Sonntag, 7. November 2010
Es ist wohl an der Zeit .....
harryandanimals, 16:42h
Es ist wohl an der Zeit den Kirchen deutlich auch mit Argumenten entgegenzutreten, wie es auch Mahatma Gandhi schon 1920 tat:
"Es ist meine feste Überzeugung, dass das heutige Europa nicht den Geist Gottes und des Christentums verwirklicht, sondern den Geist Satans. Und Satan hat den größten Erfolg, wo er mit den Namen Gottes auf den Lippen erscheint ... Ich meine, dass das europäische Christentum eine Verleumdung des Christentums Jesu bedeutet"
(zit. nach W. Gabriel: Gandhi, Christus und die Christen, Halle 1931; auch in: Indische Geisteswelt, Band I, Glaube und Weisheit der Hindus, Hrsg.: Helmuth von Glasenapp, Holle-Verlag, Darmstadt 1958, S. 280 f.)
"Es ist meine feste Überzeugung, dass das heutige Europa nicht den Geist Gottes und des Christentums verwirklicht, sondern den Geist Satans. Und Satan hat den größten Erfolg, wo er mit den Namen Gottes auf den Lippen erscheint ... Ich meine, dass das europäische Christentum eine Verleumdung des Christentums Jesu bedeutet"
(zit. nach W. Gabriel: Gandhi, Christus und die Christen, Halle 1931; auch in: Indische Geisteswelt, Band I, Glaube und Weisheit der Hindus, Hrsg.: Helmuth von Glasenapp, Holle-Verlag, Darmstadt 1958, S. 280 f.)
... link (0 Kommentare) ... comment
Samstag, 30. Oktober 2010
"Mehr Distanz zwischen Staat und Kirche!"
harryandanimals, 19:48h
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung 29. Oktober 2010
Freie Christen fordern:
„Mehr Distanz zwischen Staat und Kirche!“
„Eine klare Trennung von Staat und Kirche ist in Deutschland mehr
als überfällig. Wir begrüßen es, dass das, was Freie Christen seit
Jahren fordern, nun endlich auch einen gewissen Widerhall in den
Parteien findet.“ Mit diesen Worten kommentierte Alfred Schulte,
politischer Sprecher der kirchenkritischen Organisation Freie Chris-
ten für den Christus der Bergpredigt, die aktuellen Bestrebungen
der Politik, den Filz zwischen Staat und Kirche zu lichten.
Schulte verwies dabei auf Forderungen der bayerischen FDP, Staat
und Kirche schärfer zu trennen, und auf die fast zeitgleichen Bekun-
dungen der bayerischen Grünen, das Verhältnis zwischen Staat
und Kirche neu zu ordnen und dabei auch das Konkordat zwischen
Bayern und dem Vatikan nicht auszusparen. „So zaghaft diese Äu-
ßerungen auch noch daherkommen mögen, sie sind zumindest ein
erster Schritt in die richtige Richtung“, so Schulte. „Und sie zeigen,
dass nach dem Bekanntwerden der ungezählten Kinderschänder-
verbrechen durch Priester und Pfarrer das bisherige Denkverbot
gewaltige Risse bekommen hat.“
Allerdings hätten die meisten Politiker noch immer nicht begriffen,
dass die bereits in der Weimarer Verfassung geforderte und bis
heute noch immer nicht umgesetzte „Ablösung“ der Staatsleistun-
gen an die Kirchen inzwischen längst nicht mehr bedeuten könne,
dass der Staat den Kirchen irgendwelche „Abschiedszahlungen“
leisten müsse, im Gegenteil: „Die steinreichen Kirchen müssen dem
Staat etwas zurückgeben. Denn die vor rund 200 Jahren erfolgten
Enteignungen wurden im Laufe der Jahrhunderte längst mehrfach
überbezahlt.“
Ausdrücklich begrüßte Schulte auch das 10-Punkte-Programm zur
Trennung von Staat und Kirche, das der neu gegründete „Arbeits-
kreis Laizistinnen und Laizisten in der SPD“ vorgelegt hat. Hier wer-
de in erfreulicher Klarheit unter anderem die Einstellung sämtlicher
staatlicher Subventionen an die Kirche gefordert, vom Religionsun-
terricht an öffentlichen Schulen über die Finanzierung der Ausbil-
dung der Theologen an staatlichen Universitäten bis hin zur Beendi-
gung aller Steuerbefreiungen. „Die 15 Milliarden Euro, die der Staat
hier einsparen würde, könnte er direkt den Arbeitslosen und Allein-
