgelegt hat: „Wer ist Mein Bruder, Meine Schwester, die den Willen tun Meines Vaters im Himmel“.
Die Kläger sind die Boten Gottes auf Erden und streben auf Erden das Hoheitsprinzip an:
Üb´ immer Treu und Redlichkeit bis an dein kühles Grab
und weiche keinen Fingerbreit von Gottes Wegen ab.
Deshalb klagen sie die Abkehr des Katholizismus von der Lehre des Jesus, des Christus, an und vor allem den Missbrauch Seines Namens.
Für Urchristen oder wahre Christen gilt das Prinzip „verbinde und sei“. Für die katholische Kirche gilt „trenne, binde, herrsche“.
Die Kläger sind die Vorstände der Glaubensgemeinschaft Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit und sprechen damit für Millionen von Urchristen in aller Welt. Sie vertreten eine anerkannte Religionsgemeinschaft und sind damit den Vorständen der katholischen Institution gleichgestellt. Allerdings gibt es in Bezug auf Jesus Christus einen Unterschied: Die Kläger und alle, die den Willen Gottes tun, sind die rechtmäßigen Vertreter Jesu, weil sie die Lehre Gottes und die Seines Sohnes Christus nicht über Jahrtausende mit Füßen getreten haben. Als rechtmäßige Nachfolger Jesu sind sie dazu berufen, Seinen Namen vor Missbrauch und Verhöhnung durch den Katholizismus zu schützen.
Jeder der Kläger ist auch unmittelbar selbst betroffen, weil er gegen seinen Willen von einer Institution nicht nur lebenslang, sondern ewig vereinnahmt wird aufgrund einer ohne seinen Willen erfolgten Taufe, für die sich die Kirche ausdrücklich auf Jesus Christus beruft. Dies steht im krassen Widerspruch zu der Lehre Jesu und stellt einen dreisten Missbrauch des Namens dessen dar, für dessen Rehabilitation die Kläger in dieser Inkarnation angetreten sind: Jesus Christus.
Die Schande, gegen seinen Willen in dem Register und Machtbereich einer Institution vom Charakter der katholischen Kirche gefangen zu sein, lassen die Kläger und alle, die den Willen Gottes tun, nicht auf sich sitzen, insbesondere aber nicht auf Jesus, dem Christus, dessen Name auch hierfür missbraucht wird.
Näheres zur Zwangstaufe:
Die Beklagte erwirbt ihre Mitglieder durch einen Zwangsakt, nämlich durch die Taufe willenloser Säuglinge, wie im Can.96 des Codex des Kanonischen Rechts (C.I.C.) festgelegt:
"Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert..." Die Taufe erfolgt in aller Regel im Säuglingsalter. Katholische Eltern leben in dem Glauben, dass das neugeborene Kind mit dem Makel der Erbsünde belastet ist, von dem es nur durch die Taufe befreit werden könne.
Wörtlich heißt es hierzu im heute gültigen Katechismus der Katholischen Kirche:
"Da die Kinder mit einer gefallenen und durch die Erbsünde befleckten Menschennatur zur Welt kommen, bedürfen auch sie der Wiedergeburt in der Taufe, um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden, zu der alle Menschen berufen sind... Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewähren." ( Katechismus, Tz 1250)
Und im Codex des Kanonischen Rechts heißt es in Can.867 - § 1:
"Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder innerhalb der ersten Wochen getauft werden; möglichst bald nach der Geburt, ja sogar schon vorher, haben sie sich an den Pfarrer zu wenden, um für ihr Kind das Sakrament zu erbitten und um entsprechend darauf vorbereitet zu werden."
Falls das Kind in Todesgefahr ist, hat die Taufe sogar gegen den Willen der Eltern zu erfolgen. Can.868, § 2 C.I.C. legt hierzu fest:
"In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nicht katholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft."
Die meisten katholischen Eltern beugen sich dieser Aussage und lassen ihre Kinder möglichst früh, meist wenige Wochen nach der Geburt, taufen. Nach herrschender Meinung reicht hierfür ihr Erziehungsrecht aus, obwohl die Taufe nach katholischer Lehre den Täufling in unauflöslicher Weise bindet. Der Katholische Katechismus sagt hierzu folgendes:
"Zu einem Glied der Kirche geworden, gehört der Getaufte nicht mehr sich selbst, sondern dem, der für uns gestorben und auferstanden ist. Darum soll er sich in der Gemeinschaft der Kirche den anderen unterordnen, ihnen dienen, und den Vorstehern der Kirche gehorchen, sich ihnen unterordnen, sie anerkennen und hochachten." (Katechismus, Tz 1269)
Die Eingliederung des Täuflings in die katholische Kirche ist unwiderruflich ( vgl. hierzu auch von Campenhausen, Hdb. d.Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., Berlin 1994, S.759 f), weshalb sich die Kirche auch weigert, Ausgetretene aus dem Register der Getauften zu streichen.
II. Die Legitimation der Kläger
1. Trotz der kirchlichen Verfolgungen aller urchristlichen Bewegungen, die sich unmittelbar auf Jesus von Nazareth beriefen und die kirchliche Verdrehung von dessen Lehre ablehnten, von den Markioniten über die Katharer und Bogumilen bis zu den Waldensern und Täufern, ist in unserer Zeit erneut eine urchristliche Bewegung entstanden. Ihre Lehre besteht nicht aus Dogmen, Zeremonien und Hierarchien, wie sie die Kirchen verkünden und praktizieren; ihr Herzstück ist die Bergpredigt. Ein Glaube, der zur Umsetzung der Bergpredigt und der Zehn Gebote im Alltag führt - nach den Prinzipien der Gleichheit, der Freiheit, der Einheit, der Brüderlichkeit und daraus resultierend der Gerechtigkeit.
Inzwischen wurde das Urchristentum von heute zu einer weltweiten Bewegung. Sie kennt keine festen Mitgliedschaften; lediglich für den Rechtsverkehr haben sich in den einzelnen Ländern Rechtsträger gebildet, die den Namen der Gemeinschaft tragen, Veranstaltungen organisieren und das Schrifttum verbreiten. Der Träger der gesamten Glaubensgemeinschaft ist der in Deutschland ansässige Verein „Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit e.V.“. Die Kläger zu 1), 3), 4), 5) und 6) sind Mitglieder des Vorstands dieses Vereins und insofern im besonderen Maße Repräsentanten der Urchristen.
2. Im Namen der Freiheit der Christen, die der freiheitlichen Lehre des Jesus von Nazareth folgen, wenden sich die Kläger gegen die oben geschilderte zwangsweise Rekrutierung von Menschen als Mitglieder der römisch-katholischen Organisation. Die Kläger erleben gegenwärtig, dass sich die Beklagte sogar weigert, die Ausgetretenen aus den Kirchenbüchern zu streichen. Die kirchliche Organisation krallt sich in den Seelen ehemaliger Mitglieder durch Urkunden fest, was für die Kläger ein weiterer Grund ist, die unchristliche Haltung der Beklagten anzuprangern.
Diese Vereinnahmung erfolgt nicht nur durch den einmaligen Zwangsakt der Säuglingstaufe, sondern wirkt im Anschluss hieran das ganze Leben lang fort, denn ein Kirchenaustritt kann nach Auffassung der Beklagten lediglich die äußere Kirchenmitgliedschaft beenden (Art.2 Abs.3 BayKirchStG). Die Fähigkeit zur Abgabe der Austrittserklärung richtet sich nach dem Reichsgesetz über die religiöse Kindererziehung v.15.7.1921 (RGBl, S.939, 1263), das einem Kind nach Vollendung des 14. Lebensjahrs die Entscheidung über seine Konfessionszugehörigkeit einräumt (§ 5 Satz 1). In Bayern tritt aufgrund von Art.137 Abs.1 BV anstelle des 14. Lebensjahrs das vollendete 18. Lebensjahr.
Die Wahrnehmung der nunmehr bestehenden Austrittsmöglichkeit würde einen Kraftakt erfordern, der viele Jugendliche von vornherein davon abhält, diesen Schritt ernsthaft ins Auge zu fassen: Viele Jahre über wurde ihnen im Religionsunterricht und in Ergänzung dazu in besonderen Unterweisungen zur Erstkommunion und zur Firmung ein Glaube nahegebracht, der den Kirchenaustritt als "Todsünde" ansieht.
Bereits die Vernachlässigung der so genannten Sonntagspflicht gilt als "schwere Sünde" (vgl. Katechismus, Tz 2181).
Erst recht gilt dies für die endgültige Abwendung von der katholischen Kirche durch den Kirchenaustritt. In einer Erklärung der Deutschen Diözesanbischöfe heißt es hierzu:
"Wenn also ein Katholik seinen Austritt aus der Kirche erklärt - aus welchen Gründen auch immer -, so stellt dies eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft dar." ( Erklärung der Diözesanbischöfe vom Dezember 1969 zit.nach von Campenhausen, a.a.O., S.761)
Die Erklärung der Bischöfe, die von einer "schweren Verfehlung" spricht, knüpft an die Definition der Todsünde als "schwerwiegende" Verfehlung an (vgl. Katechismus, Tz 1857: "Eine Todsünde ist jene Sünde, die eine schwerwiegende Materie zum Gegenstand hat...")
Nach der Lehre der katholischen Kirche führt dies zum "ewigen Tod in der Hölle", wie es der Katholische Katechismus für den Fall einer schweren Sünde ausdrücklich definiert.
Der Taufzwang und das Festhalten der zwangsweise erworbenen Mitglieder durch Drohungen mit ewigen Höllenqualen widerspricht dem freiheitlichen Geist des Jesus, des Christus, der sagte: „(Zuerst) lehret und (dann) taufet.“ Die Zwangstaufe widerspricht außerdem der Religionsfreiheit gem. Art.4 GG, Art.9 EMRK, die die freie Religionswahl einschließt, die durch den Mechanismus der Säuglingstaufe und der späteren Androhung von Sündenstrafen im Fall des Austritts äußerst erschwert bzw. ausgeschlossen wird. Und schließlich widerspricht die mit der Zwangstaufe verbundene geistige Vergewaltigung von Säuglingen der Menschenwürde i.S.v. Art.1 Abs.1 GG.
Dass hieran bislang kein Anstoß genommen wird und die Betroffenen sich damit abspeisen lassen, dass für den unmündigen Täufling ja dessen Eltern gehandelt hätten, ist lediglich darauf zurückzuführen, dass man sich an dieses mittelalterliche System und die furchtbare Drohbotschaft im Rahmen einer langen Tradition gewöhnt hat. In Wirklichkeit handelt es sich um eine menschenrechtswidrige Tradition, gegen die freie Christen aufstehen, ähnlich wie freie Bürger seinerzeit gegen Sklavenhandel und die Rassentrennung aufstanden.
III. Kein kirchliches Internum
1. Die Namensanmaßung
Die Beklagte behauptet von sich, „mit Christus eins“ zu sein (Katechismus der Katholischen Kirche, Ziff.795), als Kirche „der Leib Christi“ zu sein (Katechismus, Ziff.805). Das Oberhaupt der Beklagten behauptet von sich, der „Stellvertreter Christi“ zu sein (Katechismus, Ziff.882).
Im übrigen ist es gerichtsbekannt, dass sich die Beklagte als „christlich“ bezeichnet und auf Jesus von Nazareth beruft, weshalb in der Öffentlichkeit allgemein von der „christlichen Kirche“ die Rede ist.
2. Das Wirken nach außen
Als solche wirkt die katholische Kirche auch auf die Öffentlichkeit ein. Zum Selbstverständnis der katholischen Kirche gehört ein „Öffentlichkeitsauftrag“, ja sogar ein „Wächter-amt“, das sie zur Durchsetzung des „christlichen Glaubens“ wahrnimmt (vgl.z.G. Schlaich, Der Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen, in: Handbuch des Staatskirchenrechts, Bd.2, 2. Aufl., 1995, S.131 ff, 157). Die Beklagte nimmt ihren Öffentlichkeitsauftrag vor allem durch Denkschriften wahr.
In der neuen Verfassung des Landes Brandenburg vom 20.8.1992 findet dieser Öffentlichkeitsauftrag in Art.38 sogar seine ausdrückliche Anerkennung. Im übrigen findet er Eingang in Kirchenverträge, z.B. im niedersächsischen Kirchenvertrag (1955) und in den Kirchenverträgen von Schleswig-Holstein (1957), Hessen (1960) und Rheinland-Pfalz (1962) (vgl. Schlaich, a.a.O., S.131). Die Verfassung des Freistaats Sachsen (1992) spricht in Art.109 von der „Bedeutung der Kirchen... für die Festigung der religiösen und sittlichen Grundlagen des menschlichen Lebens.
Soweit sich die katholische Kirche für befugt hält, „das öffentliche Leben vom Standpunkt der Religion zu begleiten und zu bewerten“ (Jeand’heur/Korioth, Grundzüge des Staatskirchenrechts, 1999, Rdnr.64), handelt sie als Körperschaft öffentlichen Rechts hoheitlich nach außen (vgl. Schlaich, a.a.O., S.161). Soweit dieses Handeln die Rechte Dritter berührt, sind die staatlichen Gerichte zuständig (vgl. Korioth in Maunz-Dürig, Rdnr.52 zu Art.140). Dies gilt sowohl für kirchliche Äußerungen über Dritte, als auch für die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch die Kirche, durch die Dritte benachteiligt werden.
IV. Die Verletzung der religiösen Entfaltungsfreiheit der Kläger
In solchen Nachteilen können Grundrechtsbeeinträchtigungen im Schutzbereich der religiösen Entfaltungsfreiheit gem. Art.4 GG liegen.
