Donnerstag, 14. Januar 2010
Im Freiburger Kirchenprozess - Befangenheitsanträge bringen Richter in Verlegenheit
harryandanimals, 14:49h
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung 29.12.2009
Im Freiburger Kirchenprozess:
Befangenheitsanträge bringen Richter in Verlegenheit.
Ist ein katholischer Richter in der Lage, unbefangen über die Frage zu urteilen, ob seine Kirche sich weiterhin „christlich“ nennen darf? Kann man sich vorstellen, dass er zugibt, einer unchristlichen Konfession anzugehören? Diese Frage schlägt derzeit am Verwaltungsgericht Freiburg Wellen. Den bisherigen Stand ihres aufsehenerregenden Verfahrens gegen Erzbischof Zollitsch stellten die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt in al len Kulturen weltweit rechtzeitig zum Jahresende in einer Broschüre zusammen.
Gleich zu Beginn des Verfahrens hatten die Freien Christen die zuständigen Richter nach ihrer Konfession gefragt. Obwohl jeder Bürger diese Frage auf seiner Lohnsteuerkarte zu beantworten hat, weigerten sich Präsident Michaelis, Richterin Kraft-Lange und Richter Wiestler, ihr Glaubensbekenntnis anzugeben. Die Kläger lehnten daraufhin die konfessio nellen Geheimniskrämer wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Denn es sei offensicht lich, dass es hier um eine „Existenzfrage“ einer Organisation gehe, der die Richter möglicherweise angehören.
Befangenheitsanträge sind in Gerichtsverfahren keine Seltenheit, doch die Verwaltungsrichter weigerten sich rundweg, den Befangenheits-antrag überhaupt zu prüfen, schmetterten ihn statt dessen einfach als unzulässig ab. „Das war eine richterliche Willkürentscheidung“, so Anwalt und Mitkläger Dr. Christian Sailer. Die Kläger lehnten deshalb die Richter ein zweites Mal ab – dieses Mal, weil sie sich geweigert hatten, die Besorgnisse einer Befangenheit überhaupt zu prüfen. „Solche Besorgnisse sind nach herrschender Rechtsprechung unter anderem auch dann berechtigt, wenn Richter grobe Verfahrensverstöße begehen“, so Dr. Sailer. Dies sei hier geschehen. „Die Vorgehensweise des Gerichts“ sei mit einer „seriösen Prozessleitung nicht mehr vereinbar.“ Die Befangenheitsanträge seien nicht zuletzt deshalb gestellt worden, weil die Freien Christen den Richtern einen „Gewissenskonflikt“ ersparen wollten: „Das Dilemma, ... zwischen den Forderungen der römisch-katholischen Kirche und des Rechtstaats wählen zu müssen“. Denn in katholischen Dogmen und im Katechismus sei festgelegt, dass auch Laien in jeder Lebenslage den Erwartungen ihrer Kirche den Vorzug vor der Rechtsordnung zu geben hätten.
Nach dieser brisanten Vorgeschichte darf man auf die mündliche Verhandlung gespannt sein, die auf den 10. Februar 2010 um 14.30 Uhr im Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburger Straße 103, 5.OG, Sitzungssaal VII, Zimmer 528) angesetzt wurde.
Die bisherigen Schriftsätze sind in der Broschüre „Christus Ja – Kirche Nein“ nachzulesen. Die Broschüre ist kostenlos zu beziehen unter: info@christus-oder-kirche.de. Sie enthält auch die Klage gegen die lutherische Kirche unter Bischöfin Margot Käßmann, für die bis zur Stunde noch kein Verhandlungstermin feststeht.
Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de.
Telefon 09391-50 42 13
Pressemitteilung 29.12.2009
Im Freiburger Kirchenprozess:
Befangenheitsanträge bringen Richter in Verlegenheit.
Ist ein katholischer Richter in der Lage, unbefangen über die Frage zu urteilen, ob seine Kirche sich weiterhin „christlich“ nennen darf? Kann man sich vorstellen, dass er zugibt, einer unchristlichen Konfession anzugehören? Diese Frage schlägt derzeit am Verwaltungsgericht Freiburg Wellen. Den bisherigen Stand ihres aufsehenerregenden Verfahrens gegen Erzbischof Zollitsch stellten die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt in al len Kulturen weltweit rechtzeitig zum Jahresende in einer Broschüre zusammen.
Gleich zu Beginn des Verfahrens hatten die Freien Christen die zuständigen Richter nach ihrer Konfession gefragt. Obwohl jeder Bürger diese Frage auf seiner Lohnsteuerkarte zu beantworten hat, weigerten sich Präsident Michaelis, Richterin Kraft-Lange und Richter Wiestler, ihr Glaubensbekenntnis anzugeben. Die Kläger lehnten daraufhin die konfessio nellen Geheimniskrämer wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Denn es sei offensicht lich, dass es hier um eine „Existenzfrage“ einer Organisation gehe, der die Richter möglicherweise angehören.
Befangenheitsanträge sind in Gerichtsverfahren keine Seltenheit, doch die Verwaltungsrichter weigerten sich rundweg, den Befangenheits-antrag überhaupt zu prüfen, schmetterten ihn statt dessen einfach als unzulässig ab. „Das war eine richterliche Willkürentscheidung“, so Anwalt und Mitkläger Dr. Christian Sailer. Die Kläger lehnten deshalb die Richter ein zweites Mal ab – dieses Mal, weil sie sich geweigert hatten, die Besorgnisse einer Befangenheit überhaupt zu prüfen. „Solche Besorgnisse sind nach herrschender Rechtsprechung unter anderem auch dann berechtigt, wenn Richter grobe Verfahrensverstöße begehen“, so Dr. Sailer. Dies sei hier geschehen. „Die Vorgehensweise des Gerichts“ sei mit einer „seriösen Prozessleitung nicht mehr vereinbar.“ Die Befangenheitsanträge seien nicht zuletzt deshalb gestellt worden, weil die Freien Christen den Richtern einen „Gewissenskonflikt“ ersparen wollten: „Das Dilemma, ... zwischen den Forderungen der römisch-katholischen Kirche und des Rechtstaats wählen zu müssen“. Denn in katholischen Dogmen und im Katechismus sei festgelegt, dass auch Laien in jeder Lebenslage den Erwartungen ihrer Kirche den Vorzug vor der Rechtsordnung zu geben hätten.
Nach dieser brisanten Vorgeschichte darf man auf die mündliche Verhandlung gespannt sein, die auf den 10. Februar 2010 um 14.30 Uhr im Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburger Straße 103, 5.OG, Sitzungssaal VII, Zimmer 528) angesetzt wurde.
Die bisherigen Schriftsätze sind in der Broschüre „Christus Ja – Kirche Nein“ nachzulesen. Die Broschüre ist kostenlos zu beziehen unter: info@christus-oder-kirche.de. Sie enthält auch die Klage gegen die lutherische Kirche unter Bischöfin Margot Käßmann, für die bis zur Stunde noch kein Verhandlungstermin feststeht.
Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de.
Telefon 09391-50 42 13
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