erziehenden zugute kommen lassen“, so Schulte. Es sei allerdings
bezeichnend, dass sich auf eine Rüge von Erzbischof Zollitsch hin
der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel in geradezu unterwürfiger
Weise umgehend von diesem neuen Arbeitskreis distanziert habe,
dem dann auch gleich die offizielle Partei-Webseite verschlossen
wurde. „Was will man auch von einer Partei erwarten, deren Gene-
ralsekretärin, Andrea Nahles, sich in der Öffentlichkeit betont als
Mitglied der katholischen Kirche gibt und den Papst als ‚Chef des
Ganzen’ einschränkungslos anerkennt?“ so Schulte. „Die Politiker,
die jetzt aufgewacht sind, werden sich zunächst gegen die Kirchen-
funktionäre in den eigenen Reihen durchsetzen müssen. Denn die
Großkirchen haben die Parteien längst unterwandert. Eine Ablö-
sung der Staatsleistungen an die Kirchen wird von der deutschen
Verfassung ausdrücklich gefordert, ebenso wie die weltanschauli-
che Neutralität des Staates. Ein Parteivorsitzender, der solche For-
derungen abbügelt, stellt sich gegen einen wesentlichen Aspekt un-
serer Verfassung. Welches Vorbild gibt er dann ab für die kleinen
Leute, die wegen kleiner Vergehen schon rechtliche Konsequenzen
zu befürchten haben?“
Es werde Zeit, so Schulte, dass das Ross, der Staat, endlich den
Reiter, die Kirchen, abwerfe, die das einfache Volk seit langem aus-
saugen und ausbeuten. „Ich wünsche den Politikern Mut, jetzt nicht
locker zu lassen!“
Weitere Informationen:
http://christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung 29. Oktober 2010
Freie Christen fordern:
„Mehr Distanz zwischen Staat und Kirche!“
„Eine klare Trennung von Staat und Kirche ist in Deutschland mehr
als überfällig. Wir begrüßen es, dass das, was Freie Christen seit
Jahren fordern, nun endlich auch einen gewissen Widerhall in den
Parteien findet.“ Mit diesen Worten kommentierte Alfred Schulte,
politischer Sprecher der kirchenkritischen Organisation Freie Chris-
ten für den Christus der Bergpredigt, die aktuellen Bestrebungen
der Politik, den Filz zwischen Staat und Kirche zu lichten.
Schulte verwies dabei auf Forderungen der bayerischen FDP, Staat
und Kirche schärfer zu trennen, und auf die fast zeitgleichen Bekun-
dungen der bayerischen Grünen, das Verhältnis zwischen Staat
und Kirche neu zu ordnen und dabei auch das Konkordat zwischen
Bayern und dem Vatikan nicht auszusparen. „So zaghaft diese Äu-
ßerungen auch noch daherkommen mögen, sie sind zumindest ein
erster Schritt in die richtige Richtung“, so Schulte. „Und sie zeigen,
dass nach dem Bekanntwerden der ungezählten Kinderschänder-
verbrechen durch Priester und Pfarrer das bisherige Denkverbot
gewaltige Risse bekommen hat.“
Allerdings hätten die meisten Politiker noch immer nicht begriffen,
dass die bereits in der Weimarer Verfassung geforderte und bis
heute noch immer nicht umgesetzte „Ablösung“ der Staatsleistun-
gen an die Kirchen inzwischen längst nicht mehr bedeuten könne,
dass der Staat den Kirchen irgendwelche „Abschiedszahlungen“
leisten müsse, im Gegenteil: „Die steinreichen Kirchen müssen dem
Staat etwas zurückgeben. Denn die vor rund 200 Jahren erfolgten
Enteignungen wurden im Laufe der Jahrhunderte längst mehrfach
überbezahlt.“
Ausdrücklich begrüßte Schulte auch das 10-Punkte-Programm zur
Trennung von Staat und Kirche, das der neu gegründete „Arbeits-
kreis Laizistinnen und Laizisten in der SPD“ vorgelegt hat. Hier wer-
de in erfreulicher Klarheit unter anderem die Einstellung sämtlicher
staatlicher Subventionen an die Kirche gefordert, vom Religionsun-
terricht an öffentlichen Schulen über die Finanzierung der Ausbil-
dung der Theologen an staatlichen Universitäten bis hin zur Beendi-