1. Die Drittwirkung der Grundrechte
In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit, dass Grundrechtseingriffe nicht nur final und durch Befehl und Zwang, sondern auch faktisch mittelbar erfolgen können (vgl. bspw. Cremer, a.a.O., S.150, Pieroth/Schlink, Grundrechte, 22.Aufl., 2006, Rdnr.238 ff). Solche faktischen Eingriffe können nicht nur durch den Staat unmittelbar, beispielsweise durch staatliche Warnungen vor bestimmten Produkten oder staatliche Subventionierung bestimmter Tätigkeiten erfolgen, sondern auch durch die von ihm begünstigten natürlichen oder juristischen Personen, die dadurch gegenüber Mitkonkurrenten Wettbewerbsvorteile erlangen. Dass auch in diesem Bereich grundrechtliche Positionen als Grundlage von Abwehrrechten eine Rolle spielen können, ist inzwischen unstreitig. Die Grundrechte gelten im nichtstaatlichen Bereich (sei es zwischen ausschließlich privaten Akteuren oder zwischen Privaten und öffentlich-rechtlichen Körperschaften) in Form einer „mittelbaren Drittwirkung“ (Pieroth/Schlink, a.a.O., Rdnr. 181; Cremer, a.a.O., S.456 ff). Die Folge davon ist, dass es zu „mehrpoligen Beeinträchtigungskonstellationen“ kommt (Cremer, a.a.O., S.161; Wolfgang Roth, Faktische Eingriffe in Freiheit und Eigentum, 1994, S.298 ff). Die Grundrechtsabwehr und das Recht, die Beeinträchtigungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, richtet sich in solchen Fällen nicht nur gegen den Staat, der die Beeinträchtigung ermöglicht, sondern auch gegen den privaten oder öffentlich-rechtlichen Beeinträchtiger selbst. Je nachdem, ob die Beeinträchtigung privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich erfolgt, findet der Grundrechtschutz dann vor den Zivilgerichten oder vor den Verwaltungsgerichten statt. In jedem Fall geht es um die Überprüfung von faktischen Grundrechtseingriffen von nichtstaatlicher Seite.
Dabei wird die Bedeutung der mittelbaren Drittwirkung vor allem darin gesehen, „dass sie auch unter den Bedingungen der modernen hochkomplexen Industriegesellschaft Freiheit und Gleichheit wahren hilft. Diese setzen nämlich ... einen Zustand faktischer Symmetrie voraus, in dem jeder Bürger die gleichen Chancen der Verfolgung und Durchsetzung seiner Interessen hat. Diese faktische Symmetrie ist heute nicht nur durch die Macht des Staates, sondern auch durch die Ausübung privater, wirtschaftlicher und sozialer Macht oft beseitigt oder gefährdet.“ (Pieroth/Schlink, a.a.O., Rdnr.183)
2. Die freiheitsgefährdende Übermacht der Kirchen
Eine solche Gefährdung liegt im Verhältnis zwischen den Großkirchen und neuen religiösen Bewegungen darin, dass den Kirchen zu Lasten anderer Religionsgemeinschaften und deren Anhängern vielfältige Privilegien eingeräumt und hohe Subventionen gewährt werden. Eine eindrucksvolle Übersicht dieser Privilegien und Förderungsmaßnahmen findet sich bei Czermak, Religions- und Weltanschauungsrecht, 2007, S.23 f.:
- „Der Staat unterhält zahlreiche christliche theologische Fakultäten als Ausbildungsstätten nicht nur für Religionslehrer, sondern auch für Priester. Er finanziert sie mit Steuergeldern aller Bürger und stattet sie üppig aus (§ 17 I 4) ... Hauptsächlich in Bayern sollen die so genannten Konkordatslehrstühle (ursprünglich) der christlichen Beeinflussung der Studenten an den Erziehungswissenschaftlichen Fakultäten dienen, obwohl die Volksschulen laut BVerfG (1975) trotz ihrer irreführenden Bezeichnung ‚Christliche Gemeinschaftsschulen’ gerade nicht glaubenschristlich, sondern allenfalls mit kulturchristlichem Akzent geprägt sein dürfen (§ 17 I 5).“
- „...“ Der Staat finanziert die gesamte Militärseelsorge sowie Gefängnis- und Polizeiseelsorge. Die Militärseelsorge (§ 17 II 1, 2) wird noch ergänzt durch den Lebenskundlichen Unterricht (§ 17 II 2 d), der von Militärpfarrern auf der Basis christlichen Glaubens von Staats wegen erteilt wird.“
- „...“ Manche Bundesländer, insbesondere Bayern, betreiben eine dezidiert christliche Schulpolitik (§ 13 III, IV). Sogar des Kreuzsymbols, Inbegriff des christlichen Glaubens, bedienen sich Staat und Kommunen, um nicht nur Schulen und Krankenzimmer und somit Bereiche gesellschaftlich-öffentlicher Bedeutung, sondern sogar um Gerichtssäle und Ratssäle, ja sogar ein Parlament – Orte der ausschließlich säkularen öffentlichen Gewalt – damit auszustatten (§ 10 V 3).“
- „Der Staat besoldet mit Steuergeldern auch Andersgläubiger und Konfessionsfreier Bischöfe, Domherren und andere Geistliche (§ 15 III 1 b). Er fördert großzügig Kirchentage und selbst Priesterseminare auch bei knappen öffentlichen Kassen mit allgemeinen Steuermitteln.“ (Rdnr.47)
- Das praktische Ausmaß staatlicher Kirchensubventionen ist in seiner Dimension weithin unbekannt ... Sie sind als Teil der Kirchenfinanzierung unter Einbeziehung indirekter geldwerter Subventionen (Einnahmeverzichte des Staates) sogar bedeutsamer als die Erträge der Kirchensteuer. Die Fördermittel für kirchliche Sozialeinrichtungen sind im folgenden nicht berücksichtigt. Zur Größenordnung: Es geht etwa (Zahlenangaben aus 1999-2001) um die Finanzierung des Religionsunterrichts (1,342 Mrd. €), der staatlich-theologischen Fakultäten und anderer kirchlicher Ausbildungsstätten (600 Mill. €, Niedrigstschätzung), der Militärseelsorge (27 Mill. €), der Polizei- und Gefängnisseelsorge, um die Besoldung von Bischöfen und anderen Geistlichen, um Kirchentage, Kirchenbaulasten, Bauzuschüsse aller Art (bis zum Priesterseminar), Gebührenvergünstigungen, Leistungen der Denkmalpflege, Erwachsenenbildung (insb. Akademien), Jugendarbeit, Rundfunk (kostenlose Ausstrahlung von ‚Drittsendungen’), Gerichtliche Bußgelder, ABM-Maßnahmen, Auslandsarbeit (Kultur, Entwicklungshilfe, Mission). Zusammenfassend kommt Frerk für das Jahr 2000 auf direkte Staatszuwendungen von 8,3 Mrd. € und auf staatliche Einnahmeverzichte von 10 Mrd. €. Hierzu gehören auch Steuerverzichte infolge der vollen Absetzbarkeit der Kirchensteuer von der Einkommenssteuer in Höhe von nicht weniger als jährlich 2,6 Mrd. € bzw. 3,75 Mrd. € in 2004. Diese Beträge kommen allerdings nicht den Kirchen zugute, sondern den Kirchensteuerzahlern, die dabei von allen anderen Steuerpflichtigen subventioniert werden.“
- „Der Staat ist ungeachtet seiner immer noch nicht eingelösten Verpflichtung zur Ablösung aller 1919 bestehenden historischen Staatsleistungen einschließlich der neuen Bundesländer vertragsrechtlich eine Fülle unbefristeter finanzträchtiger Verpflichtungen neu eingegangen (§ 15 III 3 e).“
„Viele religiöse Minderheiten werden im Widerspruch zu wissenschaftlichen Ergebnissen pauschal als ‚Sekten’ diffamiert, durch staatliche Organe angeprangert und benachteiligt. Selbst der demgegenüber etwas ernüchternde Endbericht der einschlägigen Enquête-Kommission des Bundestags (1998) hat kirchlichen Sonderbewegungen wie dem Opus Dei, dessen totalitärer Charakter und großer Einfluss bestens erforscht ist, keine Aufmerksamkeit geschenkt.“ (Rdnr.51) „...“ „Seit den 1970-iger Jahren standen die so genannten Sekten, wie man kleinere oder vor allem fremdartige Religionsgemeinschaften gern abschätzig zu nennen pflegte, im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Man sprach gern (und oft unzutreffend) von ‚Jugendreligionen’ oder ‚Jugendsekten’, auch von Neuen religiösen Bewegungen. In Berichten und Filmen wurde, auch anhand erfundener Geschichten, erfolgreich der pauschale Eindruck erweckt, eine große Zahl dieser Gruppierungen arbeite mit menschenverachtenden Methoden des Psychoterrors, misshandele Kinder systematisch zum Zweck der Indoktrination, hindere Austrittswillige durch Drohungen am Austritt, betreibe wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung und anderes mehr, so dass die Gesellschaft bedroht sei. Bereits die ungeprüfte und unberechtigte Behauptung, jemand gehöre einer ‚Sekte’ an, konnte zu dessen Existenzvernichtung führen, und staatliche Organe und kirchliche ‚Sektenbeauftragte’ schürten die öffentliche Meinung durch öffentliche Warnungen... Die Sektenbeauftragten der großen Kirchen, vornehmlich der evangelischen, nahmen ihre einflussreiche Tätigkeit zu dem Zeitpunkt auf, als die Kirchenaustrittszahlen in die Höhe schnellten und die Kirchen gerade wegen ihrer eigenen inneren Erosion die ‚Sekten’ als Konkurrenz empfanden. Es gelang ihnen, durch intensive Öffentlichkeitsarbeit den Medien, der Politik, den Bildungseinrichtungen und auch den Gerichten ihre Problemsicht zu vermitteln.“ (Rdnr.206)
All dies führt bei religiösen Minderheiten, also auch bei den Freien Christen für den Christus der Bergpredigt aller Kulturen weltweit und ihren Anhängern, also den Klägern, zur Beeinträchtigung ihrer religiösen Entfaltungsfreiheit i.S.v. Art. 4 GG. Dass sie gegenüber der katholischen Kirche und deren Mitgliedern schwer benachteiligt sind, ist angesichts der oben beschriebenen staatlichen Förderung offensichtlich. Auch im pluralistisch angelegten Staat des Grundgesetzes wurde die katholische Kirche zu einem Machtfaktor in Politik und Gesellschaft und zum Meinungsführer hinsichtlich der Behandlung religiöser Minderheiten, die durch einen jahrelangen Feldzug kirchlicher Sektenbeauftragter inzwischen pauschal als „Sekten“ abqualifiziert werden. Während der Staat die kirchliche Prunk- und Machtentfaltung in öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Kirchentagen, mit Steuergeldern fördert, haben die Anhänger einer religiösen Minderheit Schwierigkeiten, auch nur einen kleinen Infostand genehmigt zu bekommen. Während der Staat der katholischen Kirche grenzenlose Steuerprivilegien gewährt, müssen sich religiöse Minderheiten mit Hilfe von Spenden finanziell über Wasser halten und haben Schwierigkeiten, dass ihre religiösen Bestrebungen überhaupt als gemeinnützig anerkannt werden.
3. Weitere Gründe für die Klagebefugnis der Kläger
Ob die Beeinträchtigungen der religiösen Entfaltungsfreiheit rechtmäßig oder rechtswidrig sind, also nicht nur Grundrechtsbeeinträchtigungen, sondern Grundrechtsverletzungen sind, hängt – wie bei jeder Grundrechtsbeeinträchtigung - von ihrer Legitimation ab. Wenn der katholischen Kirche zu Lasten anderer Religionsgemeinschaften und deren Anhängern Privilegien eingeräumt oder Subventionen gewährt werden, weil sie als christlich gilt, es aber in Wirklichkeit nicht ist, dann fehlt es an dieser Legitimation. Die staatliche Verleihung kirchlicher Privilegien und die damit einhergehende Ungleichbehandlung zu Lasten anderer Religionsgemeinschaften erfolgt dann ohne den ursprünglich maßgeblichen sachlichen Grund und ist damit ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung gem. Art.3 GG. Die Rechtswidrigkeit ist jedoch nicht nur dem Staat zuzurechnen, sondern auch der Kirche, wenn sie sich den Zugang zu diesen Privilegien durch unwahre Angaben erschleicht, indem sie ausdrücklich behauptet oder stillschweigend den Eindruck vermittelt, sie sei christlich, obwohl sie es in Wirklichkeit nicht ist.
Es ist ähnlich wie bei einem beliehenen Unternehmer, der als Beliehener die Grundrechte Dritter verletzt, oder bei einem Unternehmer, der eine staatliche Förderung erfährt und bei der Nutzung dieser Förderung die gewerblichen Möglichkeiten von Mitbewerbern beeinträchtigt. Diese Verletzung findet nicht erst durch die konkrete Maßnahme des Beliehenen oder Geförderten statt, sondern bereits durch den Beleihungs- bzw. Förderungsakt (Cremer, Freiheitsgrundrechte, 2003, S.164 u.166). Erschleicht sich der Beliehene bzw. Geförderte die Beleihung bzw. Förderung, ist nicht nur der Beleihungs- bzw. Förderungsakt rechtswidrig, sondern auch das hoheitliche Handeln des Beliehenen bzw. die privatrechtliche Nutzung des Geförderten gegenüber Dritten rechtswidrig, weil eine der Voraussetzungen, die sein hoheitliches bzw. privatrechtliches Handeln ermöglichen, nicht vorliegt. Das Abwehrrecht des Drittbetroffenen richtet sich dann nicht nur gegen den beleihenden bzw. fördernden Staat, sondern auch gegen den Beliehenen bzw. Geförderten unmittelbar.
Und wenn die konkrete Gefahr besteht, dass solche grundrechtsgefährdenden Beleihungen bzw. Förderungen immer wieder erteilt bzw. erschlichen werden, dann eröffnet dies gem. Art. 19 Abs.4 GG i.V.m. § 40 VwGO die Möglichkeit, vorbeugenden Rechtsschutz im Wege einer Unterlassungsklage geltend zu machen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13.Aufl., Vorbem., § 40, Rdnr.34).
