Mittwoch, 20. Oktober 2010
Hier Staat, dort Kirche
harryandanimals, 22:26h
Die Welt: 07:30|
Dokumentation
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Hier Staat, dort Kirche
Sozialdemokratische Kirchenkritiker, die am Samstag einen "Arbeitskreis Laizistinnen und Laizisten in der SPD" vorbereitet haben, streben eine stärkere Trennung von Staat und Kirche an. In einem Konzeptentwurf nennen sie zehn Forderungen, die wir in Auszügen dokumentieren . Die Website www.spd-laizisten.de wurde gestern gesperrt.
1. Gesetze und öffentlicher Raum müssen neutral bleiben: Verfassungen, Gesetze und öffentliche Bauten gehören allen Bürgern. Zur Wahrung der weltanschaulichen Neutralität gehören religiöse Symbole nicht in Gerichte, Parlamente, Rathäuser, staatliche Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Schulen sowie Behörden.
2. Neutrales öffentliches Bildungswesen: Der Staat darf weder religiös bestimmte Erziehungsziele vorgeben noch einen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an den Schulen gewährleisten. Statt des bisherigen Bekenntnisunterrichtes sollen alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit einen Unterricht über die ethischen Grundlagen des Zusammenlebens, über die Inhalte der großen Religionen und über die weltanschaulichen Grundlagen unserer Kultur erhalten.
3. Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen: Die Vorschrift des Grundgesetzes, alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen, ist bisher nicht erfüllt. Der Bundesgesetzgeber muss endlich die hierfür notwendigen Gesetze erlassen. Die direkte und indirekte Finanzierung der Klerikergehälter, der Theologenausbildung und des Religionsunterrichts sind zu beenden.
4. Abschaffung von Rechtsprivilegien: Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind nach dem allgemeinen Vereinsrecht zu behandeln. Die katholische Kirche ist in internationalen Gremien als NGO einzustufen, wie es bei allen anderen Religionsgemeinschaften bereits üblich ist. Der Straftatbestand der "Gotteslästerung" (§ 166 StGB) ist ersatzlos zu streichen.
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5. Abschaffung von Steuerprivilegien: Die Einziehung der Kirchensteuer durch den Staat ist zu beenden.
6. Abschaffung von Finanzprivilegien: Über die Kirchensteuern hinaus beziehen bestimmte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in den Bundesländern hohe Zuschüsse auf Basis von Konkordaten bzw. Staatsverträgen. Diese Verträge sind so umzugestalten, dass sie sich auf ein sinnvolles Minimum, z.B. bei der Unterstützung kultureller Angelegenheiten, beschränken, wobei der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einzuhalten ist.
7. Beendigung der Priesterausbildung durch den Staat: Die theologischen Fakultäten an staatlichen Hochschulen sind abzuschaffen. An ihrer Stelle sind religionswissenschaftliche Institute einzurichten.
8. Gleiche Mitarbeiterrechte: Über die für alle Tendenzbetriebe geltenden Besonderheiten hinaus dürfen die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht beschnitten werden.
9. Keine öffentliche Militärseelsorge: Ihre staatliche Organisierung und Finanzierung ist zu beenden.
10. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist kein Kirchenfunk: Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind so umzugestalten, dass dort keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft übermäßigen Einfluss erhält.
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Hier Staat, dort Kirche
Sozialdemokratische Kirchenkritiker, die am Samstag einen "Arbeitskreis Laizistinnen und Laizisten in der SPD" vorbereitet haben, streben eine stärkere Trennung von Staat und Kirche an. In einem Konzeptentwurf nennen sie zehn Forderungen, die wir in Auszügen dokumentieren . Die Website www.spd-laizisten.de wurde gestern gesperrt.
1. Gesetze und öffentlicher Raum müssen neutral bleiben: Verfassungen, Gesetze und öffentliche Bauten gehören allen Bürgern. Zur Wahrung der weltanschaulichen Neutralität gehören religiöse Symbole nicht in Gerichte, Parlamente, Rathäuser, staatliche Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Schulen sowie Behörden.
2. Neutrales öffentliches Bildungswesen: Der Staat darf weder religiös bestimmte Erziehungsziele vorgeben noch einen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an den Schulen gewährleisten. Statt des bisherigen Bekenntnisunterrichtes sollen alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit einen Unterricht über die ethischen Grundlagen des Zusammenlebens, über die Inhalte der großen Religionen und über die weltanschaulichen Grundlagen unserer Kultur erhalten.
3. Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen: Die Vorschrift des Grundgesetzes, alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen, ist bisher nicht erfüllt. Der Bundesgesetzgeber muss endlich die hierfür notwendigen Gesetze erlassen. Die direkte und indirekte Finanzierung der Klerikergehälter, der Theologenausbildung und des Religionsunterrichts sind zu beenden.
4. Abschaffung von Rechtsprivilegien: Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind nach dem allgemeinen Vereinsrecht zu behandeln. Die katholische Kirche ist in internationalen Gremien als NGO einzustufen, wie es bei allen anderen Religionsgemeinschaften bereits üblich ist. Der Straftatbestand der "Gotteslästerung" (§ 166 StGB) ist ersatzlos zu streichen.
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5. Abschaffung von Steuerprivilegien: Die Einziehung der Kirchensteuer durch den Staat ist zu beenden.
6. Abschaffung von Finanzprivilegien: Über die Kirchensteuern hinaus beziehen bestimmte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in den Bundesländern hohe Zuschüsse auf Basis von Konkordaten bzw. Staatsverträgen. Diese Verträge sind so umzugestalten, dass sie sich auf ein sinnvolles Minimum, z.B. bei der Unterstützung kultureller Angelegenheiten, beschränken, wobei der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einzuhalten ist.
7. Beendigung der Priesterausbildung durch den Staat: Die theologischen Fakultäten an staatlichen Hochschulen sind abzuschaffen. An ihrer Stelle sind religionswissenschaftliche Institute einzurichten.
8. Gleiche Mitarbeiterrechte: Über die für alle Tendenzbetriebe geltenden Besonderheiten hinaus dürfen die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht beschnitten werden.
9. Keine öffentliche Militärseelsorge: Ihre staatliche Organisierung und Finanzierung ist zu beenden.
10. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist kein Kirchenfunk: Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind so umzugestalten, dass dort keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft übermäßigen Einfluss erhält.
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