gung aller Steuerbefreiungen. „Die 15 Milliarden Euro, die der Staat
hier einsparen würde, könnte er direkt den Arbeitslosen und Allein-
erziehenden zugute kommen lassen“, so Schulte. Es sei allerdings
bezeichnend, dass sich auf eine Rüge von Erzbischof Zollitsch hin
der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel in geradezu unterwürfiger
Weise umgehend von diesem neuen Arbeitskreis distanziert habe,
dem dann auch gleich die offizielle Partei-Webseite verschlossen
wurde. „Was will man auch von einer Partei erwarten, deren Gene-
ralsekretärin, Andrea Nahles, sich in der Öffentlichkeit betont als
Mitglied der katholischen Kirche gibt und den Papst als ‚Chef des
Ganzen’ einschränkungslos anerkennt?“ so Schulte. „Die Politiker,
die jetzt aufgewacht sind, werden sich zunächst gegen die Kirchen-
funktionäre in den eigenen Reihen durchsetzen müssen. Denn die
Großkirchen haben die Parteien längst unterwandert. Eine Ablö-
sung der Staatsleistungen an die Kirchen wird von der deutschen
Verfassung ausdrücklich gefordert, ebenso wie die weltanschauli-
che Neutralität des Staates. Ein Parteivorsitzender, der solche For-
derungen abbügelt, stellt sich gegen einen wesentlichen Aspekt un-
serer Verfassung. Welches Vorbild gibt er dann ab für die kleinen
Leute, die wegen kleiner Vergehen schon rechtliche Konsequenzen
zu befürchten haben?“
Es werde Zeit, so Schulte, dass das Ross, der Staat, endlich den
Reiter, die Kirchen, abwerfe, die das einfache Volk seit langem aus-
saugen und ausbeuten. „Ich wünsche den Politikern Mut, jetzt nicht
locker zu lassen!“
Weitere Informationen:
http://christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13
... link (0 Kommentare) ... comment
Mittwoch, 20. Oktober 2010
Hier Staat, dort Kirche
harryandanimals, 22:26h
Die Welt: 07:30|
Dokumentation
Drucken Versenden Bewerten
Hier Staat, dort Kirche
Sozialdemokratische Kirchenkritiker, die am Samstag einen "Arbeitskreis Laizistinnen und Laizisten in der SPD" vorbereitet haben, streben eine stärkere Trennung von Staat und Kirche an. In einem Konzeptentwurf nennen sie zehn Forderungen, die wir in Auszügen dokumentieren . Die Website www.spd-laizisten.de wurde gestern gesperrt.
1. Gesetze und öffentlicher Raum müssen neutral bleiben: Verfassungen, Gesetze und öffentliche Bauten gehören allen Bürgern. Zur Wahrung der weltanschaulichen Neutralität gehören religiöse Symbole nicht in Gerichte, Parlamente, Rathäuser, staatliche Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Schulen sowie Behörden.
2. Neutrales öffentliches Bildungswesen: Der Staat darf weder religiös bestimmte Erziehungsziele vorgeben noch einen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an den Schulen gewährleisten. Statt des bisherigen Bekenntnisunterrichtes sollen alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit einen Unterricht über die ethischen Grundlagen des Zusammenlebens, über die Inhalte der großen Religionen und über die weltanschaulichen Grundlagen unserer Kultur erhalten.
3. Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen: Die Vorschrift des Grundgesetzes, alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen, ist bisher nicht erfüllt. Der Bundesgesetzgeber muss endlich die hierfür notwendigen Gesetze erlassen. Die direkte und indirekte Finanzierung der Klerikergehälter, der Theologenausbildung und des Religionsunterrichts sind zu beenden.
4. Abschaffung von Rechtsprivilegien: Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind nach dem allgemeinen Vereinsrecht zu behandeln. Die katholische Kirche ist in internationalen Gremien als NGO einzustufen, wie es bei allen anderen Religionsgemeinschaften bereits üblich ist. Der Straftatbestand der "Gotteslästerung" (§ 166 StGB) ist ersatzlos zu streichen.