4. Der Etikettenschwindel führt zur Rechtsverletzung
4.1 Mit dem Namen „christlich“ verschafft sich die katholische Kirche nicht nur die Möglichkeit, „christliche“ Urteile über Gesellschaft und Politik, über Andersgläubige oder Atheisten abzugeben, sondern auch die Möglichkeit, das entgegenzunehmen, was Staat und Gesellschaft im so genannten christlichen Abendland nur der Kirche zubilligt: besonders hohe staatliche Subventionen, besondere gesellschaftliche Reputation, besondere institutionalisierte Mitwirkungsrechte im staatlich-öffentlichen Bereich wie z.B. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Ethikbeiräten, bei Anhörungen zu Gesetzen, Staatsempfängen und ähnlichem mehr. Für all das ist das Beiwort „christlich“ und die Berufung auf Jesus von Nazareth die Legitimationsgrundlage. Die Kirche agiert als Repräsentantin „des Christentums“, das im so genannten christlichen Abendland immer noch als besonders förderungswürdig gilt. Wäre die Beklagte keine „christliche“ Religionsgemeinschaft, würde sie nicht annähernd die gegenwärtige staatliche Förderung durch finanzielle Zuwendungen, Steuerbefreiung, politische und gesellschaftliche Privilegien erfahren. Die Annahme, es handle sich um eine „christliche Kirche“ ist eine selbstverständliche Voraussetzung dafür, dass die Beklagte die politische und gesellschaftliche Förderung erfuhr und erfährt, die ihr die gegenwärtige religiöse und weltanschauliche Vormachtstellung in Deutschland verschafft.
4.2 Wie am Beginn der Klagebegründung dargelegt wurde, nennt sich die katholische Kirche jedoch zu Unrecht „christlich“ und beruft sich zu Unrecht auf Jesus von Nazareth.
Was „christlich“ ist und ob sich jemand auf Jesus von Nazareth berufen kann, ist eine Aussage, die sowohl tatsächliche als auch wertende Elemente enthält. Anknüpfungspunkt ist die Lehre des Jesus von Nazareth.
Es gibt sicherlich Verhaltensweisen und Lehren von Religionsgemeinschaften, bei denen man darüber streiten kann, ob sie der Lehre des Nazareners noch entsprechen oder nicht. In solchen Fällen würde es sich um Wertungen innerhalb eines vertretbaren Beurteilungsspielraums handeln. Zur Tatsachenbehauptung wird eine Wertung jedoch jedenfalls dann, wenn sie „außerhalb eines vertretbaren Beurteilungsspielraums“ liegt (vgl. Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5.Aufl., Kap.4, Rdnr.78).
Das ist hier der Fall: Die oben geschilderte Verhaltensweise und Lehre der Beklagten hat mit der Lehre des Nazareners offensichtlich nichts mehr zu tun, sondern steht in diametralem Gegensatz zu ihr. Deshalb ist die Behauptung der Kirche, sie sei „christlich“ und würde sich zu Recht auf Jesus von Nazareth berufen, eine unwahre Tatsachenbehauptung.
Da sie diese Tatsachenbehauptung entweder ausdrücklich oder stillschweigend permanent aufstellt und sich dadurch die oben geschilderten staatlichen Vorteile erschleicht, durch die religiöse Konkurrenten, insbesondere auch die Kläger, massive Nachteile erleiden, können diese Unterlassung dieser unwahren Behauptung verlangen.
V. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Jesus von Nazareth
1. Der Schutz des Lebensbildes
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirkt der Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts über den Tod eines Menschen hinaus, denn die schutzwürdigen Werte der Persönlichkeit überdauern die Rechtsfähigkeit ihres Subjekts, die mit dem Tod erlösche. Dies gelte insbesondere bei Beachtung der Wertordnung des Grundgesetzes, dessen "Schutz der Menschenwürde keine zeitliche Begrenzung auf das Leben des Menschen erkennen lässt" (vgl. im einzelnen BGHZ 50,136 ff, sowie BGHZ 107, 391; ferner Palandt, Rdnr.179 a).
Nach dieser Rechtsprechung gehört zum Allgemeinen Persönlichkeitsschutz auch der Schutz des Lebensbildes, so dass gegen grobe Entstellungen dieses Bildes Unterlassungsansprüche auch postmortal gegeben sind.
Die Wahrnehmung dieses Persönlichkeitsschutzes kommt zwar in erster Linie den von Verstorbenen zu Lebzeiten Berufenen zu. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommen darüber hinaus auch "die nahen Angehörigen des Verstorbenen in Betracht, die durch die Verunglimpfung eines verstorbenen Familienmitglieds oftmals selbst in Mitleidenschaft gezogen werden" (vgl. BGHZ 50,140, wo der BGH den Kreis der Wahrnehmungsberechtigten ausdrücklich offen ließ.)
Auch eine Befristung für die Geltendmachung des Persönlichkeitsrechts Verstorbener ist nicht gegeben. Entscheidend ist, "dass der Wahrnehmungsberechtigte ein ausreichendes Rechtsschutzbedürfnis dartun kann", das "in dem Maße schwindet, in dem die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst". (a.a.O., S.140)
2. Im Falle von Jesus von Nazareth ergibt sich hieraus folgendes:
2.1 Eine Befristung in dem vom BGH umschriebenen Sinn ist bis heute nicht eingetreten: Jesus Christus gilt als der Begründer des Christentums, als der Namensgeber des "christlichen Abendlands" und aller, die sich christlich nennen, also insbesondere der Kirchen und eines Teils der Parteien. Man kann also sicherlich nicht davon sprechen, dass in seinem Fall "die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst" sei. Somit besteht der Schutz seines Lebensbildes fort.
2.2 Die Geltendmachung dieses Schutzes scheitert auch nicht daran, dass kein "naher Angehöriger" im herkömmlichen Sinne, also ein leiblicher Verwandter, ausfindig zu machen ist. Die Ratio der Angehörigeneigenschaft, auf die der Bundesgerichtshof abstellt, besteht darin, bei Ermittlung der "Wahrnehmungsberechtigung" an die Nähe der zu schützenden Persönlichkeit und das Eigeninteresse des den Schutz geltend Machenden anzuknüpfen. Dieses Interesse liegt normalerweise bei den leiblichen Verwandten. Es ist aber auch bei Menschen anzunehmen, die sich die zu schützende Persönlichkeit als Vorbild ihrer gesamten Lebensführung gewählt haben. Bei der Geltendmachung des Persönlichkeitsschutzes von Jesus aus Nazareth liegt dies sogar besonders nahe, da er die geistige Verbundenheit bekanntlich für weit wichtiger hielt, als verwandtschaftliche Bindungen. Erinnert sei erneut an seine Reaktion, als ihn seine Mutter und seine Brüder suchten: "Wer ist meine Mutter und meine Brüder? Und er sah rings um sich auf die, die um ihn im Kreise saßen, und sprach: 'Siehe, das ist meine Mutter und meine Brüder! Wer Gottes Willen tut, der ist mein Bruder und meine Schwester und meine Mutter.'" (Mt.3,31 ff)
2.3 Diese geistige Verwandtschaft als Voraussetzung für die Geltendmachung des postmortalen Persönlichkeitsrechts Jesu gewährleistet auch, dass diese Klagebefugnis nicht jedermann im Sinne einer Popularklage zuwächst, der sich einfach auf Jesus von Nazareth beruft. Entscheidend ist, dass es sich um jemanden handelt, der nachweisbar an eine Lehre glaubt, die der Lehre des Nazareners entspricht, und der nachweisbar bestrebt ist, diese Lehre im Alltag umzusetzen.
2.4 Dies trifft auf die Kläger zu.
Sie folgen dem „Glaubens- und Lebensbekenntnis der Urchristen im Universellen Leben“, das gem. § 2 Abs.2 Bestandteil der Satzung des Trägervereins der Glaubensgemeinschaft ist (Anlage 2). Es knüpft an alle wesentlichen Punkte der Lehre Jesu an, wie sie oben stichwortartig wiedergegeben ist und schließt all das aus, was die Großkirchen im Lauf von Jahrtausenden bzw. Jahrhunderten an Dogmen und Ritualen entwickelt haben, die im Gegensatz zur Lehre Jesu stehen. Diese Übereinstimmung ist durch einen Textvergleich zwischen den wichtigsten Lehrsätzen des Jesus von Nazareth und dem Text des urchristlichen Glaubensbekenntnisses einer richterlichen Nachprüfung zugänglich.
Die Kläger glauben nicht nur an die Lehren der Urchristen im Universellen Leben, sondern haben es sich seit vielen Jahren zur Aufgabe gemacht, danach zu leben und bei der Verbreitung dieser Lehren mitzuhelfen.
Die Kläger und alle, die den Willen Gottes tun, sind deshalb legitimiert, das postmortale Persönlichkeitsrecht des Jesus von Nazareth, der ihr Vorbild ist, geltend zu machen.
In diesem Sinne wehren sie sich gegen die massive Verfälschung der Lehren und des Lebensbildes des großen Menschheitslehrers Jesus von Nazareth. Die Beklagte hat Seine göttliche Lehre in das absolute Gegenteil verkehrt. Vor allem die Bergpredigt wurde verfälscht bzw. so relativiert, dass sie im Alltag der Menschen keine entscheidende Rolle mehr spielt, sondern als nicht realisierbare Utopie gilt. Damit wurde die zentrale Botschaft des Christentums verfälscht. Die Goldene Regel „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.“ wurde praktisch abgeschafft, zugunsten eines Krieges aller gegen alle, der zu einer Zivilisation führte, die heute am Abgrund steht und an einem Gott verzweifelt, den die Kirche als strafenden Gott beschrieb. Aus der Frohbotschaft des Jesus von Nazareth wurde eine Drohbotschaft satanischer Herkunft.
Wie krass der Etikettenschwindel ist, den die Beklagte mit der Lehre des Jesus von Nazareth betreibt, mögen einige analoge Beispiele verdeutlichen: Wie wäre es,
- wenn man dem Dalai Lama nachsagen würde, er habe zum bewaffneten Widerstand gegen alle aufgerufen, die nicht seinen Glauben teilen?
- wenn man über Nelson Mandela behaupten würde, er habe die schwarze Bevölkerung seines Landes dazu aufgefordert, alle Weißen umzubringen – mit dem Ruf „Gott will es!“?
- wenn man über Martin Luther King behaupten würde, er habe dazu aufgerufen, alle weißen Amerikaner zu versklaven, die sich nicht seinem Willen unterordnen, indem sie sich und ihre Kinder von Voodoo-Priestern zwangstaufen lassen?
- wenn man Willy Brandt nachsagen würde, er habe erklärt, die Versöhnung mit anderen Ländern sei ein schwerwiegender Fehler?
Wenn man der katholischen Kirche erlauben würde, sich „christlich“ zu nennen bzw. sich auf „Jesus Christus“ zu berufen, und damit ihre Taten in der Geschichte also ausblenden würde, wäre das nicht ähnlich, wie wenn man bei dem Namen Adolf Hitler nur an Autobahnen denken, seine Verbrechen aber verdrängen würde? Dabei sind die Verbrechen der Kirche in der Geschichte sogar noch schlimmer als die von Hitler, Franco und Mussolini zusammen – verbrecherischen Diktatoren, denen die Kirche, wie in der Geschichte so oft, die Steigbügel gehalten hat. Und nach dem Millionengemetzel des Krieges wurden sogar noch viele NS-Verbrecher mit Hilfe des Vatikans mit einer neuen Identität ausgestattet, in fremde Länder gebracht und somit der Rechtsverfolgung durch ordentliche Gerichte entzogen. Wahre Christen bereiten dem Christus Gottes die Wege und nicht verbrecherischen Faschisten.
Das sind nur einige Beispiele und Analogien, um das Ausmaß des Etikettenschwindels mit der Bezeichnung „christlich“ zu verdeutlichen, des skandalösen Schwindels, der mit der Lehre des Jesus von Nazareth bis zum heutigen Tag betrieben wird. Das alles ist Täuschung der Menschen durch gezielte Desinformation. Das ist der satanische „Trick“ des Gegenspielers Gottes.
Beim Dalai Lama, bei Nelson Mandela, bei Martin Luther King und bei Willy Brandt würden massive Entstellungen ihres Lebens- und Persönlichkeitsbildes allgemeine Empörung auslösen. Bei Jesus, dem Christus, lässt die Gesellschaft es gleichgültig zu. Warum?
Die Kläger, Repräsentanten der Urchristen von heute, wollen es nicht länger zulassen und verlangen deshalb Unterlassung im Sinne der vorliegenden Klage.
Dr. Sailer
Rechtsanwalt
Dr. Hetzel
Rechtsanwalt
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Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080888
21. September 2009
s-h-h
K L A G E
in Sachen
1) Dieter Potzel
2) Dr. Peter Thurneysen
3) Matthias Holzbauer
4) Alfred Schulte
5) Dr. Gert-Joachim Hetzel
6) Dr. Christian Sailer
sämtliche Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
- Kläger -
Prozessbev.: RAe Dr. Christian Sailer und
Dr. Gert-Joachim Hetzel,
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
gegen
Erzbistum/Diözese Freiburg, vertreten durch den
Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Schoferstraße 2,
79098 Freiburg
- Beklagte -
wegen Unterlassung
Namens und in Vollmacht der vorgenannten Kläger (Anlage 1) erheben wir hiermit gegen das Erzbistum/Diözese Freiburg
K L A G E
und beantragen, wie folgt zu erkennen:
I. Der Beklagten wird untersagt, sich „christlich“ zu nennen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist in Ziff.II vorläufig vollstreckbar.
B e g r ü n d u n g
I. Gegenstand des Verfahrens
Die Kläger verlangen,
dass die Beklagte sich nicht länger „christlich“ nennt. Sie mag sich weiter katholisch nennen und sie mag weiter
ihre Mitglieder zwangsweise rekrutieren (im Wege der Säuglingstaufe),
Kriege rechtfertigen,
ihr zu einem erheblichen Teil gewalttätig erworbenes Vermögen behalten,
den Menschen mit einem strafenden Gott drohen,
zu Intoleranz aufrufen,
frauenfeindlich sein und
Tierquälerei billigen,
aber sie soll sich nicht „christlich“ nennen.
Millionen von Menschen in aller Welt sind Aussteiger aus den institutionellen Kirchenkonzernen. Viele davon sind ehrlich bemüht, so zu leben, wie es Jesus von Nazareth gelehrt und vorgelebt hat. Sie haben erkannt, dass das, was die institutionellen Kirchenkonzerne, insbesondere die katholische Kirche, lehrt und tut, nichts mit der Lehre des Jesus, des Christus, zu tun hat.
Viele solcher freier Christen, die als Säuglinge ungefragt von dieser Institution vereinnahmt worden waren, haben versucht, sich von dem Makel dieser unchristlichen Organisation zu befreien und die Löschung ihres Namens aus dem Taufregister verlangt. Dies wird von der katholischen Kirche – ebenso auch von der evangelisch-lutherischen Kirche - kategorisch abgelehnt mit der Behauptung, es handle sich bei der Taufe um einen Vorgang, der nicht rückgängig zu machen sei.
Der katholische Kardinal Antonio Maria Rouco erklärte im katholischen Nachrichtendienst KATH.NET am 13. Juli 2004, die Taufe gelte für immer und ewig, „es ist ein Teil unserer DNS“.
Diese Aussage verdeutlicht anschaulich die Haltung der katholischen Kirche, wie sie auch in den katholischen Lehr- Aussagen festgeschrieben ist.
Christus sprach, und so steht es ursprünglich auch in den Bibeln der Kirche: “Erst lehret, und dann taufet“. Die Kirche hat dagegen die Zwangstaufe von Säuglingen eingeführt und hält diese Übung bis heute aufrecht. Diese Manipulation unmündiger Kinder, mit der Vereinnahmung für eine Institution für alle Ewigkeit, mit den bekannten verheerenden seelischen Folgen wie ekklesiogene Neurosen oder noch schlimmer, lebenslanger Traumatisierung durch Kinderschänderverbrecher, ist zutiefst unchristlich und eine Verhöhnung des Jesus, des Christus.
Die Weigerung der Kirche, ihren Anspruch auf die Aussteiger aufzugeben und sie aus ihren vereinnahmenden Fesseln zu entlassen, hat freie Christen, die weltweit dem Christus der Bergpredigt nachfolgen, zu denen sich die Kläger zählen, veranlasst, sich noch intensiver mit dem Katholizismus zu befassen. Die dabei zutage getretene erstaunliche Fülle von Tatsachen beweist, dass die katholische Kirche dem Prädikat „christlich“ nicht nur mit ihrer Zwangstaufe, sondern mit ihrer gesamten Lehre und ihrer gesamten Geschichte Hohn spricht.
Die Kläger haben deshalb die 27 Bischöfe der katholischen Diözesen am 19.8.2009 aufgefordert, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen und dies gegenüber den Klägern bis zum 20.9.2009 schriftlich zuzusagen.
In den vergangenen 30 Jahren hat der Christus-Gottesgeist durch das Prophetische Wort den Führern der katholischen Institution wiederholt einen Dialog angeboten. Die Priestermänner haben alle Seine Worte in den Wind geschlagen und Ihn keiner Antwort für würdig befunden. Und genau so haben die Bischöfe dieses Mal reagiert und damit die Kläger gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kläger tun dies im vorliegenden Fall gegenüber der Diözese des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz.
Die Gründe für ihr Begehren haben die Kläger in ihrem Aufforderungsschreiben vom 19.8.2009 folgendermaßen zum Ausdruck gebracht:
Hört, ihr Bischöfe!
Das Spiel ist aus!
Hört auf, euch „christlich“ zu nennen!
Jahrhundertelang hat der Kirchenkonzern, dem Sie alle vorstehen, die Menschen an der Nase herumgeführt und für dumm verkauft, um das Volk religiös zu unterjochen und weiter aussaugen zu können, indem es weiter brav seine Kirchensteuern zahlt.
Doch es wird mehr und mehr offenbar: Die Institution, der Sie vorstehen, hat zwar den Namen des Jesus, des Christus, im Munde geführt – so, als ob sie rechtmäßig Sein Erbe angetreten hätte. Doch in Wirklichkeit haben Sie Sein Erbe mit Füßen getreten, haben Sie Ihn durch Ihre Lehre – und mehr noch durch Ihre Taten – am laufenden Band verhöhnt und verspottet und tun es noch heute. Täglich nageln Sie Jesus, den Christus, erneut ans Kreuz, weil Sie das Gegenteil dessen tun, was Er wollte. Und dann schleppen Sie Ihn, der doch auferstanden ist, als toten Mann am Kreuz im Triumphzug durch die Straßen wie eine Trophäe, die Sie zur Strecke gebracht haben.
Was betreibt die von Ihnen vertretene Institution dann anderes als geistige Erbschleicherei, Falschmünzerei und geistigen Etikettenschwindel? Und Heuchelei dazu, denn Sie schmücken sich mit einem Namen, der Ihnen nicht zusteht, weil Sie die tatsächliche Lehre und das ethisch-moralische Vorbild des Jesus von Nazareth offensichtlich verraten haben. Sonst wäre die Vergangenheit Ihrer Institution nicht randvoll mit Blut und Verbrechen. Und sonst würden Sie sich wenigstens heute so verhalten, wie der Nazarener es vorlebte.
Doch davon kann keine Rede sein, wie wir gleich noch darlegen werden (siehe die Dokumentation im Anhang).
Jesus hat gelehrt: „Erst lehret, und dann taufet.“ Damit lässt Er jedem den freien Willen. Sie dagegen fangen Säuglinge ein, impfen ihnen vom frühesten Kindesalter an Schuldkomplexe ein, drohen mit Höllenstrafen und der ewigen Verdammnis und erpressen dadurch Gehorsam und Kirchensteuern. Viele seelische Krankheiten wie z.B. ekklesiogene Neurosen und Abartigkeiten wie Pädophilie sind nicht selten die Folgen. Jede andere Organisation wäre deshalb als totalitäre Organisation wegen Missachtung der Verfassung und Verletzung der Menschenrechte längst verboten worden.
Was sagte Jesus, als Er die Händler lebender Opfertiere aus dem Tempel zu Jerusalem trieb? „Mein Haus soll ein Haus des Gebetes für alle Völker sein! Ihr aber habt daraus eine Räuberhöhle gemacht!“ (Mk 11,17)
Keine Angst: Wir wollen Sie keineswegs aus Ihren prunkvollen Höhlen und Palästen vertreiben. Sie können ruhig dort bleiben und glauben, was Sie wollen – denn kein Glaube ist beweisbar. Sie können sich auch weiter von denen bezahlen lassen, die Ihre aus dem Heidentum stammenden Zeremonien und Rituale gut finden, die weiterhin die Knochen Verstorbener und die Statuen angeblicher „Heiliger“ verehren wollen.
Nennen Sie sich katholisch, das macht Ihnen niemand streitig!
Wir wollen nur eins: Nennen Sie sich nicht länger „christlich“!
Denn der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Und das, was Sie über Jahrhunderte bis heute aus der ursprünglichen, reinen Lehre des Nazareners gemacht haben, das verursacht bei denen, die Jesus, den Christus, und Seine Lehre, die Bergpredigt, in ihrem Leben ernst nehmen, um sie Schritt für Schritt umzusetzen, blanke Empörung.
Es ist genug! Denn, ja: Es gibt sie noch, die Nachfolger des Jesus, des Christus, die ihr Gehirn noch nicht von Litaneien und frommen Sprüchen haben vernebeln lassen, die noch zwei und zwei zusammenzählen und in ihrem Herzen Gut von Böse unterscheiden können, so, wie es der Nazarener uns gelehrt hat. Die noch mit klarem Kopf erfassen können, was der große Menschheitslehrer Jesus, der Christus, meinte, als Er sagte: „Häuft euch keine Schätze an, die Motten und Rost fressen!“ „Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen!“ „Erst lehret, und dann taufet!“ „Wer einen von diesen kleinen Kindern, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals ins Meer geworfen würde.“ „Lasst euch nicht Vater nennen!“ „Nur einer ist heilig, euer Vater im Himmel.“
Sind diese Sätze denn so schwer zu verstehen? Und doch hat es Ihre Institution fertiggebracht, ausgerechnet im Namen des Jesus, des Christus, gegen jeden einzelnen dieser wenigen hier aufgeführten Sätze zu verstoßen und unendliches Leid, Meere von Tränen und Blut, über die Menschheit zu bringen – und sich dann dafür auch noch bezahlen zu lassen! Von dieser verbrecherischen Vergangenheit hat sich die Kirche bis heute nicht wirklich distanziert. Obwohl Karlheinz Deschner, einer der bedeutendsten kritischen Geister unserer Tage, nach jahrzehntelangem Studium der Kirchengeschichte zu dem Schluss kommt:
"Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche." (Die beleidigte Kirche“, S. 42 f.)
Es ist genug! Es ist an der Zeit, dass der Name des Jesus, des Christus, des größten Gottespropheten aller Zeiten, endlich rehabilitiert wird, der am Kreuz unser Erlöser wurde, der auferstanden ist und im Geiste wiederkommt, der aber von Ihnen immer noch am Kreuz festgehalten wird.
Trotz aller Verfolgungen durch die Geschichte hindurch, trotz Inquisition und Ausrottung aller „Ketzerbewegungen“, trotz auch der „modernen“ Inquisition unserer Tage – wir sind wieder da! Wir sind angetreten, Jesus, den Christus, zu rehabilitieren. Wir sind freie Christen, die in den Fußspuren des Freiheitsdenkers Jesus von Nazareth gehen. Die Seine Bergpredigt nicht für eine Utopie halten, sondern für die einzig realistische Chance, die der Menschheit heute noch bleibt. Und weil uns Jesus, der Christus, am Herzen liegt, weil Er unser himmlischer Freund und unser göttlicher Bruder, der Erlöser aller Menschen und Seelen ist, nehmen wir es nicht länger hin, dass Sein Name ständig von Ihnen und Ihrer institutionellen Kirchenlehre für etwas ganz anderes missbraucht wird. Deshalb:
● Genießen Sie ruhig weiter Ihr Milliardenvermögen, horten Sie weiter Ihre Aktien, Fondsbeteiligungen und Immobilien Ihres Kirchenkonzerns, während mehr als eine Milliarde Menschen hungern – aber nennen Sie sich dann bitte nicht länger „christlich“!
● Lassen Sie sich weiter jedes Jahr mit Milliardenzahlungen des Steuerzahlers mästen, mit staatlichen Subventionen für alles und jedes, Ihre Bischofsgehälter mit inbegriffen, während Millionen im Volk arbeitslos sind und unter Armut leiden, solange nur der Steuerzahler es duldet und die Ihnen hörigen Lemminge in der Regierung es zulassen – aber nennen Sie sich dann nicht länger „christlich“!
● Verbreiten Sie ruhig weiter das „Sozial-Märchen“, dass das deutsche Sozialsystem zusammenbrechen würde, wenn es die Kirche nicht gäbe, obwohl doch sämtliche öffentlichen kirchlichen Sozialeinrichtungen zu fast 100 Prozent vom Staat und von den jeweiligen Nutzern bezahlt werden. Aber nennen Sie sich dann nicht „christlich“ – denn dazu würde gehören, das achte Gebot einzuhalten.
● Rechtfertigen Sie weiter Kriege und Kriegseinsätze und machen Sie womöglich den neuen Soldatenwitwen auch noch weis, dass es Gottes Wille sei, „Deutschland am Hindukusch zu verteidigen“ – aber nennen Sie sich nicht „christlich“!
● Impfen Sie weiter den Gläubigen ein, es gebe eine „ewige Hölle“ und einen „strafenden Gott“, stürzen Sie sie dadurch in seelische Nöte und entfremden Sie sie von unserem himmlischen Vater, der einzig Liebe ist – aber nennen Sie sich dann „katholisch“, doch nicht länger„christlich“!
● Behaupten Sie ruhig weiter in Ihren Dogmensammlungen, „niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger“ könne des ewigen Lebens teilhaftig werden, sondern verfalle „dem ewigen Feuer, ... das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist“ (Neuner/Roos, Randnummer 381). Das ist Ihr Umgang und Ihre katholische Drohgebärde, aber nicht christlich.
● Diskriminieren Sie weiter die Frauen, solange diese es sich gefallen lassen – aber nennen Sie sich nicht länger „christlich“!
● Decken Sie weiter die Kinderschänder in den Reihen Ihrer Kleriker, versetzen Sie sie von einer Pfarrstelle in die nächste, so lange, bis endlich einmal ganze Dörfer und Städte aus der Kirche austreten werden, weil sie die Nase voll haben und das nicht länger mit ansehen wollen – aber nennen Sie sich bitte nicht länger „christlich“!
● Geben Sie sich ruhig weiter damit zufrieden, dass viele ohne Ethik, ohne Moral, ohne Anstand, ohne Stil und ohne Benehmen als Mitglieder Ihrer Kirche in der Gesellschaft ihr Unwesen treiben – aber lassen Sie es nicht zu, dass diese sich dann „christlich“ nennen!
● Treten Sie weiter die Lehre des Tatglaubens mit Füßen, die uns Jesus, der Christus, brachte („Wer diese Meine Lehre hört und tut sie, der ist ein kluger Mann ...“); verkünden Sie weiter Ihr heidnisches Dogmengebäude, Ihre Sakramente und Rituale. Nennen Sie sich weiter „katholisch“, das macht Ihnen niemand streitig. Aber nennen Sie sich dann nicht „christlich“!
● Billigen Sie weiter die bestialischen Grausamkeiten gegen die Tiere, die heute in Tierversuchslabors und in der Massentierhaltung verübt werden – aber nennen Sie sich dann nicht länger „christlich“. Denn Jesus von Nazareth war ein Freund der Tiere.
Es ist mehr als genug! Wir machen Ihnen Ihren Glauben nicht streitig! Aber wir fordern Sie auf, die Bezeichnung „christlich“ nicht länger zu verwenden. Sollten Sie uns dies nicht bis zum 20.9.2009 zusagen, werden wir gegen diese Namensanmaßung die Gerichte anrufen, um Christus zu rehabilitieren.
Da es sich um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse handelt, werden wir uns erlauben, die Öffentlichkeit zu informieren.
Den Sachvortrag dieser Abmahnung machen wir hiermit zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, ebenso wie die der Abmahnung beigefügte Dokumentation, die folgenden Wortlaut hat:
Dokumentation
Die katholische Kirche soll sich nicht länger „christlich“ nennen!
Was würde Jesus von Nazareth sagen, wenn Er heute wieder auf die Erde käme und sähe, was die Kirche aus Seinem Lebenswerk gemacht hat?
Der Vatikan – der größte Kriegstreiber
Jesus, der Christus, hat die Feindesliebe gelehrt und die Gewaltlosigkeit: „Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen“.
Der Papst in Rom aber hat als absoluter Monarch des Kirchenstaats häufig selbst Kriege geführt und sich an Bürgerkriegen beteiligt. Die Päpste haben immer wieder Kriege angezettelt und unterstützt, ja ganze Völker zum Krieg gegeneinander aufgehetzt – so die Byzantiner gegen die Ostgoten, die Franken gegen die Langobarden, die Normannen gegen die Staufer und umgekehrt.