Anzeige
5. Abschaffung von Steuerprivilegien: Die Einziehung der Kirchensteuer durch den Staat ist zu beenden.
6. Abschaffung von Finanzprivilegien: Über die Kirchensteuern hinaus beziehen bestimmte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in den Bundesländern hohe Zuschüsse auf Basis von Konkordaten bzw. Staatsverträgen. Diese Verträge sind so umzugestalten, dass sie sich auf ein sinnvolles Minimum, z.B. bei der Unterstützung kultureller Angelegenheiten, beschränken, wobei der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einzuhalten ist.
7. Beendigung der Priesterausbildung durch den Staat: Die theologischen Fakultäten an staatlichen Hochschulen sind abzuschaffen. An ihrer Stelle sind religionswissenschaftliche Institute einzurichten.
8. Gleiche Mitarbeiterrechte: Über die für alle Tendenzbetriebe geltenden Besonderheiten hinaus dürfen die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht beschnitten werden.
9. Keine öffentliche Militärseelsorge: Ihre staatliche Organisierung und Finanzierung ist zu beenden.
10. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist kein Kirchenfunk: Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind so umzugestalten, dass dort keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft übermäßigen Einfluss erhält.
Dokumentation
Drucken Versenden Bewerten
Hier Staat, dort Kirche
Sozialdemokratische Kirchenkritiker, die am Samstag einen "Arbeitskreis Laizistinnen und Laizisten in der SPD" vorbereitet haben, streben eine stärkere Trennung von Staat und Kirche an. In einem Konzeptentwurf nennen sie zehn Forderungen, die wir in Auszügen dokumentieren . Die Website www.spd-laizisten.de wurde gestern gesperrt.
1. Gesetze und öffentlicher Raum müssen neutral bleiben: Verfassungen, Gesetze und öffentliche Bauten gehören allen Bürgern. Zur Wahrung der weltanschaulichen Neutralität gehören religiöse Symbole nicht in Gerichte, Parlamente, Rathäuser, staatliche Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Schulen sowie Behörden.
2. Neutrales öffentliches Bildungswesen: Der Staat darf weder religiös bestimmte Erziehungsziele vorgeben noch einen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an den Schulen gewährleisten. Statt des bisherigen Bekenntnisunterrichtes sollen alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit einen Unterricht über die ethischen Grundlagen des Zusammenlebens, über die Inhalte der großen Religionen und über die weltanschaulichen Grundlagen unserer Kultur erhalten.
3. Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen: Die Vorschrift des Grundgesetzes, alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen, ist bisher nicht erfüllt. Der Bundesgesetzgeber muss endlich die hierfür notwendigen Gesetze erlassen. Die direkte und indirekte Finanzierung der Klerikergehälter, der Theologenausbildung und des Religionsunterrichts sind zu beenden.
4. Abschaffung von Rechtsprivilegien: Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind nach dem allgemeinen Vereinsrecht zu behandeln. Die katholische Kirche ist in internationalen Gremien als NGO einzustufen, wie es bei allen anderen Religionsgemeinschaften bereits üblich ist. Der Straftatbestand der "Gotteslästerung" (§ 166 StGB) ist ersatzlos zu streichen.
Anzeige
5. Abschaffung von Steuerprivilegien: Die Einziehung der Kirchensteuer durch den Staat ist zu beenden.
6. Abschaffung von Finanzprivilegien: Über die Kirchensteuern hinaus beziehen bestimmte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in den Bundesländern hohe Zuschüsse auf Basis von Konkordaten bzw. Staatsverträgen. Diese Verträge sind so umzugestalten, dass sie sich auf ein sinnvolles Minimum, z.B. bei der Unterstützung kultureller Angelegenheiten, beschränken, wobei der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einzuhalten ist.
7. Beendigung der Priesterausbildung durch den Staat: Die theologischen Fakultäten an staatlichen Hochschulen sind abzuschaffen. An ihrer Stelle sind religionswissenschaftliche Institute einzurichten.
8. Gleiche Mitarbeiterrechte: Über die für alle Tendenzbetriebe geltenden Besonderheiten hinaus dürfen die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht beschnitten werden.
9. Keine öffentliche Militärseelsorge: Ihre staatliche Organisierung und Finanzierung ist zu beenden.
10. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist kein Kirchenfunk: Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind so umzugestalten, dass dort keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft übermäßigen Einfluss erhält.