Der Vatikan heizte im 17. Jahrhundert den 30-jährigen Krieg in Deutschland an, und 1914 hetzte der vatikanische Botschafter in Wien die Habsburger gegen die Serben in den Ersten Weltkrieg.
Kurz vor dem Zweiten Weltkrieg ließ Papst Pius XII. Hitler wissen, er werde sich „jeder Verdammung Deutschlands enthalten, wenn es Polen bekriege.“ (Deschner, Ein Jahrhundert Heilsgeschichte, Band 2, S. 41) Katholische Feldgeistliche schickten immer auf beiden Seiten der Fronten die Soldaten mit „Gottes Segen“ in die Schlachten. Der Vatikan unterstützte sämtliche faschistischen und rechtsgerichteten Diktatoren in Europa und Lateinamerika. Der katholische Kardinal Frings forderte nach dem Zweiten Weltkrieg als erster die Wiederaufrüstung der Bundesrepublik.
Katholische Geistliche waren maßgeblich beteiligt am Völkermord der kroatischen Faschisten an den orthodoxen Serben 1941-1943, an den blutigen Säuberungen in Argentinien 1976-1983 und am Völkermord der Hutus an den Tutsis in Ruanda 1994.
Führende Jesuiten rechtfertigten sogar die Bereitstellung von Atomwaffen und nahmen damit die Vernichtung ganzer Völker billigend in Kauf.
Papst Johannes Paul II. sagte während des Golfkriegs 1991: „Wir sind keine Pazifisten“. Und 1995 rief er zu einem „gerechten Krieg“ in Bosnien auf. Und der jetzige Papst lehnte als Kardinal Ratzinger, wenige Monate vor seiner Wahl, Pazifismus als „unchristlich“ ab. Also lehnt er Christus ab!
Der Vatikan rechtfertigt bis heute in seinem Katechismus auch die Todesstrafe.
Intoleranz statt Nächstenliebe
Jesus hat alle Menschen zur Brüderlichkeit aufgerufen und ihren freien Willen respektiert.
Die Kirche aber hat Andersdenkende immer wieder blutig verfolgt. Von den Markioniten über die Katharer und Bogumilen bis hin zu Waldensern und Täufern hat sie alle Bewegungen ausgerottet, die an das ursprüngliche Christentum anknüpften. Sie hat mit ihren Hetzparolen Judenpogrome zu verantworten, die Inquisition eingeführt und den Hexenwahn entfacht. Sie hat die kirchliche Lehre mit Feuer und Schwert verbreitet und dadurch den Völkermord an den Indios und die Ausplünderung eines ganzen Kontinents auf dem Gewissen. Auch heute verfolgt der Vatikan religiöse Minderheiten.
Der Reichtum der Kirche ist Blutgeld
Jesus lebte einfach und lehrte, der Mensch solle „keine Schätze anhäufen, die Motten und Rost fressen“.
Die Kirche hat über viele Jahrhunderte immensen Reichtum angehäuft, indem sie die Bevölkerung ausplünderte, erbarmungslos den Kirchenzehnten eintreiben ließ, sich an den Opfern der Inquisition und der Hexenbrände bereicherte, Urkunden fälschte, Erbschleicherei betrieb und sich Steuerbefreiungen und staatliche Subventionen sicherte, die in vielen Ländern bis heute gültig sind. Was die Kirche an „Gutem“ in der Welt tut, das finanziert sie nicht mit ihrem gewaltigen Vermögen, sondern mit den Spenden der Gläubigen und mit den Subventionen des Staates.
Diese Subventionen belaufen sich – Kirchensteuer und staatliche Subventionen für öffentlich-soziale Einrichtungen der Kirchen nicht eingerechnet – in Deutschland auf mindestens 14 Milliarden Euro im Jahr an direkten Subventionen und an Steuerbefreiungen. Auch die Gehälter der Bischöfe samt „Hofstaat“ werden vom Staat bezahlt, in diesem Fall von den jeweiligen Bundesländern.
Papst und Kirche – Verkünder des Bösen
Jesus lehrte den Gott der Liebe, der alle Seine Kinder gleich liebt und alles unternimmt, um sie wieder bei Sich zu haben. Eine ewige Hölle lehrte Er nicht. Er lehrte auch keine Säuglingstaufe, sondern sprach: „Erst lehret, und dann taufet.“
Die Kirche jedoch hat die Zwangstaufe von Säuglingen eingeführt und hält sie bis heute aufrecht. Ein Säugling hat keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Das ist gegen Jesus von Nazareth; es ist eine Manipulation, eine seelische Einengung wehrloser Kinder durch die Eltern im Auftrag der Kirche.
Doch damit nicht genug: Die Kirche verbreitet bis heute die heidnische Vorstellung eines strafenden Gottes, der jene Menschen, die nicht der Priesterkaste folgen, mit der ewigen Verdammnis bestraft. Dadurch versetzt sie bis heute ungezählte Menschen in Furcht und Schrecken, untergräbt ihre seelische Gesundheit und entfremdet sie von Gott. Dies ist eine Sünde wider den Heiligen Geist.
Aus all diesen seelischen Belastungen, die die Kirche den Menschen auferlegt, entstehen viele seelische Krankheiten, u.a. so genannte ekklesiogene Neurosen. Da so viele Menschen davon betroffen sind, versteht man den Zustand unserer Welt.
Die Schuldkomplex-Produktion der sexualfeindlichen Kirche
Die Kirche lädt den Menschen ungeheure Schuldkomplexe auf, indem sie ihnen immer wieder mit Schuld und ewiger Verdammnis droht. Dann erdreistet sie sich, zu behaupten, sie könne durch ihre Priester diese Sünden vergeben, die sie jedoch gar nicht vergeben können. (Die Bibel wurde hier bewusst manipuliert: In Wirklichkeit sollen sich die Menschen gegenseitig ihre Sünden vergeben – im Vaterunser steht es noch richtig: „ ... wie auch wir vergeben unseren Schuldigern“.)
Es wird der Eindruck vermittelt: „Ihr seid alle Sünder und kommt womöglich in die Hölle, es sei denn, ihr unterwerft euch unseren Zeremonien“ – das ist seelische Erpressung. Wenn das der Staat oder ein Verein machen würde, dann würde man sofort eingreifen und sagen: Das ist Seelenterror.
Auch die Sexualfeindlichkeit der Kirche führt zu erheblichen Problemen in der Gesellschaft, vor allem bei Priestern. Der Zwangszölibat hat keinerlei biblische Grundlage, ist also eine rein kirchliche Tradition und zudem ein unnatürlicher Zustand, ein Ausdruck der Sexualfeindlichkeit der Kirche. Er geht oft mit Pädophilie und den daraus resultierenden schrecklichen Verbrechen einher.
Kinder und Jugendliche werden zu Sklaven pädophiler Priester
Trotz aller Beteuerungen und Schaufensterreden werden Sexualverbrechen in den Reihen der Kleriker noch immer nicht rigoros aufgeklärt. Immer wieder werden Kinder und Jugendliche zu Sklaven pädophiler Priester. Jahrzehntelang wurden pädophile Priester gedeckt und von einer Pfarrei in die nächste versetzt. Auch dies ist eine Sünde wider den heiligen Geist, weil sie junge Menschen nicht nur seelisch traumatisiert zurücklässt, sondern sie auch noch von Gott entfremdet. Die ungezählten Heimkinder, die in katholischen Einrichtungen misshandelt, missbraucht und zur Zwangsarbeit gezwungen wurden, haben bis heute keine Entschädigung erhalten.
Der falsche „Heilige Vater“ in Rom
Jesus war ein einfacher, bescheidener Mensch, der in allem Gott die Ehre gab.
Seine angeblichen Nachfolger umgaben sich zu allen Zeiten mit allem nur erdenklichen Prunk, für den das Volk bluten musste. Sie pflegen den Personenkult und lassen sich als „Heiliger Vater“ verehren, obwohl Jesus sagte: „Lasst euch nicht Vater nennen“, und: „Nur einer ist heilig, euer Vater im Himmel“. Wir sprechen diesen Vater im Vaterunser schlicht als „Vater“ an, Seinen angeblichen Stellvertreter auf Erden sollen wir jedoch mit „Eure Heiligkeit“ anreden. Ist der in heidnische Gewänder gekleidete Oberpriester der Romkirche etwa mehr als Gott?
Jesus wollte keine Priesterkaste
Jesus setze keine Priester ein und errichtete auch keine Kirche. Er brachte den Menschen die innere Religion des Herzens nahe, denn: „Das Reich Gottes ist inwendig in euch!“
Die Kirche jedoch machte aus den positiven Ansätzen des frühen Christentums das glatte Gegenteil von dem, was Jesus wollte: eine hierarchisch aufgebaute Priesterkirche mit Ritualen, Gefäßen, Gewändern und Bräuchen, die nachweislich alle aus dem Heidentum stammen. Die Kirche band und bindet die Menschen an äußere heidnische Rituale wie Heiligenverehrung, Wallfahrten, die rituelle Messfeier, Weihwasser, sakramentale Zeremonien und hält sie damit in einer veräußerlichten Religion gefangen.
Die frauen- und kinderfeindliche Kirche
Jesus setzte sich immer für die Frauen und deren Gleichberechtigung ein.
Die Kirche jedoch unterdrückt seit ihrer Entstehung die Frauen und stempelt sie zu Menschen zweiter Klasse ab, ließ sie in den Hexenverfolgungen mit ausgesuchten Foltermethoden quälen und grausam hinrichten. Uneheliche Kinder von Priestern wurden zu Kirchensklaven gemacht. Bis heute sind Frauen in der Kirche nicht gleichberechtigt. Kinder, die aus der Liaison mit Priestern entstehen, werden ihren Vätern entfremdet und mit geringen Alimenten abgespeist.
Der Verrat an den Tieren
Jesus liebte die Tiere. Als Er in der Wüste fastete, näherten sie sich Ihm und freundeten sich mit Ihm an. Die ersten Christen lebten überwiegend vegetarisch und schlossen neben Soldaten auch Jäger aus ihren Gemeinden aus.
Die Kirche spricht den Tieren bis heute die Seele ab und rechtfertigt bis heute die milliardenfache Misshandlung und Quälerei von Tieren in Tierversuchen, Massentierhaltung und Jagd. Die durch die kirchliche Lehre grundgelegte Gleichgültigkeit, ja Verachtung gegenüber der Natur und den Tieren hat erheblichen Anteil an der heutigen grenzenlosen, brutalen Ausbeutung der Natur auf der ganzen Erde. Letztlich hat auch die Klimakatastrophe hier ihre Wurzeln.
Trotz all dieser klaren Widersprüche
bezeichnet sich die Kirche nach wie vor als „christlich“.
Dies ist ein Skandal, den wir nicht länger hinnehmen wollen.
Schluss mit dem kirchlichen Etikettenschwindel!
Wir sind freie Christen, die für den Christus der Bergpredigt eintreten. Wir fühlen uns Christus verbunden und verpflichtet, der als Jesus von Nazareth unter uns lebte. Niemand muss die ursprüngliche Lehre des Nazareners zur Richtschnur seines Lebens machen. Doch wer sich „christlich“ nennt, der sollte nicht beständig das Gegenteil dessen tun, was Jesus, der große Freiheitslehrer, wollte und lehrte.
Stellen wir uns vor: Einer unserer Vorfahren hat ein einmaliges Produkt von höchster Qualität entwickelt und auf den Markt gebracht. Dieses Produkt genoss zunächst großes Ansehen unter den Verbrauchern und war hoch geschätzt. Doch dann kam ein Produktpirat und stellte unter dem Namen unseres Vorfahren ein minderwertiges Produkt her, das nur denselben Namen trägt, aber wertlos ist, ja nach kurzem Gebrauch den Menschen sogar schadet. Wie würden wir reagieren?
Würden wir einfach zuschauen – oder würden wir versuchen, unsere Mitmenschen auf den Betrug, auf die Produktpiraterie und den Etikettenschwindel hinzuweisen und sie zu warnen?
Der Dokumentation ist ein Quellenverzeichnis beigefügt, aus dem sich alle dargelegten und weitergehenden Tatsachen beweisen lassen:
Quellen:
Karlheinz Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums (bisher neun Bände)Karlheinz Deschner, Ein Jahrhundert Heilsgeschichte, auch:
Die Politik der Päpste im 20. JahrhundertKarlheinz Deschner, Opus Diaboli
Horst Herrmann, Kirchenfürsten
Horst Herrmann, Passion der Grausamkeit
J.R. Grigulevic, Ketzer-Hexen-Inquisitoren
Hubertus Mynarek, Die neue Inquisition
Hubertus Mynarek, Herren und Knechte der Kirche
Matthias Holzbauer, Der Steinadler und sein Schwefelgeruch
Matthias Holzbauer, Verfolgte Gottsucher
Matthias Holzbauer und Gert Hetzel, Des Satans alte Kleider
Peter de Rosa, Gottes erste Diener
Curzio Maltese, Scheinheilige Geschäfte – die Finanzen des Vatikans
Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirche
Vladimir Dedijer, Jasenovac – das jugoslawische Auschwitz und der Vatikan
Wer sitzt auf dem Stuhl Petri?, Band 1-3, Verlag Das Wort
Wynfrith Noll, Wenn Frommsein krank macht
Ernst Klee, „Die SA Jesu Christi“
Neuner und Roos, Der Glaube der Kirche
Carl Anders Skriver, Der Verrat der Kirchen an den Tieren
Elinor Burket und Frank Bruni, Das Buch der Schande – Kinder und sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche
Um es noch einmal zu wiederholen, die Kläger machen der katholischen Kirche ihren Katholizismus oder den Namen katholisch nicht streitig. Es geht darum, dass sie sich nicht mehr „christlich“ nennt.
Die Kläger hätten vielleicht gar keine Veranlassung gehabt, sich näher mit der unchristlichen Lehre und den Taten des Katholizismus zu befassen, wenn sie nicht durch die ungeheuerliche Vereinnahmung ihrer Person aufgrund der Taufe und der kategorischen Weigerung der Kirche, zwangsgetaufte Säuglinge aus ihren Fängen zu entlassen, dazu gezwungen worden wären.