... link (0 Kommentare) ... comment
Samstag, 15. Mai 2010
Gegen Juden, Frauen, "Ketzer" und "Hexen" - Die dunklen Wurzeln der Ökumene
harryandanimals, 01:14h
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung 12.05.2010
Gegen Juden, Frauen, „Ketzer“ und „Hexen“
Die dunklen Wurzeln der Ökumene
Anlässlich ihres Besuches in Moskau zum 65. Jahrestags des Kriegsendes rief Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Kampf gegen den Antisemitismus auf. Eine Woche später wird dann in München ein ökumenischer Kirchentag eröffnet, auf dem zwei ausgesprochene Antisemiten verehrt werden: der Augustinermönch Martin Luther (1483-1546) und der „Kirchenlehrer“ Aurelius Augustinus (354-430), zu dessen glühenden Verehrern Papst Joseph Ratzinger gehört.
„Und dann fordert Bundspräsident Horst Köhler die Kirchen auch noch auf, sich ‚noch stärker auf die grundlegenden Gemeinsamkeiten’ zu besinnen“, sagt Matthias Holzbauer, Geschichts-Experte der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt. „Bitte nicht!! Weiß Köhler überhaupt, was er da sagt? Die Kirchen haben tatsächlich vieles gemeinsam – einen ‚Auftrag von Gott’, wie Köhler meint, aber sicher nicht. Denn Jesus von Nazareth hat nie eine Kirche gegründet.“ Zu den gemeinsamen historischen Wurzeln der Kirchen gehörten vielmehr Antisemitismus, Frauenfeindlichkeit, Intoleranz und eine verhängnisvolle Drohbotschaft (siehe Dokumentation). Und diese unchristlichen Wurzeln seien bis heute nicht wirklich aufgearbeitet worden.
„Wann distanziert sich die Lutherkirche von Martin Luther?“, fragt Holzbauer. „Wann distanziert sich die Romkirche von Augustinus? Ehe dies nicht geschieht, kann wohl kaum jemand garantieren, dass dieser Ungeist nicht wieder auflebt.“ Den Namen Adolf Hitler habe man zu Recht aus dem Sprachgebrauch gestrichen. „Doch Augustinus und Luther geistern mit ihrem Gift noch immer
durch die Gehirne kirchlicher Großkopferter.“ Das bestätige Papst Ratzinger selbst, wenn er über Augustinus sagt: „Wir können sehen, dass dieser Glaube nicht von gestern ist, auch wenn er gesternverkündet wurde“ (Januar 2008), und: „In seinen Schriften ist er wirklich lebendig, er ist in unsgegenwärtig“ (Februar 2008). Und der bayerische Landesbischof Johannes Friedrich sagte über Martin Luther: „In unserer lutherischen Tradition sind Maßstäbe und Einstellungen enthalten, die uns auf unserem Weg durch das 21. Jahrhundert sehr hilfreich sein können“ (März 2010). Welche Tradition meint er da?
Dokumentation: Die dunklen Wurzeln der Ökumene:
Antisemitismus:
Für Augustinus waren Juden bösartig, wild und grausam, er vergleicht sie mit Wölfen, schimpft sie „Sünder“, „Mörder“, „eine triefäugige Schar“, „aufgerührter Schmutz“. Für Luther sind sie „giftige, bittere, rachgierige, hämische Schlangen, Meuchelmörder und Teufelskinder“. Hitler und weitere Nazis beriefen sich für die Vernichtung der Juden direkt auf Luther und die Romkirche: „Ich tue nur, was die Kirche seit fünfzehnhundert Jahren tut, allerdings gründlicher.“
Die Verfolgung Andersdenkender:
Bereits Augustinus rief zur Vernichtung der Donatisten und Manichäer auf und rechtfertigte dabei auch die Folter als „Kur für die Seele“. Die mittelalterliche Inquisition berief sich später darauf. Martin Luther forderte die Todesstrafe für täuferische Prediger, „auch wenn sie gleich Gabriel vom Himmel wären“. Und heute? Heute arbeiten „moderne“ Inquisitoren beider Konfessionen eifrig daran, zahlenmäßig kleinere Glaubensgemein-
schaften als „Sekten“ zu verleumden und mittels Rufmord auszugrenzen.