Die Bezeichnung als christlich im Zusammenhang mit der katholischen Kirche ist ein dreister Etikettenschwindel. Unzählige Menschen wurden und werden durch diese arglistige Täuschung hinters Licht geführt über die wahren Lehren und Beweggründe des Katholizismus. Das gilt auch für die arglosen Eltern der Kläger, die ihre Kinder im Vertrauen auf eine Erziehung im Geiste des Jesus, des Christus, der Kirche anvertrauten. Die Kläger und alle die, die den Willen Gottes tun, wehren sich dagegen, dass für diese arglistige Vereinnahmung und die Weigerung, diese rückgängig zu machen, der Name Christus missbraucht wird.
Im wirtschaftlichen Bereich, dem der katholische Konzern aufgrund seines übergroßen Milliardenvermögens von Rechts wegen zuzurechnen ist, lässt man zum Beispiel auch nicht zu, dass ein Unternehmen Getränke, die Alkohol enthalten, unter dem Etikett „gut für die Gesundheit“, oder „alkoholfrei“ vertreibt. Man geht dagegen wegen Etikettenschwindel vor, wegen der Gefahr für die Menschen wäre es sogar ein Fall für den Staatsanwalt.
Und wenn einer sagen würde, die katholische Kirche existiert schon lange – sie muss also von Gott sein, dann müsste man ihm antworten: Wenn so etwas wie viele Machenschaften der Kirche so lange existiert, muss es vom Satan sein, denn alle, die ein wahres Christentum anstrebten, ob Propheten, erleuchtete Männer und Frauen, urchristliche Gemeinschaften und nicht zuletzt Jesus, der Christus, wurden von den kirchlichen Machthabern verfälscht, verleumdet, diskriminiert, mit Rufmord geschädigt und viele von ihnen auch umgebracht. Das sind ihre Werke – bis zum heutigen Tag.
Die Bischöfe der katholischen Kirche haben kein Recht, für oder im Namen des Jesus, des Christus, aufzutreten. Sie sind eingesetzt vom Papst und diesem zu Gehorsam verpflichtet. Der Papst ist wiederum von den Bischöfen eingesetzt. Mit Jesus Christus hat der Papst nichts zu tun, er ist weder von Christus eingesetzt („Ihr sollt euch nicht Rabbi nennen“, „Nur einer ist euer Vater, euer Vater im Himmel“), noch tut er den Willen Gottes oder von dessen Sohn Christus.
Dagegen sind die Kläger und alle die, die den Willen Gottes tun, rechtmäßige Nachkommen Jesu, weil Er es in Seinem Testament, dem Neuen Testament, so festgelegt hat: „Wer ist Mein Bruder, Meine Schwester, die den Willen tun Meines Vaters im Himmel“.
Die Kläger sind die Boten Gottes auf Erden und streben auf Erden das Hoheitsprinzip an:
Üb´ immer Treu und Redlichkeit bis an dein kühles Grab
und weiche keinen Fingerbreit von Gottes Wegen ab.
Deshalb klagen sie die Abkehr des Katholizismus von der Lehre des Jesus, des Christus, an und vor allem den Missbrauch Seines Namens.
Für Urchristen oder wahre Christen gilt das Prinzip „verbinde und sei“. Für die katholische Kirche gilt „trenne, binde, herrsche“.
Die Kläger sind die Vorstände der Glaubensgemeinschaft Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit und sprechen damit für Millionen von Urchristen in aller Welt. Sie vertreten eine anerkannte Religionsgemeinschaft und sind damit den Vorständen der katholischen Institution gleichgestellt. Allerdings gibt es in Bezug auf Jesus Christus einen Unterschied: Die Kläger und alle, die den Willen Gottes tun, sind die rechtmäßigen Vertreter Jesu, weil sie die Lehre Gottes und die Seines Sohnes Christus nicht über Jahrtausende mit Füßen getreten haben. Als rechtmäßige Nachfolger Jesu sind sie dazu berufen, Seinen Namen vor Missbrauch und Verhöhnung durch den Katholizismus zu schützen.
Jeder der Kläger ist auch unmittelbar selbst betroffen, weil er gegen seinen Willen von einer Institution nicht nur lebenslang, sondern ewig vereinnahmt wird aufgrund einer ohne seinen Willen erfolgten Taufe, für die sich die Kirche ausdrücklich auf Jesus Christus beruft. Dies steht im krassen Widerspruch zu der Lehre Jesu und stellt einen dreisten Missbrauch des Namens dessen dar, für dessen Rehabilitation die Kläger in dieser Inkarnation angetreten sind: Jesus Christus.
Die Schande, gegen seinen Willen in dem Register und Machtbereich einer Institution vom Charakter der katholischen Kirche gefangen zu sein, lassen die Kläger und alle, die den Willen Gottes tun, nicht auf sich sitzen, insbesondere aber nicht auf Jesus, dem Christus, dessen Name auch hierfür missbraucht wird.
Näheres zur Zwangstaufe:
Die Beklagte erwirbt ihre Mitglieder durch einen Zwangsakt, nämlich durch die Taufe willenloser Säuglinge, wie im Can.96 des Codex des Kanonischen Rechts (C.I.C.) festgelegt:
"Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert..." Die Taufe erfolgt in aller Regel im Säuglingsalter. Katholische Eltern leben in dem Glauben, dass das neugeborene Kind mit dem Makel der Erbsünde belastet ist, von dem es nur durch die Taufe befreit werden könne.
Wörtlich heißt es hierzu im heute gültigen Katechismus der Katholischen Kirche:
"Da die Kinder mit einer gefallenen und durch die Erbsünde befleckten Menschennatur zur Welt kommen, bedürfen auch sie der Wiedergeburt in der Taufe, um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden, zu der alle Menschen berufen sind... Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewähren." ( Katechismus, Tz 1250)
Und im Codex des Kanonischen Rechts heißt es in Can.867 - § 1:
"Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder innerhalb der ersten Wochen getauft werden; möglichst bald nach der Geburt, ja sogar schon vorher, haben sie sich an den Pfarrer zu wenden, um für ihr Kind das Sakrament zu erbitten und um entsprechend darauf vorbereitet zu werden."
Falls das Kind in Todesgefahr ist, hat die Taufe sogar gegen den Willen der Eltern zu erfolgen. Can.868, § 2 C.I.C. legt hierzu fest:
"In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nicht katholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft."
Die meisten katholischen Eltern beugen sich dieser Aussage und lassen ihre Kinder möglichst früh, meist wenige Wochen nach der Geburt, taufen. Nach herrschender Meinung reicht hierfür ihr Erziehungsrecht aus, obwohl die Taufe nach katholischer Lehre den Täufling in unauflöslicher Weise bindet. Der Katholische Katechismus sagt hierzu folgendes:
"Zu einem Glied der Kirche geworden, gehört der Getaufte nicht mehr sich selbst, sondern dem, der für uns gestorben und auferstanden ist. Darum soll er sich in der Gemeinschaft der Kirche den anderen unterordnen, ihnen dienen, und den Vorstehern der Kirche gehorchen, sich ihnen unterordnen, sie anerkennen und hochachten." (Katechismus, Tz 1269)
Die Eingliederung des Täuflings in die katholische Kirche ist unwiderruflich ( vgl. hierzu auch von Campenhausen, Hdb. d.Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., Berlin 1994, S.759 f), weshalb sich die Kirche auch weigert, Ausgetretene aus dem Register der Getauften zu streichen.
II. Die Legitimation der Kläger
1. Trotz der kirchlichen Verfolgungen aller urchristlichen Bewegungen, die sich unmittelbar auf Jesus von Nazareth beriefen und die kirchliche Verdrehung von dessen Lehre ablehnten, von den Markioniten über die Katharer und Bogumilen bis zu den Waldensern und Täufern, ist in unserer Zeit erneut eine urchristliche Bewegung entstanden. Ihre Lehre besteht nicht aus Dogmen, Zeremonien und Hierarchien, wie sie die Kirchen verkünden und praktizieren; ihr Herzstück ist die Bergpredigt. Ein Glaube, der zur Umsetzung der Bergpredigt und der Zehn Gebote im Alltag führt - nach den Prinzipien der Gleichheit, der Freiheit, der Einheit, der Brüderlichkeit und daraus resultierend der Gerechtigkeit.
Inzwischen wurde das Urchristentum von heute zu einer weltweiten Bewegung. Sie kennt keine festen Mitgliedschaften; lediglich für den Rechtsverkehr haben sich in den einzelnen Ländern Rechtsträger gebildet, die den Namen der Gemeinschaft tragen, Veranstaltungen organisieren und das Schrifttum verbreiten. Der Träger der gesamten Glaubensgemeinschaft ist der in Deutschland ansässige Verein „Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit e.V.“. Die Kläger zu 1), 3), 4), 5) und 6) sind Mitglieder des Vorstands dieses Vereins und insofern im besonderen Maße Repräsentanten der Urchristen.
2. Im Namen der Freiheit der Christen, die der freiheitlichen Lehre des Jesus von Nazareth folgen, wenden sich die Kläger gegen die oben geschilderte zwangsweise Rekrutierung von Menschen als Mitglieder der römisch-katholischen Organisation. Die Kläger erleben gegenwärtig, dass sich die Beklagte sogar weigert, die Ausgetretenen aus den Kirchenbüchern zu streichen. Die kirchliche Organisation krallt sich in den Seelen ehemaliger Mitglieder durch Urkunden fest, was für die Kläger ein weiterer Grund ist, die unchristliche Haltung der Beklagten anzuprangern.
Diese Vereinnahmung erfolgt nicht nur durch den einmaligen Zwangsakt der Säuglingstaufe, sondern wirkt im Anschluss hieran das ganze Leben lang fort, denn ein Kirchenaustritt kann nach Auffassung der Beklagten lediglich die äußere Kirchenmitgliedschaft beenden (Art.2 Abs.3 BayKirchStG). Die Fähigkeit zur Abgabe der Austrittserklärung richtet sich nach dem Reichsgesetz über die religiöse Kindererziehung v.15.7.1921 (RGBl, S.939, 1263), das einem Kind nach Vollendung des 14. Lebensjahrs die Entscheidung über seine Konfessionszugehörigkeit einräumt (§ 5 Satz 1). In Bayern tritt aufgrund von Art.137 Abs.1 BV anstelle des 14. Lebensjahrs das vollendete 18. Lebensjahr.
Die Wahrnehmung der nunmehr bestehenden Austrittsmöglichkeit würde einen Kraftakt erfordern, der viele Jugendliche von vornherein davon abhält, diesen Schritt ernsthaft ins Auge zu fassen: Viele Jahre über wurde ihnen im Religionsunterricht und in Ergänzung dazu in besonderen Unterweisungen zur Erstkommunion und zur Firmung ein Glaube nahegebracht, der den Kirchenaustritt als "Todsünde" ansieht.
Bereits die Vernachlässigung der so genannten Sonntagspflicht gilt als "schwere Sünde" (vgl. Katechismus, Tz 2181).
Erst recht gilt dies für die endgültige Abwendung von der katholischen Kirche durch den Kirchenaustritt. In einer Erklärung der Deutschen Diözesanbischöfe heißt es hierzu:
"Wenn also ein Katholik seinen Austritt aus der Kirche erklärt - aus welchen Gründen auch immer -, so stellt dies eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft dar." ( Erklärung der Diözesanbischöfe vom Dezember 1969 zit.nach von Campenhausen, a.a.O., S.761)
Die Erklärung der Bischöfe, die von einer "schweren Verfehlung" spricht, knüpft an die Definition der Todsünde als "schwerwiegende" Verfehlung an (vgl. Katechismus, Tz 1857: "Eine Todsünde ist jene Sünde, die eine schwerwiegende Materie zum Gegenstand hat...")
Nach der Lehre der katholischen Kirche führt dies zum "ewigen Tod in der Hölle", wie es der Katholische Katechismus für den Fall einer schweren Sünde ausdrücklich definiert.
Der Taufzwang und das Festhalten der zwangsweise erworbenen Mitglieder durch Drohungen mit ewigen Höllenqualen widerspricht dem freiheitlichen Geist des Jesus, des Christus, der sagte: „(Zuerst) lehret und (dann) taufet.“ Die Zwangstaufe widerspricht außerdem der Religionsfreiheit gem. Art.4 GG, Art.9 EMRK, die die freie Religionswahl einschließt, die durch den Mechanismus der Säuglingstaufe und der späteren Androhung von Sündenstrafen im Fall des Austritts äußerst erschwert bzw. ausgeschlossen wird. Und schließlich widerspricht die mit der Zwangstaufe verbundene geistige Vergewaltigung von Säuglingen der Menschenwürde i.S.v. Art.1 Abs.1 GG.
Dass hieran bislang kein Anstoß genommen wird und die Betroffenen sich damit abspeisen lassen, dass für den unmündigen Täufling ja dessen Eltern gehandelt hätten, ist lediglich darauf zurückzuführen, dass man sich an dieses mittelalterliche System und die furchtbare Drohbotschaft im Rahmen einer langen Tradition gewöhnt hat. In Wirklichkeit handelt es sich um eine menschenrechtswidrige Tradition, gegen die freie Christen aufstehen, ähnlich wie freie Bürger seinerzeit gegen Sklavenhandel und die Rassentrennung aufstanden.
III. Kein kirchliches Internum
1. Die Namensanmaßung
Die Beklagte behauptet von sich, „mit Christus eins“ zu sein (Katechismus der Katholischen Kirche, Ziff.795), als Kirche „der Leib Christi“ zu sein (Katechismus, Ziff.805). Das Oberhaupt der Beklagten behauptet von sich, der „Stellvertreter Christi“ zu sein (Katechismus, Ziff.882).
Im übrigen ist es gerichtsbekannt, dass sich die Beklagte als „christlich“ bezeichnet und auf Jesus von Nazareth beruft, weshalb in der Öffentlichkeit allgemein von der „christlichen Kirche“ die Rede ist.
2. Das Wirken nach außen
Als solche wirkt die katholische Kirche auch auf die Öffentlichkeit ein. Zum Selbstverständnis der katholischen Kirche gehört ein „Öffentlichkeitsauftrag“, ja sogar ein „Wächter-amt“, das sie zur Durchsetzung des „christlichen Glaubens“ wahrnimmt (vgl.z.G. Schlaich, Der Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen, in: Handbuch des Staatskirchenrechts, Bd.2, 2. Aufl., 1995, S.131 ff, 157). Die Beklagte nimmt ihren Öffentlichkeitsauftrag vor allem durch Denkschriften wahr.