Hexenverfolgung:
Die war in beiden Konfessionen gleich schlimm: Luther: „Ich will kein Mitleid für diese Hexen. Ich wünsche, dass man sie Stück für Stück verbrenne.“
Missachtung der Frau:
Augustinus hielt die Frauen für minderwertige, drittklassige Wesen, die auf keinen Fall Ebenbilder Gottes sein könnten: „Die rechte Ordnung findet sich nur da, wo der Mann befiehlt, die Frau gehorcht.“ Ähnlich dachte auch Martin Luther über die Frauen: „Ob sie sich aber auch müde und zuletzt todt tragen, das schadet nichts, laß‘ sie nut todt tragen, sie sind darum da“.
Vorherbestimmung:
Schon Augustinus lehrte, dass der Mensch von Gott zum Guten oder zum Bösen „voherbestimmt“ sei. Auch Luther war der Auffassung, der Mensch werde entweder von Gott oder vom Teufel „geritten“ – daran könne er nichts ändern. Dahinter steckt bei beiden das Bild eines grausamen, willkürlichen Gottes. Beide Kirchen lehren bis heute, dass es eine „ewige Hölle“ gebe und jagen mit dieser Drohbotschaft ungezählten Menschen Angst ein. Martin Luther leugnete überdies den freien Willen des Menschen, ohne den ein demokratisches Gemeinwesen gar nicht funktionsfähig wäre. Sein Satz: „Sündige tapfer, aber glaube noch tapferer“ widerspricht zudem der hohen Ethik und Moral der Bergpredigt des Jesus von Nazareth, ebenso wie die augustinisch-lutherische Behauptung, der „Glaube allein“ genüge zum Heil des Menschen. Die Romkirche hat sich nicht zufällig unter der Ägide von Kurienkardinal Ratzinger dieser Auffassung vollinhaltlich angeschlossen.
Nähere Informationen:
www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung 12.05.2010
Gegen Juden, Frauen, „Ketzer“ und „Hexen“
Die dunklen Wurzeln der Ökumene
Anlässlich ihres Besuches in Moskau zum 65. Jahrestags des Kriegsendes rief Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Kampf gegen den Antisemitismus auf. Eine Woche später wird dann in München ein ökumenischer Kirchentag eröffnet, auf dem zwei ausgesprochene Antisemiten verehrt werden: der Augustinermönch Martin Luther (1483-1546) und der „Kirchenlehrer“ Aurelius Augustinus (354-430), zu dessen glühenden Verehrern Papst Joseph Ratzinger gehört.
„Und dann fordert Bundspräsident Horst Köhler die Kirchen auch noch auf, sich ‚noch stärker auf die grundlegenden Gemeinsamkeiten’ zu besinnen“, sagt Matthias Holzbauer, Geschichts-Experte der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt. „Bitte nicht!! Weiß Köhler überhaupt, was er da sagt? Die Kirchen haben tatsächlich vieles gemeinsam – einen ‚Auftrag von Gott’, wie Köhler meint, aber sicher nicht. Denn Jesus von Nazareth hat nie eine Kirche gegründet.“ Zu den gemeinsamen historischen Wurzeln der Kirchen gehörten vielmehr Antisemitismus, Frauenfeindlichkeit, Intoleranz und eine verhängnisvolle Drohbotschaft (siehe Dokumentation). Und diese unchristlichen Wurzeln seien bis heute nicht wirklich aufgearbeitet worden.
„Wann distanziert sich die Lutherkirche von Martin Luther?“, fragt Holzbauer. „Wann distanziert sich die Romkirche von Augustinus? Ehe dies nicht geschieht, kann wohl kaum jemand garantieren, dass dieser Ungeist nicht wieder auflebt.“ Den Namen Adolf Hitler habe man zu Recht aus dem Sprachgebrauch gestrichen. „Doch Augustinus und Luther geistern mit ihrem Gift noch immer
durch die Gehirne kirchlicher Großkopferter.“ Das bestätige Papst Ratzinger selbst, wenn er über Augustinus sagt: „Wir können sehen, dass dieser Glaube nicht von gestern ist, auch wenn er gesternverkündet wurde“ (Januar 2008), und: „In seinen Schriften ist er wirklich lebendig, er ist in unsgegenwärtig“ (Februar 2008). Und der bayerische Landesbischof Johannes Friedrich sagte über Martin Luther: „In unserer lutherischen Tradition sind Maßstäbe und Einstellungen enthalten, die uns auf unserem Weg durch das 21. Jahrhundert sehr hilfreich sein können“ (März 2010). Welche Tradition meint er da?
Dokumentation: Die dunklen Wurzeln der Ökumene:
Antisemitismus:
Für Augustinus waren Juden bösartig, wild und grausam, er vergleicht sie mit Wölfen, schimpft sie „Sünder“, „Mörder“, „eine triefäugige Schar“, „aufgerührter Schmutz“. Für Luther sind sie „giftige, bittere, rachgierige, hämische Schlangen, Meuchelmörder und Teufelskinder“. Hitler und weitere Nazis beriefen sich für die Vernichtung der Juden direkt auf Luther und die Romkirche: „Ich tue nur, was die Kirche seit fünfzehnhundert Jahren tut, allerdings gründlicher.“
Die Verfolgung Andersdenkender:
Bereits Augustinus rief zur Vernichtung der Donatisten und Manichäer auf und rechtfertigte dabei auch die Folter als „Kur für die Seele“. Die mittelalterliche Inquisition berief sich später darauf. Martin Luther forderte die Todesstrafe für täuferische Prediger, „auch wenn sie gleich Gabriel vom Himmel wären“. Und heute? Heute arbeiten „moderne“ Inquisitoren beider Konfessionen eifrig daran, zahlenmäßig kleinere Glaubensgemein-
schaften als „Sekten“ zu verleumden und mittels Rufmord auszugrenzen.
Hexenverfolgung:
Die war in beiden Konfessionen gleich schlimm: Luther: „Ich will kein Mitleid für diese Hexen. Ich wünsche, dass man sie Stück für Stück verbrenne.“
Missachtung der Frau:
Augustinus hielt die Frauen für minderwertige, drittklassige Wesen, die auf keinen Fall Ebenbilder Gottes sein könnten: „Die rechte Ordnung findet sich nur da, wo der Mann befiehlt, die Frau gehorcht.“ Ähnlich dachte auch Martin Luther über die Frauen: „Ob sie sich aber auch müde und zuletzt todt tragen, das schadet nichts, laß‘ sie nut todt tragen, sie sind darum da“.
Vorherbestimmung:
Schon Augustinus lehrte, dass der Mensch von Gott zum Guten oder zum Bösen „voherbestimmt“ sei. Auch Luther war der Auffassung, der Mensch werde entweder von Gott oder vom Teufel „geritten“ – daran könne er nichts ändern. Dahinter steckt bei beiden das Bild eines grausamen, willkürlichen Gottes. Beide Kirchen lehren bis heute, dass es eine „ewige Hölle“ gebe und jagen mit dieser Drohbotschaft ungezählten Menschen Angst ein. Martin Luther leugnete überdies den freien Willen des Menschen, ohne den ein demokratisches Gemeinwesen gar nicht funktionsfähig wäre. Sein Satz: „Sündige tapfer, aber glaube noch tapferer“ widerspricht zudem der hohen Ethik und Moral der Bergpredigt des Jesus von Nazareth, ebenso wie die augustinisch-lutherische Behauptung, der „Glaube allein“ genüge zum Heil des Menschen. Die Romkirche hat sich nicht zufällig unter der Ägide von Kurienkardinal Ratzinger dieser Auffassung vollinhaltlich angeschlossen.
Nähere Informationen:
www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13
... link (0 Kommentare) ... comment
Sonntag, 14. März 2010
Hannover: Kirche vor Gericht - Missbrauch und Etikettenschwindel
harryandanimals, 19:33h
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung 14.3.2010
Hannover: Kirche vor Gericht
Missbrauch und Etikettenschwindel!
Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt am Dienstag, den 16.März 2010, 11.00 Uhr, über eine Klage gegen die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers. Sechs Kläger der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt beantragen, der Kirche die Benutzung des Namens „christlich“ zu untersagen, weil die Kirche damit Namensmissbrauch und Etikettenschwindel betreibe (www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de).