In der neuen Verfassung des Landes Brandenburg vom 20.8.1992 findet dieser Öffentlichkeitsauftrag in Art.38 sogar seine ausdrückliche Anerkennung. Im übrigen findet er Eingang in Kirchenverträge, z.B. im niedersächsischen Kirchenvertrag (1955) und in den Kirchenverträgen von Schleswig-Holstein (1957), Hessen (1960) und Rheinland-Pfalz (1962) (vgl. Schlaich, a.a.O., S.131). Die Verfassung des Freistaats Sachsen (1992) spricht in Art.109 von der „Bedeutung der Kirchen... für die Festigung der religiösen und sittlichen Grundlagen des menschlichen Lebens.
Soweit sich die katholische Kirche für befugt hält, „das öffentliche Leben vom Standpunkt der Religion zu begleiten und zu bewerten“ (Jeand’heur/Korioth, Grundzüge des Staatskirchenrechts, 1999, Rdnr.64), handelt sie als Körperschaft öffentlichen Rechts hoheitlich nach außen (vgl. Schlaich, a.a.O., S.161). Soweit dieses Handeln die Rechte Dritter berührt, sind die staatlichen Gerichte zuständig (vgl. Korioth in Maunz-Dürig, Rdnr.52 zu Art.140). Dies gilt sowohl für kirchliche Äußerungen über Dritte, als auch für die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch die Kirche, durch die Dritte benachteiligt werden.
IV. Die Verletzung der religiösen Entfaltungsfreiheit der Kläger
In solchen Nachteilen können Grundrechtsbeeinträchtigungen im Schutzbereich der religiösen Entfaltungsfreiheit gem. Art.4 GG liegen.
1. Die Drittwirkung der Grundrechte
In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit, dass Grundrechtseingriffe nicht nur final und durch Befehl und Zwang, sondern auch faktisch mittelbar erfolgen können (vgl. bspw. Cremer, a.a.O., S.150, Pieroth/Schlink, Grundrechte, 22.Aufl., 2006, Rdnr.238 ff). Solche faktischen Eingriffe können nicht nur durch den Staat unmittelbar, beispielsweise durch staatliche Warnungen vor bestimmten Produkten oder staatliche Subventionierung bestimmter Tätigkeiten erfolgen, sondern auch durch die von ihm begünstigten natürlichen oder juristischen Personen, die dadurch gegenüber Mitkonkurrenten Wettbewerbsvorteile erlangen. Dass auch in diesem Bereich grundrechtliche Positionen als Grundlage von Abwehrrechten eine Rolle spielen können, ist inzwischen unstreitig. Die Grundrechte gelten im nichtstaatlichen Bereich (sei es zwischen ausschließlich privaten Akteuren oder zwischen Privaten und öffentlich-rechtlichen Körperschaften) in Form einer „mittelbaren Drittwirkung“ (Pieroth/Schlink, a.a.O., Rdnr. 181; Cremer, a.a.O., S.456 ff). Die Folge davon ist, dass es zu „mehrpoligen Beeinträchtigungskonstellationen“ kommt (Cremer, a.a.O., S.161; Wolfgang Roth, Faktische Eingriffe in Freiheit und Eigentum, 1994, S.298 ff). Die Grundrechtsabwehr und das Recht, die Beeinträchtigungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, richtet sich in solchen Fällen nicht nur gegen den Staat, der die Beeinträchtigung ermöglicht, sondern auch gegen den privaten oder öffentlich-rechtlichen Beeinträchtiger selbst. Je nachdem, ob die Beeinträchtigung privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich erfolgt, findet der Grundrechtschutz dann vor den Zivilgerichten oder vor den Verwaltungsgerichten statt. In jedem Fall geht es um die Überprüfung von faktischen Grundrechtseingriffen von nichtstaatlicher Seite.
Dabei wird die Bedeutung der mittelbaren Drittwirkung vor allem darin gesehen, „dass sie auch unter den Bedingungen der modernen hochkomplexen Industriegesellschaft Freiheit und Gleichheit wahren hilft. Diese setzen nämlich ... einen Zustand faktischer Symmetrie voraus, in dem jeder Bürger die gleichen Chancen der Verfolgung und Durchsetzung seiner Interessen hat. Diese faktische Symmetrie ist heute nicht nur durch die Macht des Staates, sondern auch durch die Ausübung privater, wirtschaftlicher und sozialer Macht oft beseitigt oder gefährdet.“ (Pieroth/Schlink, a.a.O., Rdnr.183)
2. Die freiheitsgefährdende Übermacht der Kirchen
Eine solche Gefährdung liegt im Verhältnis zwischen den Großkirchen und neuen religiösen Bewegungen darin, dass den Kirchen zu Lasten anderer Religionsgemeinschaften und deren Anhängern vielfältige Privilegien eingeräumt und hohe Subventionen gewährt werden. Eine eindrucksvolle Übersicht dieser Privilegien und Förderungsmaßnahmen findet sich bei Czermak, Religions- und Weltanschauungsrecht, 2007, S.23 f.:
- „Der Staat unterhält zahlreiche christliche theologische Fakultäten als Ausbildungsstätten nicht nur für Religionslehrer, sondern auch für Priester. Er finanziert sie mit Steuergeldern aller Bürger und stattet sie üppig aus (§ 17 I 4) ... Hauptsächlich in Bayern sollen die so genannten Konkordatslehrstühle (ursprünglich) der christlichen Beeinflussung der Studenten an den Erziehungswissenschaftlichen Fakultäten dienen, obwohl die Volksschulen laut BVerfG (1975) trotz ihrer irreführenden Bezeichnung ‚Christliche Gemeinschaftsschulen’ gerade nicht glaubenschristlich, sondern allenfalls mit kulturchristlichem Akzent geprägt sein dürfen (§ 17 I 5).“
- „...“ Der Staat finanziert die gesamte Militärseelsorge sowie Gefängnis- und Polizeiseelsorge. Die Militärseelsorge (§ 17 II 1, 2) wird noch ergänzt durch den Lebenskundlichen Unterricht (§ 17 II 2 d), der von Militärpfarrern auf der Basis christlichen Glaubens von Staats wegen erteilt wird.“
- „...“ Manche Bundesländer, insbesondere Bayern, betreiben eine dezidiert christliche Schulpolitik (§ 13 III, IV). Sogar des Kreuzsymbols, Inbegriff des christlichen Glaubens, bedienen sich Staat und Kommunen, um nicht nur Schulen und Krankenzimmer und somit Bereiche gesellschaftlich-öffentlicher Bedeutung, sondern sogar um Gerichtssäle und Ratssäle, ja sogar ein Parlament – Orte der ausschließlich säkularen öffentlichen Gewalt – damit auszustatten (§ 10 V 3).“
- „Der Staat besoldet mit Steuergeldern auch Andersgläubiger und Konfessionsfreier Bischöfe, Domherren und andere Geistliche (§ 15 III 1 b). Er fördert großzügig Kirchentage und selbst Priesterseminare auch bei knappen öffentlichen Kassen mit allgemeinen Steuermitteln.“ (Rdnr.47)
- Das praktische Ausmaß staatlicher Kirchensubventionen ist in seiner Dimension weithin unbekannt ... Sie sind als Teil der Kirchenfinanzierung unter Einbeziehung indirekter geldwerter Subventionen (Einnahmeverzichte des Staates) sogar bedeutsamer als die Erträge der Kirchensteuer. Die Fördermittel für kirchliche Sozialeinrichtungen sind im folgenden nicht berücksichtigt. Zur Größenordnung: Es geht etwa (Zahlenangaben aus 1999-2001) um die Finanzierung des Religionsunterrichts (1,342 Mrd. €), der staatlich-theologischen Fakultäten und anderer kirchlicher Ausbildungsstätten (600 Mill. €, Niedrigstschätzung), der Militärseelsorge (27 Mill. €), der Polizei- und Gefängnisseelsorge, um die Besoldung von Bischöfen und anderen Geistlichen, um Kirchentage, Kirchenbaulasten, Bauzuschüsse aller Art (bis zum Priesterseminar), Gebührenvergünstigungen, Leistungen der Denkmalpflege, Erwachsenenbildung (insb. Akademien), Jugendarbeit, Rundfunk (kostenlose Ausstrahlung von ‚Drittsendungen’), Gerichtliche Bußgelder, ABM-Maßnahmen, Auslandsarbeit (Kultur, Entwicklungshilfe, Mission). Zusammenfassend kommt Frerk für das Jahr 2000 auf direkte Staatszuwendungen von 8,3 Mrd. € und auf staatliche Einnahmeverzichte von 10 Mrd. €. Hierzu gehören auch Steuerverzichte infolge der vollen Absetzbarkeit der Kirchensteuer von der Einkommenssteuer in Höhe von nicht weniger als jährlich 2,6 Mrd. € bzw. 3,75 Mrd. € in 2004. Diese Beträge kommen allerdings nicht den Kirchen zugute, sondern den Kirchensteuerzahlern, die dabei von allen anderen Steuerpflichtigen subventioniert werden.“
- „Der Staat ist ungeachtet seiner immer noch nicht eingelösten Verpflichtung zur Ablösung aller 1919 bestehenden historischen Staatsleistungen einschließlich der neuen Bundesländer vertragsrechtlich eine Fülle unbefristeter finanzträchtiger Verpflichtungen neu eingegangen (§ 15 III 3 e).“
„Viele religiöse Minderheiten werden im Widerspruch zu wissenschaftlichen Ergebnissen pauschal als ‚Sekten’ diffamiert, durch staatliche Organe angeprangert und benachteiligt. Selbst der demgegenüber etwas ernüchternde Endbericht der einschlägigen Enquête-Kommission des Bundestags (1998) hat kirchlichen Sonderbewegungen wie dem Opus Dei, dessen totalitärer Charakter und großer Einfluss bestens erforscht ist, keine Aufmerksamkeit geschenkt.“ (Rdnr.51) „...“ „Seit den 1970-iger Jahren standen die so genannten Sekten, wie man kleinere oder vor allem fremdartige Religionsgemeinschaften gern abschätzig zu nennen pflegte, im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Man sprach gern (und oft unzutreffend) von ‚Jugendreligionen’ oder ‚Jugendsekten’, auch von Neuen religiösen Bewegungen. In Berichten und Filmen wurde, auch anhand erfundener Geschichten, erfolgreich der pauschale Eindruck erweckt, eine große Zahl dieser Gruppierungen arbeite mit menschenverachtenden Methoden des Psychoterrors, misshandele Kinder systematisch zum Zweck der Indoktrination, hindere Austrittswillige durch Drohungen am Austritt, betreibe wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung und anderes mehr, so dass die Gesellschaft bedroht sei. Bereits die ungeprüfte und unberechtigte Behauptung, jemand gehöre einer ‚Sekte’ an, konnte zu dessen Existenzvernichtung führen, und staatliche Organe und kirchliche ‚Sektenbeauftragte’ schürten die öffentliche Meinung durch öffentliche Warnungen... Die Sektenbeauftragten der großen Kirchen, vornehmlich der evangelischen, nahmen ihre einflussreiche Tätigkeit zu dem Zeitpunkt auf, als die Kirchenaustrittszahlen in die Höhe schnellten und die Kirchen gerade wegen ihrer eigenen inneren Erosion die ‚Sekten’ als Konkurrenz empfanden. Es gelang ihnen, durch intensive Öffentlichkeitsarbeit den Medien, der Politik, den Bildungseinrichtungen und auch den Gerichten ihre Problemsicht zu vermitteln.“ (Rdnr.206)
All dies führt bei religiösen Minderheiten, also auch bei den Freien Christen für den Christus der Bergpredigt aller Kulturen weltweit und ihren Anhängern, also den Klägern, zur Beeinträchtigung ihrer religiösen Entfaltungsfreiheit i.S.v. Art. 4 GG. Dass sie gegenüber der katholischen Kirche und deren Mitgliedern schwer benachteiligt sind, ist angesichts der oben beschriebenen staatlichen Förderung offensichtlich. Auch im pluralistisch angelegten Staat des Grundgesetzes wurde die katholische Kirche zu einem Machtfaktor in Politik und Gesellschaft und zum Meinungsführer hinsichtlich der Behandlung religiöser Minderheiten, die durch einen jahrelangen Feldzug kirchlicher Sektenbeauftragter inzwischen pauschal als „Sekten“ abqualifiziert werden. Während der Staat die kirchliche Prunk- und Machtentfaltung in öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Kirchentagen, mit Steuergeldern fördert, haben die Anhänger einer religiösen Minderheit Schwierigkeiten, auch nur einen kleinen Infostand genehmigt zu bekommen. Während der Staat der katholischen Kirche grenzenlose Steuerprivilegien gewährt, müssen sich religiöse Minderheiten mit Hilfe von Spenden finanziell über Wasser halten und haben Schwierigkeiten, dass ihre religiösen Bestrebungen überhaupt als gemeinnützig anerkannt werden.
3. Weitere Gründe für die Klagebefugnis der Kläger
Ob die Beeinträchtigungen der religiösen Entfaltungsfreiheit rechtmäßig oder rechtswidrig sind, also nicht nur Grundrechtsbeeinträchtigungen, sondern Grundrechtsverletzungen sind, hängt – wie bei jeder Grundrechtsbeeinträchtigung - von ihrer Legitimation ab. Wenn der katholischen Kirche zu Lasten anderer Religionsgemeinschaften und deren Anhängern Privilegien eingeräumt oder Subventionen gewährt werden, weil sie als christlich gilt, es aber in Wirklichkeit nicht ist, dann fehlt es an dieser Legitimation. Die staatliche Verleihung kirchlicher Privilegien und die damit einhergehende Ungleichbehandlung zu Lasten anderer Religionsgemeinschaften erfolgt dann ohne den ursprünglich maßgeblichen sachlichen Grund und ist damit ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung gem. Art.3 GG. Die Rechtswidrigkeit ist jedoch nicht nur dem Staat zuzurechnen, sondern auch der Kirche, wenn sie sich den Zugang zu diesen Privilegien durch unwahre Angaben erschleicht, indem sie ausdrücklich behauptet oder stillschweigend den Eindruck vermittelt, sie sei christlich, obwohl sie es in Wirklichkeit nicht ist.