In der ausführlichen Klagebegründung wird der Widerspruch von Lehre und Verhalten der evangelisch-lutherischen Kirche zu der Lehre des Jesus von Nazareth dargelegt. Die antisemitischen und menschen- verachtenden Anweisungen des Despoten und Demagogen Luther, den seine Kirche auch heute ungeniert als Vorbild verehrt, sind nicht nur gefährlich, sondern kriminell. Von Mordaufrufen gegenüber Ehebrechern, Türken, Bauern und andersgläubigen Predigern bis hin zu unflätigsten Diskriminierungen und Gewaltaufrufen gegen die Juden lässt Luther nichts aus.
Wen wundert es da, dass die Geschichte der Lutherkirche voller Abgründe ist – bis hin zur Mitwirkung an der Euthanasie der Nazis und der menschenverachtenden Behandlung von Heimkindern?!
Zwar haben die zahllosen Verbrechen an Kindern in der römisch-katholischen Kirche die Straftaten innerhalb der Lutherkirche aus den Schlagzeilen verdrängt. Dass solche Untaten dort ebenfalls stattfinden, beweisen die Kinderschänderfälle in der Odenwaldschule, deren Leiter ein führender EKD-Theologe war, die Vorfälle in der evangelischen Internatsschule Schloss Gaienhofen sowie in der evangelischen Kirche Hessen und Nassau und weitere Fälle, die gegenwärtig ans Licht kommen.
Die Kläger weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ihre Bezeichnung als „evangelisch“ oder „lutherisch“ nicht streitig machen. Aber sie sind der Ansicht, dass die staatlichen Gerichte die Verpflichtung haben, dem Missbrauch des Namens „christlich“ und dem damit verbundenen Etikettenschwindel und der Irreführung der Bürger Einhalt zu gebieten.
Die beklagte evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers hat keiner der von den Klägern vorgetragenen Tatsachen widersprochen, auch nicht der Feststellung, dass die evangelisch-lutherische Landeskirche nicht christlich ist.
Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13
Pressemitteilung 14.3.2010
Hannover: Kirche vor Gericht
Missbrauch und Etikettenschwindel!
Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt am Dienstag, den 16.März 2010, 11.00 Uhr, über eine Klage gegen die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers. Sechs Kläger der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt beantragen, der Kirche die Benutzung des Namens „christlich“ zu untersagen, weil die Kirche damit Namensmissbrauch und Etikettenschwindel betreibe (www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de).
In der ausführlichen Klagebegründung wird der Widerspruch von Lehre und Verhalten der evangelisch-lutherischen Kirche zu der Lehre des Jesus von Nazareth dargelegt. Die antisemitischen und menschen- verachtenden Anweisungen des Despoten und Demagogen Luther, den seine Kirche auch heute ungeniert als Vorbild verehrt, sind nicht nur gefährlich, sondern kriminell. Von Mordaufrufen gegenüber Ehebrechern, Türken, Bauern und andersgläubigen Predigern bis hin zu unflätigsten Diskriminierungen und Gewaltaufrufen gegen die Juden lässt Luther nichts aus.
Wen wundert es da, dass die Geschichte der Lutherkirche voller Abgründe ist – bis hin zur Mitwirkung an der Euthanasie der Nazis und der menschenverachtenden Behandlung von Heimkindern?!
Zwar haben die zahllosen Verbrechen an Kindern in der römisch-katholischen Kirche die Straftaten innerhalb der Lutherkirche aus den Schlagzeilen verdrängt. Dass solche Untaten dort ebenfalls stattfinden, beweisen die Kinderschänderfälle in der Odenwaldschule, deren Leiter ein führender EKD-Theologe war, die Vorfälle in der evangelischen Internatsschule Schloss Gaienhofen sowie in der evangelischen Kirche Hessen und Nassau und weitere Fälle, die gegenwärtig ans Licht kommen.
Die Kläger weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ihre Bezeichnung als „evangelisch“ oder „lutherisch“ nicht streitig machen. Aber sie sind der Ansicht, dass die staatlichen Gerichte die Verpflichtung haben, dem Missbrauch des Namens „christlich“ und dem damit verbundenen Etikettenschwindel und der Irreführung der Bürger Einhalt zu gebieten.
Die beklagte evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers hat keiner der von den Klägern vorgetragenen Tatsachen widersprochen, auch nicht der Feststellung, dass die evangelisch-lutherische Landeskirche nicht christlich ist.
Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13
... link (0 Kommentare) ... comment