Es ist ähnlich wie bei einem beliehenen Unternehmer, der als Beliehener die Grundrechte Dritter verletzt, oder bei einem Unternehmer, der eine staatliche Förderung erfährt und bei der Nutzung dieser Förderung die gewerblichen Möglichkeiten von Mitbewerbern beeinträchtigt. Diese Verletzung findet nicht erst durch die konkrete Maßnahme des Beliehenen oder Geförderten statt, sondern bereits durch den Beleihungs- bzw. Förderungsakt (Cremer, Freiheitsgrundrechte, 2003, S.164 u.166). Erschleicht sich der Beliehene bzw. Geförderte die Beleihung bzw. Förderung, ist nicht nur der Beleihungs- bzw. Förderungsakt rechtswidrig, sondern auch das hoheitliche Handeln des Beliehenen bzw. die privatrechtliche Nutzung des Geförderten gegenüber Dritten rechtswidrig, weil eine der Voraussetzungen, die sein hoheitliches bzw. privatrechtliches Handeln ermöglichen, nicht vorliegt. Das Abwehrrecht des Drittbetroffenen richtet sich dann nicht nur gegen den beleihenden bzw. fördernden Staat, sondern auch gegen den Beliehenen bzw. Geförderten unmittelbar.
Und wenn die konkrete Gefahr besteht, dass solche grundrechtsgefährdenden Beleihungen bzw. Förderungen immer wieder erteilt bzw. erschlichen werden, dann eröffnet dies gem. Art. 19 Abs.4 GG i.V.m. § 40 VwGO die Möglichkeit, vorbeugenden Rechtsschutz im Wege einer Unterlassungsklage geltend zu machen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13.Aufl., Vorbem., § 40, Rdnr.34).
4. Der Etikettenschwindel führt zur Rechtsverletzung
4.1 Mit dem Namen „christlich“ verschafft sich die katholische Kirche nicht nur die Möglichkeit, „christliche“ Urteile über Gesellschaft und Politik, über Andersgläubige oder Atheisten abzugeben, sondern auch die Möglichkeit, das entgegenzunehmen, was Staat und Gesellschaft im so genannten christlichen Abendland nur der Kirche zubilligt: besonders hohe staatliche Subventionen, besondere gesellschaftliche Reputation, besondere institutionalisierte Mitwirkungsrechte im staatlich-öffentlichen Bereich wie z.B. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Ethikbeiräten, bei Anhörungen zu Gesetzen, Staatsempfängen und ähnlichem mehr. Für all das ist das Beiwort „christlich“ und die Berufung auf Jesus von Nazareth die Legitimationsgrundlage. Die Kirche agiert als Repräsentantin „des Christentums“, das im so genannten christlichen Abendland immer noch als besonders förderungswürdig gilt. Wäre die Beklagte keine „christliche“ Religionsgemeinschaft, würde sie nicht annähernd die gegenwärtige staatliche Förderung durch finanzielle Zuwendungen, Steuerbefreiung, politische und gesellschaftliche Privilegien erfahren. Die Annahme, es handle sich um eine „christliche Kirche“ ist eine selbstverständliche Voraussetzung dafür, dass die Beklagte die politische und gesellschaftliche Förderung erfuhr und erfährt, die ihr die gegenwärtige religiöse und weltanschauliche Vormachtstellung in Deutschland verschafft.
4.2 Wie am Beginn der Klagebegründung dargelegt wurde, nennt sich die katholische Kirche jedoch zu Unrecht „christlich“ und beruft sich zu Unrecht auf Jesus von Nazareth.
Was „christlich“ ist und ob sich jemand auf Jesus von Nazareth berufen kann, ist eine Aussage, die sowohl tatsächliche als auch wertende Elemente enthält. Anknüpfungspunkt ist die Lehre des Jesus von Nazareth.
Es gibt sicherlich Verhaltensweisen und Lehren von Religionsgemeinschaften, bei denen man darüber streiten kann, ob sie der Lehre des Nazareners noch entsprechen oder nicht. In solchen Fällen würde es sich um Wertungen innerhalb eines vertretbaren Beurteilungsspielraums handeln. Zur Tatsachenbehauptung wird eine Wertung jedoch jedenfalls dann, wenn sie „außerhalb eines vertretbaren Beurteilungsspielraums“ liegt (vgl. Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5.Aufl., Kap.4, Rdnr.78).
Das ist hier der Fall: Die oben geschilderte Verhaltensweise und Lehre der Beklagten hat mit der Lehre des Nazareners offensichtlich nichts mehr zu tun, sondern steht in diametralem Gegensatz zu ihr. Deshalb ist die Behauptung der Kirche, sie sei „christlich“ und würde sich zu Recht auf Jesus von Nazareth berufen, eine unwahre Tatsachenbehauptung.
Da sie diese Tatsachenbehauptung entweder ausdrücklich oder stillschweigend permanent aufstellt und sich dadurch die oben geschilderten staatlichen Vorteile erschleicht, durch die religiöse Konkurrenten, insbesondere auch die Kläger, massive Nachteile erleiden, können diese Unterlassung dieser unwahren Behauptung verlangen.
V. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Jesus von Nazareth
1. Der Schutz des Lebensbildes
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirkt der Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts über den Tod eines Menschen hinaus, denn die schutzwürdigen Werte der Persönlichkeit überdauern die Rechtsfähigkeit ihres Subjekts, die mit dem Tod erlösche. Dies gelte insbesondere bei Beachtung der Wertordnung des Grundgesetzes, dessen "Schutz der Menschenwürde keine zeitliche Begrenzung auf das Leben des Menschen erkennen lässt" (vgl. im einzelnen BGHZ 50,136 ff, sowie BGHZ 107, 391; ferner Palandt, Rdnr.179 a).
Nach dieser Rechtsprechung gehört zum Allgemeinen Persönlichkeitsschutz auch der Schutz des Lebensbildes, so dass gegen grobe Entstellungen dieses Bildes Unterlassungsansprüche auch postmortal gegeben sind.
Die Wahrnehmung dieses Persönlichkeitsschutzes kommt zwar in erster Linie den von Verstorbenen zu Lebzeiten Berufenen zu. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommen darüber hinaus auch "die nahen Angehörigen des Verstorbenen in Betracht, die durch die Verunglimpfung eines verstorbenen Familienmitglieds oftmals selbst in Mitleidenschaft gezogen werden" (vgl. BGHZ 50,140, wo der BGH den Kreis der Wahrnehmungsberechtigten ausdrücklich offen ließ.)
Auch eine Befristung für die Geltendmachung des Persönlichkeitsrechts Verstorbener ist nicht gegeben. Entscheidend ist, "dass der Wahrnehmungsberechtigte ein ausreichendes Rechtsschutzbedürfnis dartun kann", das "in dem Maße schwindet, in dem die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst". (a.a.O., S.140)
2. Im Falle von Jesus von Nazareth ergibt sich hieraus folgendes:
2.1 Eine Befristung in dem vom BGH umschriebenen Sinn ist bis heute nicht eingetreten: Jesus Christus gilt als der Begründer des Christentums, als der Namensgeber des "christlichen Abendlands" und aller, die sich christlich nennen, also insbesondere der Kirchen und eines Teils der Parteien. Man kann also sicherlich nicht davon sprechen, dass in seinem Fall "die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst" sei. Somit besteht der Schutz seines Lebensbildes fort.
2.2 Die Geltendmachung dieses Schutzes scheitert auch nicht daran, dass kein "naher Angehöriger" im herkömmlichen Sinne, also ein leiblicher Verwandter, ausfindig zu machen ist. Die Ratio der Angehörigeneigenschaft, auf die der Bundesgerichtshof abstellt, besteht darin, bei Ermittlung der "Wahrnehmungsberechtigung" an die Nähe der zu schützenden Persönlichkeit und das Eigeninteresse des den Schutz geltend Machenden anzuknüpfen. Dieses Interesse liegt normalerweise bei den leiblichen Verwandten. Es ist aber auch bei Menschen anzunehmen, die sich die zu schützende Persönlichkeit als Vorbild ihrer gesamten Lebensführung gewählt haben. Bei der Geltendmachung des Persönlichkeitsschutzes von Jesus aus Nazareth liegt dies sogar besonders nahe, da er die geistige Verbundenheit bekanntlich für weit wichtiger hielt, als verwandtschaftliche Bindungen. Erinnert sei erneut an seine Reaktion, als ihn seine Mutter und seine Brüder suchten: "Wer ist meine Mutter und meine Brüder? Und er sah rings um sich auf die, die um ihn im Kreise saßen, und sprach: 'Siehe, das ist meine Mutter und meine Brüder! Wer Gottes Willen tut, der ist mein Bruder und meine Schwester und meine Mutter.'" (Mt.3,31 ff)
2.3 Diese geistige Verwandtschaft als Voraussetzung für die Geltendmachung des postmortalen Persönlichkeitsrechts Jesu gewährleistet auch, dass diese Klagebefugnis nicht jedermann im Sinne einer Popularklage zuwächst, der sich einfach auf Jesus von Nazareth beruft. Entscheidend ist, dass es sich um jemanden handelt, der nachweisbar an eine Lehre glaubt, die der Lehre des Nazareners entspricht, und der nachweisbar bestrebt ist, diese Lehre im Alltag umzusetzen.
2.4 Dies trifft auf die Kläger zu.
Sie folgen dem „Glaubens- und Lebensbekenntnis der Urchristen im Universellen Leben“, das gem. § 2 Abs.2 Bestandteil der Satzung des Trägervereins der Glaubensgemeinschaft ist (Anlage 2). Es knüpft an alle wesentlichen Punkte der Lehre Jesu an, wie sie oben stichwortartig wiedergegeben ist und schließt all das aus, was die Großkirchen im Lauf von Jahrtausenden bzw. Jahrhunderten an Dogmen und Ritualen entwickelt haben, die im Gegensatz zur Lehre Jesu stehen. Diese Übereinstimmung ist durch einen Textvergleich zwischen den wichtigsten Lehrsätzen des Jesus von Nazareth und dem Text des urchristlichen Glaubensbekenntnisses einer richterlichen Nachprüfung zugänglich.
Die Kläger glauben nicht nur an die Lehren der Urchristen im Universellen Leben, sondern haben es sich seit vielen Jahren zur Aufgabe gemacht, danach zu leben und bei der Verbreitung dieser Lehren mitzuhelfen.
Die Kläger und alle, die den Willen Gottes tun, sind deshalb legitimiert, das postmortale Persönlichkeitsrecht des Jesus von Nazareth, der ihr Vorbild ist, geltend zu machen.
In diesem Sinne wehren sie sich gegen die massive Verfälschung der Lehren und des Lebensbildes des großen Menschheitslehrers Jesus von Nazareth. Die Beklagte hat Seine göttliche Lehre in das absolute Gegenteil verkehrt. Vor allem die Bergpredigt wurde verfälscht bzw. so relativiert, dass sie im Alltag der Menschen keine entscheidende Rolle mehr spielt, sondern als nicht realisierbare Utopie gilt. Damit wurde die zentrale Botschaft des Christentums verfälscht. Die Goldene Regel „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.“ wurde praktisch abgeschafft, zugunsten eines Krieges aller gegen alle, der zu einer Zivilisation führte, die heute am Abgrund steht und an einem Gott verzweifelt, den die Kirche als strafenden Gott beschrieb. Aus der Frohbotschaft des Jesus von Nazareth wurde eine Drohbotschaft satanischer Herkunft.
Wie krass der Etikettenschwindel ist, den die Beklagte mit der Lehre des Jesus von Nazareth betreibt, mögen einige analoge Beispiele verdeutlichen: Wie wäre es,
- wenn man dem Dalai Lama nachsagen würde, er habe zum bewaffneten Widerstand gegen alle aufgerufen, die nicht seinen Glauben teilen?
- wenn man über Nelson Mandela behaupten würde, er habe die schwarze Bevölkerung seines Landes dazu aufgefordert, alle Weißen umzubringen – mit dem Ruf „Gott will es!“?
- wenn man über Martin Luther King behaupten würde, er habe dazu aufgerufen, alle weißen Amerikaner zu versklaven, die sich nicht seinem Willen unterordnen, indem sie sich und ihre Kinder von Voodoo-Priestern zwangstaufen lassen?
- wenn man Willy Brandt nachsagen würde, er habe erklärt, die Versöhnung mit anderen Ländern sei ein schwerwiegender Fehler?
Wenn man der katholischen Kirche erlauben würde, sich „christlich“ zu nennen bzw. sich auf „Jesus Christus“ zu berufen, und damit ihre Taten in der Geschichte also ausblenden würde, wäre das nicht ähnlich, wie wenn man bei dem Namen Adolf Hitler nur an Autobahnen denken, seine Verbrechen aber verdrängen würde? Dabei sind die Verbrechen der Kirche in der Geschichte sogar noch schlimmer als die von Hitler, Franco und Mussolini zusammen – verbrecherischen Diktatoren, denen die Kirche, wie in der Geschichte so oft, die Steigbügel gehalten hat. Und nach dem Millionengemetzel des Krieges wurden sogar noch viele NS-Verbrecher mit Hilfe des Vatikans mit einer neuen Identität ausgestattet, in fremde Länder gebracht und somit der Rechtsverfolgung durch ordentliche Gerichte entzogen. Wahre Christen bereiten dem Christus Gottes die Wege und nicht verbrecherischen Faschisten.
Das sind nur einige Beispiele und Analogien, um das Ausmaß des Etikettenschwindels mit der Bezeichnung „christlich“ zu verdeutlichen, des skandalösen Schwindels, der mit der Lehre des Jesus von Nazareth bis zum heutigen Tag betrieben wird. Das alles ist Täuschung der Menschen durch gezielte Desinformation. Das ist der satanische „Trick“ des Gegenspielers Gottes.
Beim Dalai Lama, bei Nelson Mandela, bei Martin Luther King und bei Willy Brandt würden massive Entstellungen ihres Lebens- und Persönlichkeitsbildes allgemeine Empörung auslösen. Bei Jesus, dem Christus, lässt die Gesellschaft es gleichgültig zu. Warum?
Die Kläger, Repräsentanten der Urchristen von heute, wollen es nicht länger zulassen und verlangen deshalb Unterlassung im Sinne der vorliegenden Klage.
Dr. Sailer
Rechtsanwalt
Dr. Hetzel
Rechtsanwalt
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